Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Polizist wegen Vergewaltigung verurteilt

exVater, Sunday, 18.01.2009, 19:31 (vor 6184 Tagen) @ Roslin

"Befördere mich, oder ich zeige Dich wegen Vergewaltigung an" könnte zur
Alternative zum Hochschlafen werden.

Warum sprichst Du im Konjunktiv? - Es ist schon längst so weit!
Egal ob beruflich oder privat: Was ich direkt oder indirekt in den letzten 15 Jahren erlebt habe zeigt genau dieses Bild:
Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt nicht mehr.
+ beruflich: Um Konkurrenten los zu werden betreffend Beförderungen oder weil man bei einer Kündigung noch schnell eine Abfertigung will oder,...
+ wie auch privat: Vor allem wenn man bei einer Scheidung bessere Karten haben will oder wenn man der Freundin den Mann nicht gönnt, oder weil man im Mittelpunkt stehen will,...
Das sind alles "Gründe" für angebliche sexuelle Belästigung oder Vergewaltigung, die den Damen (anscheinend alle mit langer Leitung) immer erst so spät bewusst wird, dass das Gegenteil nicht beweisbar ist.

Wenn aber eine Vorgesetzte alle Kolleginnen herbeiruft und sagt:" Schauts was der für an knackigen Arsch hat!" - Dann ist das keine sexuelle Belästigung - weil Frauen grundsätzlich nicht sexuell belästigen!
(Solche und ähnliche Dinge sind mir mehrmals durch ein und die selbe Person passiert)
Wehe aber wenn ein Mann gleiches tun würde.
Ein Mann ist sowieso stets schlecht egal ob er etwas tut oder nicht - denn zumindest seine Gedanken sind obszön, schmutzig, pervers oder so und es reicht wenn eine Frau sich belästigt fühlt - begründen muss sie es ja nicht mehr => daher reicht was sie sich denkt, dass er sich gerade denken könnte, für den Tatbestand der Belästigung völlig aus.


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