"Die Akte Nina" - Kindesentzug mit Polizeischutz
Fall Nina Veronika: Kindesentzug mit Polizeischutz
Verfasst von jugendamtwache am Mo, 2009-01-19 04:37.
Fall Nina Veronika: Polizeikräfte für den Personenschutz eines Kleinkinds
Stuttgart. Im Fall der einjährigen Nina Veronika scheint das Jugendamt
Stuttgart seine ausgesprochen sture und gesetzeswidrige Haltung
fortzuführen: Selbst sorgeberechtigten, erziehungsfähigen Eltern werden ihre
Kinder nicht wieder herausgegeben.
Für die weitere Trennung von Kind und Eltern betreibt die Stadt Stuttgart
extremen Aufwand an der Grenze zur Lächerlichkeit: das Jugendamt Stuttgart
bestellte kurzerhand Polizeikräfte für den Personenschutz des Kleinkinds.
Abgeschirmt von mehreren Polizisten, ausgerüstet mit schusssicheren Westen,
wurde das Kleinkind in seinem Kinderwagen zum Umgangskontakt gebracht -
alles auf Kosten der Steuerzahler.
Die Polizeibeamten trugen zivil: möglicherweise sieht ein
Kinderwagentransport einmal quer über den Wilhelmsplatz vom Jugendamt zum
Kinderschutzbund zu lächerlich aus für die Stadt Stuttgart, welche die
kinderfreundlichste Stadt Deutschland werden will, möglicherweise möchte man
sich auch peinliche Fragen besorgter Bürger ersparen.
Die Polizisten weigerten sich überdies, die Personalien der Person, die sich
"Wortmann" nennt aufzunehmen, um den Straftatbestand der Entziehung
Minderjähriger aktenkundig zu machen. Stattdessen erhielten die Eltern am
Schluss des Umgangskontakts auf Betreiben des Jugendamtes Stuttgart einen
Platzverweis, um die "öffentliche Sicherheit beim Rücktransport des
Kinderwagens nicht zu gefährden", wie es hieß.
Hintergrund: Beide Eltern haben am 07. Januar 2009 eine neuerliche
gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, sind somit Inhaber der elterlichen
Sorge und die vom Gericht angeordnete Amtsvormundschaft ist per Gesetz
aufgehoben - das Kind ist ohne Gerichtsbeschluss sofort herauszugeben.
Doch Jugendamt und das zuständige Amtsgericht in Stuttgart-Bad Cannstatt
spielen ihre tatsächliche Macht über das Kind Nina Veronika weiter aus - das
Gericht wird am 13. Januar 2009 über die neue Situation informiert und gibt
am nächsten Tag den Hinweis, dass eine Sorgerechtserklärung der Mutter
"unwirksam sei" und bestimmt, dass der Amtsvormund weiter im Amt bleibt.
Eine wirksame Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht.
Siehe auch: http://www.die-akte-nina.com
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Christine,
19.01.2009, 23:01
- "Die Akte Nina" - Kindesentzug mit Polizeischutz - Sven, 20.01.2009, 15:07