Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bemerkenswertes Scheidungsverfahren läuft seit 2002 in Wien

pappa_in_austria, Wien, Thursday, 15.01.2009, 17:19 (vor 6187 Tagen)

http://diegalerie.wordpress.com/2009/01/15/gottfried-d-in-der-halle-der-wahrheit/

(Wien, im Jänner 2009) Ein bemerkenswertes Scheidungsverfahren läuft seit 2002 in Wien. Die Fronten waren anfangs rasch klar: Eine ehemalige urkainische Tabletänzerin wollte sich nach nur drei Jahren Österreich und einem gemachten Kind scheiden lassen. Die Ehe mit dem Wiener war für sie auch deswegen nicht mehr interessant, weil ihr neuer Liebhaber, ein deutscher "Krebsarzt", besser gesagt "Heiler", mit Namen Dr. Ralf Kleef, für sie interessanter war. Besser gestellt, wohlhabender, attraktiver - das Übliche. Das Mädchen war noch keine 30.

2002 wurde von ihr die Scheidungsklage eingereicht und sie bemühte die angeblich erste Adresse dafür in Wien: Die Frauenrechtler-Kanzlei Marschall-Klaar.

Systematischer Psychoterror gegen Ex-Mann

Dann begann ein Psychoterror gegen den Noch-Immer-Ehemann. Strafanzeigen gegen ihn wegen jeder Nichtigkeit. Anschüttungen, Besachwalterungsversuche, Einstweilige Verfügungen, ketzerische Unterhaltsvorstellungen, Ordnungsstrafen von übersensiblen Richtern. Ja, sogar ein Winkelschreiberverfahren hat man dem Wächter der Gerichtsakten angehängt, der nicht nur zwischen Akten schläft, sondern diese auswendig kennt wie andere Goethes "Faust".

Es ist zu sagen: Seine Seele hat gelitten. Sein Körper auch. Aber er führt ein strittiges Scheidungsverfahren ohne Anwälte. Er führt es makellos. Er kämpfte um sein Recht und gewann bis jetzt alles, was es zu gewinnen gibt.

Rundblick auf eine Scheidung des Gottfried D.

Blick auf die zahlreichen Strafverfahren:

* 03.07.2002 22 St 409/02b wegen § 83 Abs. 1 StGB: eingestellt
* 03.07.2002 22 St 409/02b wegen § 107 StGB: eingestellt
* 10.12.2002 21 St 29/03i wegen § 83 Abs. 1 StGB: eingestellt
* 10.12.2002 21 St 29/03i wegen § 92 Abs. 1 StGB: eingestellt
* 10.12.2002 11 U 114/03i wegen § 84 StGB (§ 83 Abs. 1 StGB): Freispruch
* 10.01.2003 21 St 29/03i wegen § 297 StGB: eingestellt
* 11.01.2003 21 St 29/03i wegen § 297 StGB: eingestellt
* 04.12.2003 124 BAZ 713/04m wegen § 83 StGB: eingestellt
* 19.12.2003 124 BAZ 713/04m wegen angeblicher Beschimpfung: eingestellt
* 09.04.2004 31 U 202/ 04i wegen § 198 StGB: Strafantrag nach 12 cm Akten vom StA zurückgezogen, Verfahren eingestellt
* 23.06.2004 25 St 363/04p wegen § 216, § 217 StGB: eingestellt
* 28.01.2005 25 St 363/04p wegen § 107 Abs. 2: eingestellt
* 05.10.2006 13 U 497/06g wegen § 111 StGB: Privatanklage mit dieser Woche (2009) durch einen Wiener Anwalt, der klagte, zurückgezogen, Verfahren eingestellt

Erfolgsquote gegen Kriminalisierungsversuche durch Strafanzeigen: 100%

In einem Internetforum stand von unbekannter Hand zu lesen (B&G distanziert sich natürlich von solchen Äußerungen nicht): "Anzumerken gilt es, dass ein Großteil des Verleumdungsterrors durch einen kriminellen Wunderheiler namens Dr. Ralf Kleef und dessen Kumpane Mag. Brigitte Loacker und Mag. Norbert Marshall von der Kanzlei Klaar & Marshall erfolgt ist."

Blick auf die Sachwalterschaftsverfahren:

* 1. Versuch vom 10.06.2005: eingestellt
* 2. Versuch vom 14.05.2007: eingestellt

Erfolgsquote Sachwalterschaftsverfahren: 100 %

Blick auf die EVs gemäß § 382b EO (Schutz vor Gewalt in der Familie):

* EV vom 06.05.2004: vor Zeitablauf aufgehoben
* EV vom 06.07.2006: vor Zeitablauf aufgehoben

(über die rückwirkende Aufhebung beider EVs sowie eine Wiederaufnahme des ersten Verfahrens - ist bislang noch nicht entschieden worden)

Erfolgsquote EV gemäß § 382b EO: 100 %

Blick auf die Ordnungsstrafen:

* 29.12.2006: EUR 100,- wegen Verwendung des DU-Wortes - nicht rechtskräftig
* 22.10.2008: EUR 100,- wegen: "Nachdem mich der OGH beschissen hat..." - nicht rechtskräftig und verfassungswidrig

Erfolgschancen: 100 %

Blick auf die Unterhaltssache:

* einstweiliger Unterhalt vom 17.06.2003: 5 Jahre rückwirkend aufgehoben (am: 22.02.2008)
* endgültiger Unterhalt: noch nicht entschieden

Erfolgsquote Unterhaltsverfahren: 100 %

Blick auf Verfahren wegen Winkelschreiberei:

* Verfahren wegen Winkelschreiberei:
laufend, aber ohne Chance für die Justiz

Erfolgschancen: 100 %

"Eine derartige Erfolgsquote soll einmal ein Anwalt einem vorhüpfen." Sagt ein gewisser Anubix in einem Internetforum. Im übrigen: Sein Scheidungsverfahren ist nun zu Ende. Es endete im Beweisverfahren Ende 2008. Es dauerte ungefähr 70 Stunden netto Verhandlungszeit und ungefähr 25 Verhandlungstage. Der Noch-Immer-Ehemann führte es vor vier (!) Richtern, meisterte die existenzielle Ausnahmesituation vorzüglich und hat beste Chancen, das Verfahren so zu entscheiden, dass seine Frau aus der Ukraine schuldig geschieden wird.
Wie schwierig das nach österreichischer Rechtsordnung ist, haben jene gesehen, die im Verfahren dabei waren.

Standesvertretung RAK

Einen anderen Angriff der kameralististischen Justiz wird er noch meistern. Die Justiz seitens der Rechtsanwaltskammer meint ernstlich, wehrhaften Scheidungsmännern vorschreiben zu können, wie sie sich ehrenhaft, tadellos und unentgeltlich helfen. Die Rechtsanwaltskammer wirft mit ihrem Verfahren nach Winkelschreiberverordnung mit Steinen im Glashaus. Es darf erinnert werden, was Anwälte in Webforen ungeniert ausplaudern. Etwa dieser, im Konzipientenforum:

Hallo Leute!
Bin Verfahrenshelfer in einem Scheidungsverfahren. Ist meine erste Scheidung, habe diesbezüglich nicht viel Ahnung. Ich vertrete die Beklagte. Ich hätte diesbezüglich ein paar Fragen:
Vorweg: Der Kläger ist österreichischer Staatsbürger, die Beklagte türkischer. (...)"

Dieser Anwalt ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer. Er springt in einer hoch komplizierten, binationalen Scheidung ins kalte Wasser, ohne Erfahrung, ohne Grips und ohne Können.

Es darf sich die Justiz und ihre kameralistischen Verbände nicht wundern, dass der Stern des Ansehens absinkt. Daher wird Gottfried D. auch sein Winkelschreiberverfahren gewinnen. Es hat bis jetzt in seiner eigenen Sache alles gewonnen, was es zu gewinnen gibt. Er ist in der "Halle der Wahrheit" angekommen. Ohne RAK-Rechtsanwalt.
Dafür gebührt ihm Respekt.

Marcus J. Oswald

Erklärungen

pappa_in_austria, Wien, Thursday, 15.01.2009, 19:46 (vor 6187 Tagen) @ pappa_in_austria

Anschüttung = Anschuldigung

Besachwalterung = Entmündigung

Winkelschreiber = unbefugte Person, die mit Rechtssachen Geld macht


Als Winkelschreiber ist anzusehen:

a)
wer, ohne berechtigter Rechtsfreund zu seyn, in denjenigen Streitsachen, in welchen sich die Parteien nach den Vorschriften der Proceßordnung eines Rechtsfreundes bedienen müssen, unbefugter Weise im Namen einer Partei einschreitet oder Eingaben für sie verfaßt;

b)
wer, ohne von der zuständigen Behörde dazu berechtigt zu seyn, es zu seinem Geschäftsbetriebe macht, Rechtsurkunden oder gerichtliche Eingaben in oder außer Streitsachen, wenn auch das Einschreiten eines Rechtsfreundes bei denselben gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, für Parteien zu verfassen oder als Bevollmächtigter derselben bei Gericht einzuschreiten, es möge der Bezug eines Entgeldes hierbei erwiesen seyn oder die gewinnsüchtige Absicht auch nur aus der Menge der verfaßten Rechtsurkunden oder Eingaben, aus häufigen Einschreitungen in der Eigenschaft eines Bevollmächtigten, aus der Beibringung verstellter Sessionen oder aus anderen Umständen mit Grund zu folgern seyn.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12057980/NOR12057980.html

Erklärungen

Holger, Thursday, 15.01.2009, 23:41 (vor 6187 Tagen) @ pappa_in_austria

Anschüttung = Anschuldigung

Besachwalterung = Entmündigung

Winkelschreiber = unbefugte Person, die mit Rechtssachen Geld macht


Als Winkelschreiber ist anzusehen:

a)
wer, ohne berechtigter Rechtsfreund zu seyn, in denjenigen Streitsachen,
in welchen sich die Parteien nach den Vorschriften der Proceßordnung eines
Rechtsfreundes bedienen müssen, unbefugter Weise im Namen einer Partei
einschreitet oder Eingaben für sie verfaßt;

b)
wer, ohne von der zuständigen Behörde dazu berechtigt zu seyn, es zu
seinem Geschäftsbetriebe macht, Rechtsurkunden oder gerichtliche Eingaben
in oder außer Streitsachen, wenn auch das Einschreiten eines Rechtsfreundes
bei denselben gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, für Parteien zu
verfassen oder als Bevollmächtigter derselben bei Gericht einzuschreiten,
es möge der Bezug eines Entgeldes hierbei erwiesen seyn oder die
gewinnsüchtige Absicht auch nur aus der Menge der verfaßten Rechtsurkunden
oder Eingaben, aus häufigen Einschreitungen in der Eigenschaft eines
Bevollmächtigten, aus der Beibringung verstellter Sessionen oder aus
anderen Umständen mit Grund zu folgern seyn.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12057980/NOR12057980.html

Erklärungen? Fore what? Bereits der verehrte Lenin sah Argumente in der Macht der Gewehre.
Ich denke, daß das Hinrichten des BGH- Familiensenats länderübergreifend wesentlich mehr Effekt zeitigte als euer Geseire. Setzt doch endlich mal ein Fanal anstatt eurer lächerlichen Kleinkriege.
Mit Sprengstoffgürtel nach Karlsruhe- das wäre was. Ceterum censeo Carthaginem esse delendam- aktuell wie vor 2000 Jahren.

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