Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Armee der toten Väter, Tuesday, 20.01.2009, 16:08 (vor 6182 Tagen)

Endlich mal ein Bericht fast ohne die übliche dämliche Männerabwertung.

http://www.tlz.de/tlz/tlz.weimar.volltext.php?kennung=on2tlzLOKStaWeimar39830&zulieferer=tlz&kategorie=LOK&am...


Wenn nichts mehr zu holen ist

Weimarer Land. (tlz) Das Weimarer Land ist beim Eintreiben von Unterhaltszahlungen säumiger Väter und Mütter wenig erfolgreich: Nur 16,5 Prozent der vorgestreckten und zu je einem Drittel von Bund, Land und Landkreis finanzierten Gelder können zurückgeholt werden. 2007 lag die Quote bei 17,25 Prozent, 2006 bei 14,43 Prozent und 2005 bei 16,6 Prozent, womit das Weimarer Land im Vergleich der Thüringer Jugendämter im Mittelfeld rangiert. Thüringen lag im Vorjahr bei 13,3 Prozent, was in etwa die Hälfte dessen ist, was beispielsweise Länder wie Bayern oder Baden-Württemberg erreichen.
Exakt 887 800 Euro wurden im Jahr 2007, gut eine Million Euro im vergangenen Jahr im Landkreis ersatzweise anstelle von Vätern oder Müttern gezahlt, die zu Zahlungen nicht imstande waren. "95 Prozent der Vorschussanträge werden gestellt, weil die Unterhaltspflichtigen - in der Mehrzahl Väter - nicht zahlen können, da sie entweder nur ALG II beziehen oder Geringverdiener, Rentner, Strafgefangene oder Asylbwerber sind", sagt Hannelore Braun vom Jugendamt. Eine Rückforderung sei bei diesem Personenkreis besonders schwierig, da ihr Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt. "Da sind nur Ratenzahlungsverträge auf freiwilliger Basis und in geringer Höhe möglich." Ausgeschlossen sei die Rückforderung zudem bei jenen Vätern und Müttern, die Antrag auf Privatinsolvenz gestellt haben - eine steigende Zahl, so Hannelore Braun - sowie in den Fällen, in denen die Vaterschaft aus verschiedensten Gründen nicht festgestellt werden konnte.

Für 868 Kinder im Weimarer Land streckte der Staat im vergangenen Jahr den Unterhalt vor - Tendenz steigend. Die Sozialleistung wird unabhängig vom Einkommens des Elternteils, bei dem das Kind lebt, bis zu sechs Jahre lang und höchstens bis zum zwölften Geburtstag gezahlt. Hannelore Braun: "Sofort nach der Bewilligung beginnt die Unterhaltsvorschussstelle mit der Rückforderung der Ansprüche. Das geschieht durch Mahnbescheide, Lohn-, Konto-, Sach- und Taschenpfändungen, aber auch Überleitung von Krankengeld oder Rentenansprüchen und durch das Abzweigen vom Eigengeld der Strafgefangenen, von Steuerrückerstattungen durch die Finanzämter sowie von Zuschlägen auf das ALG II." Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist verpflichtet, beim Ausfindigmachen des anderen Elternteils mitzuwirken, während der Unterhaltspflichtige nachweisen muss, dass er nicht zahlen kann. Doch auch Sozialministerin Christine Lieberknecht weiß: Gerade säumige Väter versuchen oft mit allen Tricks, ihre Einkünfte zu verschleiern.

[Anmerkung: Lieberknecht, CDU, ist entweder inkompetent oder väterverachtend. Es sollte ihr bekannt sein, dass unterhaltszahlende Väter eine höhere Zahlungsmoral haben als unterhaltszahlende Mütter.]

Doch solche Eltern sind im Weimarer Land in der Minderzahl. Die meisten, für die der Staat in die Bresche springen muss, haben tatsächlich kein Geld. Deshalb würde auch mehr Personal in der Unterhaltsvorschussstelle nicht zu einer Erhöhung der Rückholquote führen.

19.01.2009 Von Sibylle Göbel

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exVater, Tuesday, 20.01.2009, 16:41 (vor 6182 Tagen) @ Armee der toten Väter
bearbeitet von exVater, Tuesday, 20.01.2009, 16:47

Ausgeschlossen sei die Rückforderung zudem bei jenen Vätern
und Müttern, die Antrag auf Privatinsolvenz gestellt haben...

In Österreich leider nicht so (wenn es um Alimentszahlungen geht), weiters verjähren die Beträge auch nie => selbst wenn man 100 wird muß man solch bevorschusste Beträge von der Pension bis zum absoluten Existenzminimum gepfändet zurückzahlen. Auf diese Weise endet die Versklavung nicht damit, dass die Kinder groß sind und selbst ihren Erwerb haben sondern die in der Zwischenzeit angelaufenen Alimentsschulden gehen weiter.
Diese können pro Kind maximal 1000 Euro/Monat ausmachen (der sogenannten Playboygrenze) und werden mittels einem fixen Prozentsatz je nach Alter berechnet. Der Prozentsatz ist fix, die Berechnungsbasis jedoch nicht. So können auch statt dem echten Verdienst utopische Einschätzungen auf Basis der geschiedenen Ex als Basis herangezogen werden.
In so einem Fall gibt es aber auch nicht das absolute Existenzminimum, da der Mann z.B. das imaginäre Vermögen oder Einkommen hat und von dem nicht existierenden Geld leben soll.
So hebelt ein Gesetz das andere aus (Das hier ist eine Form der "Anspannung").
Übrigends die Mutter ist zwar eine Art Treuhänderin, muß aber die Verwendung der Gelder nicht belegen können.
Ob das Geld den Kindern zu gute kommt bzw. verbleibendes für die Kinder gespart wird ist fraglich.
Häufig lebt dafür die Ex im Luxus und der Mann sofern er nicht auswandert auf der Strasse.

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Pööhser Frauenfeind, Tuesday, 20.01.2009, 21:12 (vor 6182 Tagen) @ exVater

Ausgeschlossen sei die Rückforderung zudem bei jenen Vätern
und Müttern, die Antrag auf Privatinsolvenz gestellt haben...


In Österreich leider nicht so (wenn es um Alimentszahlungen geht), weiters
verjähren die Beträge auch nie => selbst wenn man 100 wird muß man solch
bevorschusste Beträge von der Pension bis zum absoluten Existenzminimum
gepfändet zurückzahlen. Auf diese Weise endet die Versklavung nicht damit,
dass die Kinder groß sind und selbst ihren Erwerb haben sondern die in der
Zwischenzeit angelaufenen Alimentsschulden gehen weiter.

Hallo Exvater

Das wäre eine weitere Männerrechtsforderung : Wer ohne eigenes Verschulden zahlungsunfähig wird und somit wirtschaftlich nicht mehr in der Lage ist, Alimente zu zahlen, der ist nicht mehr unterhaltspflichtig.

Diese können pro Kind maximal 1000 Euro/Monat ausmachen (der sogenannten
Playboygrenze) und werden mittels einem fixen Prozentsatz je nach Alter
berechnet. Der Prozentsatz ist fix, die Berechnungsbasis jedoch nicht. So
können auch statt dem echten Verdienst utopische Einschätzungen auf Basis
der geschiedenen Ex als Basis herangezogen werden.

Das ist der bare Wahnsinn und übrigens in der Schweiz nicht so. Berechnungsgrundlage müssen die tatsächlichen Einkommensverhältnisse sein. Fiktive Einkommen als Berechnungsgrundlagen sind unzulässig, und ins betreibungsrechtliche Existenzminimum darf nicht eingegriffen werden. Es gibt allerdings Bestrebungen der Femischisten, ins betreibungsrechtliche Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen ( d.h des Vaters ) einzugreifen.

In so einem Fall gibt es aber auch nicht das absolute Existenzminimum, da
der Mann z.B. das imaginäre Vermögen oder Einkommen hat und von dem nicht
existierenden Geld leben soll.

Ist klar. Das fiktive Einkommen wird antürlich höher als das tatsächliche angenommen. Ich frage mich aber, ob nicht auch in Österreich diese Praxis verfassungswidrig ist. Ich nehme mal an, dass auch in Österreich in der Verfassung ein Passus steht, der eine minimale materielle Versorgung "für ein menschenwürdiges Leben" bedingungslos fordert.

So hebelt ein Gesetz das andere aus (Das hier ist eine Form der
"Anspannung").

?? Anspannung ?

Übrigends die Mutter ist zwar eine Art Treuhänderin, muß aber die
Verwendung der Gelder nicht belegen können.

Das wäre auch ein Thema, das mal angesprochen werden sollte.

Gruss PF

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