Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Die Akte Nina" - Kindesentzug mit Polizeischutz

Christine ⌂, Monday, 19.01.2009, 23:01 (vor 6183 Tagen)

Fall Nina Veronika: Kindesentzug mit Polizeischutz
Verfasst von jugendamtwache am Mo, 2009-01-19 04:37.

Fall Nina Veronika: Polizeikräfte für den Personenschutz eines Kleinkinds

Stuttgart. Im Fall der einjährigen Nina Veronika scheint das Jugendamt
Stuttgart seine ausgesprochen sture und gesetzeswidrige Haltung
fortzuführen: Selbst sorgeberechtigten, erziehungsfähigen Eltern werden ihre
Kinder nicht wieder herausgegeben.

Für die weitere Trennung von Kind und Eltern betreibt die Stadt Stuttgart
extremen Aufwand an der Grenze zur Lächerlichkeit: das Jugendamt Stuttgart
bestellte kurzerhand Polizeikräfte für den Personenschutz des Kleinkinds.
Abgeschirmt von mehreren Polizisten, ausgerüstet mit schusssicheren Westen,
wurde das Kleinkind in seinem Kinderwagen zum Umgangskontakt gebracht -
alles auf Kosten der Steuerzahler.

Die Polizeibeamten trugen zivil: möglicherweise sieht ein
Kinderwagentransport einmal quer über den Wilhelmsplatz vom Jugendamt zum
Kinderschutzbund zu lächerlich aus für die Stadt Stuttgart, welche die
kinderfreundlichste Stadt Deutschland werden will, möglicherweise möchte man
sich auch peinliche Fragen besorgter Bürger ersparen.

Die Polizisten weigerten sich überdies, die Personalien der Person, die sich
"Wortmann" nennt aufzunehmen, um den Straftatbestand der Entziehung
Minderjähriger aktenkundig zu machen. Stattdessen erhielten die Eltern am
Schluss des Umgangskontakts auf Betreiben des Jugendamtes Stuttgart einen
Platzverweis, um die "öffentliche Sicherheit beim Rücktransport des
Kinderwagens nicht zu gefährden", wie es hieß.

Hintergrund: Beide Eltern haben am 07. Januar 2009 eine neuerliche
gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, sind somit Inhaber der elterlichen
Sorge und die vom Gericht angeordnete Amtsvormundschaft ist per Gesetz
aufgehoben - das Kind ist ohne Gerichtsbeschluss sofort herauszugeben.

Doch Jugendamt und das zuständige Amtsgericht in Stuttgart-Bad Cannstatt
spielen ihre tatsächliche Macht über das Kind Nina Veronika weiter aus - das
Gericht wird am 13. Januar 2009 über die neue Situation informiert und gibt
am nächsten Tag den Hinweis, dass eine Sorgerechtserklärung der Mutter
"unwirksam sei" und bestimmt, dass der Amtsvormund weiter im Amt bleibt.
Eine wirksame Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht.

Siehe auch: http://www.die-akte-nina.com

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Das Redaktionsbüro
Michael Mosuch
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http://pressemitteilung.ws/node/145267

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

"Die Akte Nina" - Kindesentzug mit Polizeischutz

Sven ⌂, Wolfsburg, Tuesday, 20.01.2009, 15:07 (vor 6182 Tagen) @ Christine

Aus dem auf der Site verlinkten Artikel der FAZ "Amtlicher Größenwahn":

„Der Kindesentzug ist eine richtige Erziehungsindustrie geworden, ganz normalen Familien, die Hilfe brauchten, werden die Kinder weggenommen, weil sie nicht die erzieherischen Standards von Sozialpädagogen haben“, sagt Romy Linke-Rothenberg, Vorsitzende des Vereins „Family Angels“, der sich um Eltern in Notsituationen kümmert. „Jeder, der Hilfe braucht, wird sofort stigmatisiert, vor Gericht entsteht eine Konkurrenzsituation zwischen Eltern und Jugendamt: Wer ist der bessere Erzieher? Das ist fatal.“

Nun, ist das nicht genau das Ansinnen, das die Nazis mit Schaffung des Jugendamtes verfolgt hatten? Die Entziehung von Kindern auch aus eigentlich intakten Familien, damit diese "im richtigen Sinne" erzogen würden?

Freilich, der Vergleich hinkt ein wenig. Eine per Lebensborn verquickte Ideologie existiert so nicht, geblieben ist jedoch sehr wohl das Selbstverständnis, allein zu wissen, was das Beste für das Kind sei - über die Köpfe der leiblichen Eltern hinweg. Wiederum aus dem FAZ-Artikel:

"Dass ein Jugendamt einem Vater das Kind „wegnimmt“, obwohl er ihm „nichts getan“ hat - dass das Amt also vorbeugend tätig wird -, ist seit vergangenen März möglich: Da wurde der Paragraph 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs novelliert, um Gerichten den Sorgerechtsentzug zu erleichtern. Seitdem muss das Jugendamt nicht mehr den Nachweis elterlichen Versagens führen, um die Kinder aus der Familie herauszunehmen. Das bedeutet: Eltern müssen schon dann um ihr Sorgerecht fürchten, wenn ihre Erziehungsvorstellungen von denen der Behörden abweichen. Professor Kupffer spricht in diesem Zusammenhang von „statusbedingter Arroganz“: Die Eingriffsmacht des Amtes werde zur Urteilskompetenz umgedeutet, „dass der Eingriff des Amtes aber selbst eine Gefahr darstellen könnte, bleibt unberücksichtigt“."

Insbesondere den letzten Satz könnte man wohl auch anders beschreiben:

"Am deutschen Staatswesen soll das Volk genesen."

Eine traurige Geschichte. Dennoch, sie überrascht mich nicht und bestätigt nur das Bild, was ich von der Kinderklaubehörde schon lange habe.

Gruß,

Sven

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