Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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ALG II laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht bedarfsdeckend

Christine ⌂, Thursday, 08.01.2009, 11:07 (vor 6194 Tagen)

Lest das Urteil selber, soweit es interessiert.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=XII%20ZR%20129/06

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

ALG II laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht bedarfsdeckend

Garfield, Thursday, 08.01.2009, 13:22 (vor 6194 Tagen) @ Christine

Hallo ChrisTine!

Wenn ALG II nicht bedarfsdeckend ist, dann frage ich mich doch, wie dann die vielen ALG II-Empfänger überleben und wieso gar nicht wenige von ihnen sich in ihrer Situation gar nicht so unwohl fühlen...

Ich kenne Leute, die ALG II beziehen, und keinerlei sonstiges Einkommen haben. Die sind nicht reich und haben in ihren Wohnungen auch nichts Wertvolles herumstehen. Die haben auch keine Autos - aber die brauchen sie ja auch nicht. Und sie können sich Zigaretten leisten, und auch solche Sachen wie z.B. eine Perle in den Zähnen. Und keiner von ihnen macht Anstalten, sich einen Job zu suchen (womit sie aber allesamt auch nicht wesentlich mehr verdienen würden, weshalb ich das gut nachvollziehen kann). Wie kann man angesichts dessen behaupten, daß ALG II nicht bedarfsdeckend wäre???

Freundliche Grüße
von Garfield

ALG II laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht bedarfsdeckend

Tigresa, Berlin, Thursday, 08.01.2009, 13:52 (vor 6194 Tagen) @ Garfield

Hallo Garfield,

ich denke, gerade bei Singles, die ALG II beziehen, ist ein recht einfaches aber angenehmes Leben möglich, wenn sie sich in bestimmten Punkten einschränken. Denn soweit ich weiß, werden laufende Fixkosten (Miete, Gas, Strom) vom Amt übernommen. Zusätzlich gibts dann noch ca. 350 Euro oben drauf.
Ich hatte in meiner Studentenzeit weniger zur Verfügung. Ich teilte mir mit einer Freundin eine kleine gemütliche Dachgeschoßwohnung mit Kohleofen, habe einfach nur bei Aldi eingekauft, Gemüse aus den Gärten meiner Eltern gegessen und bin mit dem Rad gefahren. Dafür reichte es für eigene Fachbücher (diese sind sehr teuer und in der Bibliothek oft vom Verleih ausgeschlossen) und in den Semesterferien locker für Studienreisen nach Lateinamerika. Dafür gabs aber manchmal tagelang nur Nudeln und Kartoffeln ;-)

Es ist einfach eine Frage der Organisation, der Ansprüche und Prioritäten. Allerdings denke ich, daß es etwas anderes ist, wenn man Kinder hat und ALG II bezieht. Da müssen Eltern schon sehr zurückstecken.

Dazu noch eine kleine Anekdote aus meiner Studizeit:

Ich war bei Lidl an der Kasse und hinter mir in der Schlange standen zwei junge Herren mit türkischem Migrationshintergrund, die den Wagen voller Süßigkeiten, Chips, Cola, Zigaretten und einer Packung Windeln geladen hatten.
Nach dem Bezahlen packte ich meinen Kram ein und bekam daher mit, was sich abspielte.
Nachdem die Kassiererin den Einkauf der beiden über die Kasse gezogen hatte, kostete es 22 Euro und irgendwas. Einer der beiden zog ein Dokument aus der Tasche und wollte damit bezahlen. Die Kassierein erklärte, dies sein ein Gutschein vom Sozialamt über 20 Euro und der Einkauf würde aber 22 kosten. Die Differenz müßten sie aus eigener Tasche dazulegen.
Es folgte viel Geschrei und eine wilde Diskussion und die Filialleiterin wurde hinzugerufen. Nach viel hin und her erklärten sich die beiden Männer bereit, etwas aus dem Einkauf zurückzulegen. Und nun rate mal was sie ausgewählt haben: na klar - die Windeln. ;-)

Gruß
Tigresa

Nichtwissen macht auch nichts...

Lude, Thursday, 08.01.2009, 14:09 (vor 6194 Tagen) @ Tigresa

ich denke, gerade bei Singles, die ALG II beziehen, ist ein recht
einfaches aber angenehmes Leben möglich, wenn sie sich in bestimmten
Punkten einschränken. Denn soweit ich weiß, werden laufende Fixkosten
(Miete, Gas, Strom) vom Amt übernommen.

Schon im zweiten Satz reihst du dich in die Schlange der merkelschen Ahnungslosen ein.

Nichtwissen macht auch nichts...

Tigresa, Berlin, Thursday, 08.01.2009, 14:19 (vor 6194 Tagen) @ Lude

Schon im zweiten Satz reihst du dich in die Schlange der merkelschen
Ahnungslosen ein.

Na, dann klär´ mich doch mal auf.
Was wird denn nun übernommen und was nicht - ich hab ja die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen (wie ich ja mit "soweit ich weiß" schon andeutete), aber Deine Antwort hilft mir jetzt auch nicht soooo weiter ;-)

Gruß
Tigresa

Nichtwissen macht auch nichts...

Narrowitsch, Berlin, Thursday, 08.01.2009, 14:39 (vor 6194 Tagen) @ Tigresa

Schon im zweiten Satz reihst du dich in die Schlange der merkelschen
Ahnungslosen ein.


Na, dann klär´ mich doch mal auf.
Was wird denn nun übernommen und was nicht - ich hab ja die Weisheit nicht
mit Löffeln gefressen (wie ich ja mit "soweit ich weiß" schon andeutete),
aber Deine Antwort hilft mir jetzt auch nicht soooo weiter ;-)

Gruß
Tigresa

Strom und Gas ist nicht...


Narrowitsch

--
Extemplo simul pares esse coeperint, superiores erunt-

Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.

Nichtwissen macht auch nichts...

Tigresa, Berlin, Thursday, 08.01.2009, 14:50 (vor 6194 Tagen) @ Narrowitsch

Hallo Narrowitsch,

komisch, im Netz steht was anderes:

Regelleistung: 345 Euro im Monat

Die Geldleistungen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger setzen sich aus der Regelleistung und den Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Wichtig für die Höhe der Leistung ist auch die Frage, ob der Antragsteller allein lebt oder mit Familienmitgliedern in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft.

Die Regelleistung beträgt für den Antragsteller 345 Euro monatlich. Ehepartner bekommen 311 Euro und Kinder bis zum 14. Lebensjahr 207 Euro, darüber 276 Euro. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, komplett übernommen. Dazu können einmalige Leistungen wie Darlehen, Geld- oder Sachleistungen für die Erstausstattung der Wohnung, Hausgeräte und für Bekleidung beantragt werden.

Eine Besonderheit gilt für ehemalige Empfänger von Arbeitslosengeld. Sie erhalten für zwei Jahre einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II, wenn ihr Arbeitslosengeld höher war als die Zahlungen aus Hartz IV. Der Zuschlag beträgt höchstens 160 Euro für Alleinstehende, mit Partner 320 Euro. Je Kind kommen weitere 60 Euro hinzu. Ab dem zweiten Jahr wird der Zuschlag auf die Hälfte reduziert.

Quelle: z.B. hier

Aber einverstanden: Strom ist noch zu bezahlen. Trotzdem ist es als Single mit wenig Ansprüchen möglich, ein angemehmes Leben zu führen und sich einige Extras (Zigaretten, Handy zu gönnen).
Bitte nicht falsch verstehen: diese Ansprüche haben mir während meiner Studizeit genügt, auf Dauer hätte ich wenig Lust so zu existieren, weshalb ich auch berufstätig bin. Aber ich bin hier nicht der Maßstab.

Ich kenne ein paar ehemalige Klassenkameraden von mir, die von ALG II leben. Sie haben Minibuden, besitzen kein Auto und gehen praktisch nie ins Kino oder ins Theater. Aber sie haben Handys, fahren in die Türkei oder nach Mallorca in den Urlaub und finanzieren sich sogar den allabendlichen Joint. Irgendwie muß das ja möglich sein.

Gruß
Tigresa

Nichtwissen macht auch nichts...

Lude, Thursday, 08.01.2009, 15:32 (vor 6194 Tagen) @ Tigresa

Aber einverstanden: Strom ist noch zu bezahlen.

Was ist mit den Kosten der Warmwasserbereitung?

Nichtwissen macht auch nichts...

Tigresa, Berlin, Thursday, 08.01.2009, 15:44 (vor 6194 Tagen) @ Lude

Aber einverstanden: Strom ist noch zu bezahlen.


Was ist mit den Kosten der Warmwasserbereitung?

Bei mir macht das der Boiler (also Strom). Könnte natürlich (bei einer Gasetagenwohnung) auch der Durchlauferhitzer machen oder eben Fernwärme.
Diese Kosten könnte man einigermaßen kalkulieren, in dem man sich einschränkt und nach der günstigsten Wasserbereitungsform schaut und mietet.

Letztendlich kommen ja auch noch Telefonkosten, Medikamente, Drogerieartikel, Sachen etc. hinzu. Wie gesagt, für mich wäre das gar nichts, aber einige können doch ganz gut damit leben.

Der Höchstsatz für BAföG liegt übrigens z.Z. bei 643 €. Davon muß alles bezahlt werden und die Hälfte ist auch noch ein Darlehen, welches zurückgezahlt werden muß. Und trotzdem haben viele Studenten kein schlechtes Leben - ein einfaches vielleicht mit Studentenbude, Aldifutter und chronischem Geldmangel, aber eben kein schlechtes.

Gruß
Tigresa

Nichtwissen macht auch nichts...

Narrowitsch, Berlin, Thursday, 08.01.2009, 15:54 (vor 6194 Tagen) @ Tigresa

Aber einverstanden: Strom ist noch zu bezahlen.


Was ist mit den Kosten der Warmwasserbereitung?


Bei mir macht das der Boiler (also Strom). Könnte natürlich (bei einer
Gasetagenwohnung) auch der Durchlauferhitzer machen oder eben Fernwärme.
Diese Kosten könnte man einigermaßen kalkulieren, in dem man sich
einschränkt und nach der günstigsten Wasserbereitungsform schaut und
mietet.

Letztendlich kommen ja auch noch Telefonkosten, Medikamente,
Drogerieartikel, Sachen etc. hinzu. Wie gesagt, für mich wäre das gar
nichts, aber einige können doch ganz gut damit leben.

Das ist pure Arroganz, eigentlich schade.

Der Höchstsatz für BAföG liegt übrigens z.Z. bei 643 €. Davon muß
alles bezahlt werden und die Hälfte ist auch noch ein Darlehen,
welches zurückgezahlt werden muß. Und trotzdem haben viele Studenten kein
schlechtes Leben - ein einfaches vielleicht mit Studentenbude, Aldifutter
und chronischem Geldmangel, aber eben kein schlechtes.

Gruß
Tigresa

Stimmt. Aber zahlreiche Vergünstigungen und steuerfreie Nebenjobs - vergißt Du zu erwähnen. Auch die nicht seltene Unterstützung der Eltern. Wie gesagt, Arroganz einer Übersatten, deren blick an der Oberfläche bleibt.

Narrowitsch

--
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Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.

Nichtwissen macht auch nichts...

Tigresa, Berlin, Thursday, 08.01.2009, 16:39 (vor 6194 Tagen) @ Narrowitsch

Stimmt. Aber zahlreiche Vergünstigungen und steuerfreie Nebenjobs -
vergißt Du zu erwähnen. Auch die nicht seltene Unterstützung der Eltern.
Wie gesagt, Arroganz einer Übersatten, deren blick an der Oberfläche
bleibt.

Hallo Narrowitsch,

natürlich, hat man als Student einen Job oder Unterstützung der Eltern, ist es kein Problem mehr.

Aber:
Bekommt man den BAföG Höchstsatz und ist dieser (wie in den meisten Fällen) elternabhängig, bedeutet das, daß die Eltern praktisch über keinerlei Möglichkeiten verfügen, etwas beizusteuern.

Mit den Jobs ist das so eine Sache. Die meisten sind 400 € Jobs mit einer bestimmten Stundenzahl zu einer vorgegebenen Zeit. Es ist etwas schwierig, Arbeitgeber zu finden, die die Unregelmäßigkeit des studentischen Alltags tolerieren wollen, oder können. Wenn man Montags zwischen 11 und 14 Uhr Zeit hat, Dienstags nur Abends und Mittwoch gar nicht, kommt man für viele Jobs nicht in Frage und so viele Bars gibts selbst in Berlin nicht, daß alle Studenten am Wochenende unterkommen.

Viele weichen dann auf Tätigkeiten in der Nacht aus (Bäckerei, Krankenhaus, Nachtwache, Bars, Telefondienste), nur schlägt sich das natürlich auch auf die Leistungen nieder und schafft man das Studium nicht in der Regelstudienzeit, werden die Studiengebühren höher und das BAföG gestrichen. Hinzu kommen Auslandssemster, Sprachkurse und Studienreisen, die finanziert werden müssen.

Also: den Studenten mit reichen Eltern und ohne Geldsorgen gibt es - aber er ist nicht die Norm.

Gruß
Tigresa

Nichtwissen macht auch nichts...

Sven ⌂, Wolfsburg, Thursday, 08.01.2009, 19:31 (vor 6194 Tagen) @ Tigresa

Der Höchstsatz für BAföG liegt übrigens z.Z. bei 643 €. Davon muß
alles bezahlt werden und die Hälfte ist auch noch ein Darlehen,
welches zurückgezahlt werden muß. Und trotzdem haben viele Studenten kein
schlechtes Leben - ein einfaches vielleicht mit Studentenbude, Aldifutter
und chronischem Geldmangel, aber eben kein schlechtes.

Hallo Tigresa,

ich weiß nicht, ob es so dienlich ist, arme Schweine mit armen Schweinen aufzurechnen. Ich habe sowohl mit Bafög als auch mit ALG 2 gelebt. Keine der beiden Gruppen hat es zwingend einfacher, dafür aber mit unterschiedlichen Nachteilen zu kämpfen.

Der Student bekommt in Summe weniger Geld, da seine Wohnung nur zu einem geringen Teil bezahlt wird. Zudem ist davon ein Teil zurückzuzahlen. Dafür kann er aber locker den dreifachen Zuverdienst eines Arbeitslosen ohne Kürzungen in die Tasche stecken. Er ist allerdings Vollzeit "beschäftigt" und steht seitens des Amtes unter hohem Druck, die Regelstudienzeit einzuhalten. Schafft er das nicht, kann der Anspruch komplett wegfallen. An einer Uni mag das im Rahmen noch möglich sein, an Fachhochschulen allerdings ist der Stundenplan teils so eng, dass Nebenbeschäftigungen oft entweder nicht möglich sind oder aber die abzüglich des Nebenjobs zur Verfügung stehende Zeit nicht mehr ausreicht, das Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen.

Der Arbeitslose hat zwar mehr Geld, dafür bei Aufnahme eines Nebenjobs aber auch drastischere Abzüge. Seine Wohnung wird in der Regel bis auf den Strom komplett bezahlt, die Grundsicherung nimmt sich mit dem Bafög-Satz nicht wirklich viel. Allerdings hat er dauernd das Risiko, dass ihm diese Leistungen gekürzt werden können, bis hin zur völligen Streichung. Dieses Risiko kann er jedoch nicht völlig ausschließen, da seine "Nachweismöglichkeiten" oft nicht das Papier wert sind, auf das sie gedruckt wurden. Aussagen von Amtsträgern oder potenziellen Arbeitgebern gelten grundsätzlich mehr als die des Arbeitslosen, der Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" gilt hier nicht, der Arbeitslose ist grundsätzlich in der Beweispflicht. Dem Bedürftigen wird kontinuierlich das Gefühl vermittelt, auch de jure ein Mensch zweiter Klasse zu sein. Damit einher gehen diverse Einschränkungen der Grundrechte. Diese Verletzung der Menschenwürde gibt es wiederum beim Studenten definitiv nicht.

Im übrigen wird es immer Leute geben, die mit der einen oder der anderen Fürsorgeleistung "prima leben" können. Ich weiß jedoch nicht, zu welchem Ergebnis das Anführen von Einzelfallbeispielen führen soll.

Nichtwissen macht auch nichts...

Narrowitsch, Berlin, Thursday, 08.01.2009, 15:47 (vor 6194 Tagen) @ Tigresa

Hallo Narrowitsch,

komisch, im Netz steht was anderes:

Regelleistung: 345 Euro im Monat

Die Geldleistungen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger setzen sich aus der
Regelleistung und den Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Wichtig
für die Höhe der Leistung ist auch die Frage, ob der Antragsteller allein
lebt oder mit Familienmitgliedern in einer so genannten
Bedarfsgemeinschaft.

Die Regelleistung beträgt für den Antragsteller 345 Euro monatlich.
Ehepartner bekommen 311 Euro und Kinder bis zum 14. Lebensjahr 207 Euro,
darüber 276 Euro. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden, soweit
sie angemessen sind, komplett übernommen.

Dazu können einmalige
Leistungen wie Darlehen, Geld- oder Sachleistungen für die Erstausstattung
der Wohnung, Hausgeräte und für Bekleidung beantragt werden.

Letzteres gehört in die Abteilung Wohnungslose oder von Wohnunglosigkeit Bedrohte.

Eine Besonderheit gilt für ehemalige Empfänger von Arbeitslosengeld. Sie
erhalten für zwei Jahre einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II, wenn ihr
Arbeitslosengeld höher war als die Zahlungen aus Hartz IV. Der Zuschlag
beträgt höchstens 160 Euro für Alleinstehende, mit Partner 320 Euro. Je
Kind kommen weitere 60 Euro hinzu. Ab dem zweiten Jahr wird der Zuschlag
auf die Hälfte reduziert. [/i]

Weiß ich nicht.

Quelle: z.B.
hier

Danke für die Belehrung, soll ich Dir meien Bescheid mal schicken?

Aber einverstanden: Strom ist noch zu bezahlen.

Darum , ging es. Nur darum. Wer flockig plaudert, muss schon genau plaudern. Der Posten Strom ist nicht unerheblich.

Trotzdem ist es als Single
mit wenig Ansprüchen möglich, ein angemehmes Leben zu führen und sich
einige Extras (Zigaretten, Handy zu gönnen).

Naja, angenehm ist eine Frage des Ansprüche, Überleben geht schon, muss keiner klagen. Handy - geht nur über prepaid, also teuer, verzichtbar. Zigartten oder Schminke, ja ein wenig Luxus... da sind noch Sparmaßnahmen drin. Eigentlich, wenn ich so überlege, mit trockenem Brot und Wasser...hmm da ist noch Luft...

Bitte nicht falsch verstehen: diese Ansprüche haben mir während meiner
Studizeit genügt, auf Dauer hätte ich wenig Lust so zu existieren, weshalb
ich auch berufstätig bin. Aber ich bin hier nicht der Maßstab.

Beruhigend.
Und glaub`s nur, mir genügen die Ansprüche auch nicht; nicht jedem gelingt ein Berufswiedereinstieg. Trotzdem kein Grund zur Unzufriedenheit. Gute Zeiten - schlechte Zeiten. Was stört, sind Naseweise...

Ich kenne ein paar ehemalige Klassenkameraden von mir, die von ALG II
leben. Sie haben Minibuden, besitzen kein Auto und gehen praktisch nie ins
Kino oder ins Theater.

Nicht nur das. Eine S- Bahnfahrt nach Straußberg will gut überlegt sein. Kino und Theater - heut auch verzichtbar, meist eh alles feministisch durchseucht oder billiger Schwachsinn. "Anonyma" hab ich mir geleistet.... reicht für 3 Jahre... Das Schlimme ist, Du verlierst Kontakte, der berufstätige Freundeskreis schrumpft schnell... Auch aus sozialen Berufen...

Aber sie haben Handys, fahren in die Türkei oder
nach Mallorca in den Urlaub und finanzieren sich sogar den allabendlichen
Joint. Irgendwie muß das ja möglich sein.

Klar , "Nebenjob`s", Schwarzarbeit...


Gruß
Tigresa

Gruß

Narrowitsch

--
Extemplo simul pares esse coeperint, superiores erunt-

Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.

Nichtwissen macht auch nichts...

Garfield, Thursday, 08.01.2009, 16:26 (vor 6194 Tagen) @ Narrowitsch

Hallo Balduin!

"Dazu können einmalige Leistungen wie Darlehen, Geld- oder Sachleistungen für die Erstausstattung der Wohnung, Hausgeräte und für Bekleidung beantragt werden."

Letzteres gehört in die Abteilung Wohnungslose oder von Wohnunglosigkeit Bedrohte.

Nicht ganz - wenn Möbel oder Haushaltsgeräte defekt werden, zahlt das Amt auch Ersatz.

Freundliche Grüße
von Garfield

Nichtwissen macht auch nichts...

Tigresa, Berlin, Thursday, 08.01.2009, 16:27 (vor 6194 Tagen) @ Narrowitsch

Hallo Narrowitsch,

ich glaube, Du hast mich ein wenig mißverstanden. Denn mir würden diese Ansprüche auch niemals genügen. Wäre ich mal in der Situation ALG II beantragen zu müssen, ohne die Aussicht auf einen Job oder ähnliches, würde es mir ziemlich dreckig gehen.
Denn ich habe Ansprüche, wie mobil zu sein, Freunde zu haben (und wenn man sich das Essen im Restaurant nicht leisten kann, wird man halt irgendwann nicht mehr angerufen, wenn sich die Kumpels treffen wollen - wenn man überhaupt ein Telefon hat) oder mir einfach nicht dreimal überlegen zu müssen, ob ich mir den Apfel leisten kann, oder nicht.

Aber dennoch verwundert es mich eben, wie es einige meiner Bekannten schaffen mit ALG II ein solches Leben zu führen, wie sie es führen. Wie machen die das? Wenn ich sie das frage, sagen sie, daß sie nicht mehr brauchen, als das, was sie vom Amt bekommen. Hauptsache die Glotze läuft und Bier und Zichten stehen auf dem Tisch. Ab und zu noch ´ne Fertigpizza ausm Aldi - mehr Anspruch ist dort nicht. Und - so die Aussage - wenn man eine Weile so lebt, reichts auch für kleine Luxusdinge, wie künstliche Fingernägel oder regelmäßige Frisörbesuche oder eben den Flieger nach Malle.


Gruß
Tigresa

Nichtwissen macht auch nichts...

Garfield, Thursday, 08.01.2009, 16:22 (vor 6194 Tagen) @ Narrowitsch

Hallo Balduin!

Strom und Gas ist nicht...

Du meinst Gas zum Kochen? Heizkosten werden nämlich vom Amt übernommen.

Freundliche Grüße
von Garfield

Nichtwissen macht auch nichts...

Christine ⌂, Thursday, 08.01.2009, 16:47 (vor 6194 Tagen) @ Garfield

Hallo Balduin!

Strom und Gas ist nicht...

Du meinst Gas zum Kochen? Heizkosten werden nämlich vom Amt übernommen.

Freundliche Grüße
von Garfield

Hallo Garfield,

auch Deine Aussage ist nur bedingt richtig. Wenn Warmwasser mittels Strom erzeugt wird, wird ein bestimmter Satz (variiert von Komune zu Komune) von den Heizkosten abgezogen. Somit werden nicht die kompletten Heizkosten übernommen, siehe auch hier http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/miete-nebenkosten-heizung.html

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Nichtwissen macht auch nichts...

Garfield, Thursday, 08.01.2009, 14:52 (vor 6194 Tagen) @ Lude

Hallo Lude!

So falsch lag Tigresa doch damit gar nicht. ALG II-Empfänger haben Anspruch auf Übernahme der Grundmiete inklusive Heizung und Nebenkosten. Strom muß vom ALG II finanziert werden, soviel ich weiß, aber Miete und Gas werden tatsächlich zusätzlich vom Amt übernommen. Natürlich darf die Wohnung dafür nicht zu groß und die Miete nicht zu hoch sein.

Freundliche Grüße
von Garfield

ALG II laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht bedarfsdeckend

Akademikerin, Thursday, 08.01.2009, 22:04 (vor 6194 Tagen) @ Tigresa

Hallo Garfield,

ich denke, gerade bei Singles, die ALG II beziehen, ist ein recht
einfaches aber angenehmes Leben möglich, wenn sie sich in bestimmten
Punkten einschränken. Denn soweit ich weiß, werden laufende Fixkosten
(Miete, Gas, Strom) vom Amt übernommen. Zusätzlich gibts dann noch ca. 350
Euro oben drauf.
Ich hatte in meiner Studentenzeit weniger zur Verfügung. Ich teilte mir
mit einer Freundin eine kleine gemütliche Dachgeschoßwohnung mit Kohleofen,
habe einfach nur bei Aldi eingekauft, Gemüse aus den Gärten meiner Eltern
gegessen und bin mit dem Rad gefahren. Dafür reichte es für eigene
Fachbücher (diese sind sehr teuer und in der Bibliothek oft vom Verleih
ausgeschlossen) und in den Semesterferien locker für Studienreisen nach
Lateinamerika. Dafür gabs aber manchmal tagelang nur Nudeln und Kartoffeln
;-)

Es ist einfach eine Frage der Organisation, der Ansprüche und Prioritäten.
Allerdings denke ich, daß es etwas anderes ist, wenn man Kinder hat und ALG
II bezieht. Da müssen Eltern schon sehr zurückstecken.

Dazu noch eine kleine Anekdote aus meiner Studizeit:

Ich war bei Lidl an der Kasse und hinter mir in der Schlange standen zwei
junge Herren mit türkischem Migrationshintergrund, die den Wagen voller
Süßigkeiten, Chips, Cola, Zigaretten und einer Packung Windeln geladen
hatten.
Nach dem Bezahlen packte ich meinen Kram ein und bekam daher mit, was sich
abspielte.
Nachdem die Kassiererin den Einkauf der beiden über die Kasse gezogen
hatte, kostete es 22 Euro und irgendwas. Einer der beiden zog ein Dokument
aus der Tasche und wollte damit bezahlen. Die Kassierein erklärte, dies
sein ein Gutschein vom Sozialamt über 20 Euro und der Einkauf würde aber 22
kosten. Die Differenz müßten sie aus eigener Tasche dazulegen.
Es folgte viel Geschrei und eine wilde Diskussion und die Filialleiterin
wurde hinzugerufen. Nach viel hin und her erklärten sich die beiden Männer
bereit, etwas aus dem Einkauf zurückzulegen. Und nun rate mal was sie
ausgewählt haben: na klar - die Windeln. ;-)

Gruß
Tigresa

Hallo Tigresa!
Mir gings ebenso, während meiner Studentinnenzeit hatte ich auch weitaus weniger zur Verfügung als den damals gültigen Sozialhilfesatz. Es ging mir aber immer gut, weil ich immer nette Menschen gefunden habe, die mir wichtige Dinge schenkten (die gesamte Wohnungseinrichtung zum Beispiel waren Geschenke von verschiedensten Leuten ) und auch Sonstiges zum Überleben Wichtige (zum Beispiel, durfte ich das Bad benutzen, mein Wäsche waschen, wenn ich bei Kommilitonen zu Besuch war, die komfortabler wohnten als ich), bei Kneipenbesuchen wurde mir immer mal ein Bier ausgegeben und in den Semesterferien , die ca 50 % des Jahres ausmachten, hatte ich genügend Zeit um zu jobben, damit ich mir Reisen rund um den Globus leisten konnte, natürlich mit Rucksack trampen und schlafen am Strand oder in Billigunterkünften.

Aber anders ist es wenn man als Mutter von Alg II leben muss und ein Kind hat, das aufs Gymnasium geht.Dann wird es wirklich eng. Ich habe in der kurzen Spanne, in der ich auf diese staatliche Unterstützung angewiesen war, auch Geld dazuverdient und es war alles mehr als knapp. Ohne diesen Zuverdienst hätte ich wohl auch nicht mehr lange mit dem Betrag auskommen können.Jetzt bin ich natürlich froh, dass ich mit meiner akademischen Ausbildung wieder in meinem Beruf Fuß fassen konnte und momentan Geld kein Problem mehr für mich ist.

Aber mit Alg II alleine kann man auf Dauer nicht überleben, wenn Kinder vorhanden sind, Das ist einfach mal eine Tatsache die ich nur bestätigen kann.

Es grüßt
die Akademikerin

ALG II laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht bedarfsdeckend

Joseph S, Friday, 09.01.2009, 00:56 (vor 6194 Tagen) @ Tigresa

Als Harz IV ausgeheckt wurde, präsentierte der Spiegel eine arbeitslose Krankenschwester, die mit ihrem Sohn durch Harz IV netto fast das Gleiche zur Verfügung hatte, wie ich als Vollzeit arbeitender Softwareentwickler.

Allerdings hat nicht jeder ALG II -Empfänger so günstige Rahmendaten.

ALG II laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht bedarfsdeckend

Pööhser Frauenfeind, Thursday, 08.01.2009, 15:53 (vor 6194 Tagen) @ Garfield

Hallo ChrisTine!

Wenn ALG II nicht bedarfsdeckend ist, dann frage ich mich doch, wie dann
die vielen ALG II-Empfänger überleben und wieso gar nicht wenige von ihnen
sich in ihrer Situation gar nicht so unwohl fühlen...

Sag ich auch immer. Wenn die wirklich arm dran wären, dann wären die in Jute gekleidet und nicht in Baumwollsachen .. :)

Ernsthaft : Also 345 Euro ? In der Schweiz mit ihren Preisen würdest du bei dem Geld beinahe zu Grunde gehen.

Ich kenne Leute, die ALG II beziehen, und keinerlei sonstiges Einkommen
haben. Die sind nicht reich und haben in ihren Wohnungen auch nichts
Wertvolles herumstehen. Die haben auch keine Autos - aber die brauchen sie
ja auch nicht. Und sie können sich Zigaretten leisten, und auch solche
Sachen wie z.B. eine Perle in den Zähnen. Und keiner von ihnen macht
Anstalten, sich einen Job zu suchen (womit sie aber allesamt auch nicht
wesentlich mehr verdienen würden, weshalb ich das gut nachvollziehen kann).
Wie kann man angesichts dessen behaupten, daß ALG II nicht bedarfsdeckend
wäre???

Bei diesen Berechnungen ist eben nie einberechnet, dass es nebst diesen Kosten immer auch einige gibt, die nicht unter diese Kategorien fallen. Da der Sozialhilfeempfänger unmittelbar auf das Geld angewiesen ist und Bevorschussung für ausserordentliche Leistungen wahrscheinlich nicht getätigt wird, ist der Bedarf eben nicht gedeckt.

Das Überleben ist mit dieser Unterstützung gesichert. Der Armutsbegriff ist in Europa aber ein anderer als in Afrika, das ist klar. Aber das sollte doch auch so bleiben, oder ?

Die Unterstützungsleistung in der BRD, diese 345 Euro, empfinde ich als kläglich gering. Wenn ich mir einen Vorschlag erlauben darf : Spart doch erst mal bei den Gendertanten. Ersatzlos streichen, davon geht die BRD nicht unter, versprochen ! :)

Gruss PF

ALG II laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht bedarfsdeckend

Don Peppino, Thursday, 08.01.2009, 16:17 (vor 6194 Tagen) @ Pööhser Frauenfeind

Das Überleben ist mit dieser Unterstützung gesichert. Der Armutsbegriff
ist in Europa aber ein anderer als in Afrika, das ist klar. Aber das sollte
doch auch so bleiben, oder ?

Nein, in Deutschland ist der Armutsbegriff ein aderer als in Europa. In Italien z.B. gibt es nur 6 - 12 Monate Arbeitslosengeld. Danach muss jeder sehen wie er/sie überlebt. Es gibt zwar ganz kleine Hilfen vom Staat, diese sind aber sehr gering. Großzügiger ist der Italienische Staat aber bei Alter und Krankheit/Behinderung.

Gruß

ALG II laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht bedarfsdeckend

Christine ⌂, Thursday, 08.01.2009, 16:57 (vor 6194 Tagen) @ Garfield

Hallo ChrisTine!

Wenn ALG II nicht bedarfsdeckend ist, dann frage ich mich doch, wie dann
die vielen ALG II-Empfänger überleben und wieso gar nicht wenige von ihnen
sich in ihrer Situation gar nicht so unwohl fühlen...

Ich kenne Leute, die ALG II beziehen, und keinerlei sonstiges Einkommen
haben. Die sind nicht reich und haben in ihren Wohnungen auch nichts
Wertvolles herumstehen. Die haben auch keine Autos - aber die brauchen sie
ja auch nicht. Und sie können sich Zigaretten leisten, und auch solche
Sachen wie z.B. eine Perle in den Zähnen. Und keiner von ihnen macht
Anstalten, sich einen Job zu suchen (womit sie aber allesamt auch nicht
wesentlich mehr verdienen würden, weshalb ich das gut nachvollziehen kann).
Wie kann man angesichts dessen behaupten, daß ALG II nicht bedarfsdeckend
wäre???

Freundliche Grüße
von Garfield

Hallo Garfield,

ob ALG II bedarfsdeckend ist oder nicht, kann ich persönlich nicht beurteilen.
Wenn ich aber unser aller Bundeskanzlerin und ihre Aussagen bedenke, diese gegen die Aussage des BGH im vorliegenden Urteil stelle, dann frage ich mich, wie das "zusammen gehen" kann?
Ist ALG II nun bedarfsdeckend oder ist es nur für Mütter nicht bedarfsdeckend, von letzterem hatte der BGH allerdings nichts geschrieben.

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

ALG II Berechnungssätze

Sven ⌂, Wolfsburg, Thursday, 08.01.2009, 19:16 (vor 6194 Tagen) @ Garfield

Hallo Garfield,

Wie kann man angesichts dessen behaupten, daß ALG II nicht bedarfsdeckend
wäre???

Ganz einfach, indem man den Begriff "bedarfsdeckend" recht schwammig verwendet.

Zunächst einmal wird hier im Forum offenbar vom Single ausgegangen, der sowohl bei der KdU als auch bei der Grundsicherung die Höchstsätze bekommt. In dem verlinkten Urteil geht es aber um Mutter & Kind.

Stark vereinfacht: Sobald eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, ist ALG II nicht mehr zwingend bedarfsdeckend. Denn in diesem Fall bekommen nicht beide den vollen Satz, verursachen - von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen - aber die gleichen Kosten. Richtig problematisch wird es natürlich mit Kindern. Anders als Erwachsene können diese sich nicht beliebig einschränken, zudem werden für Kinder geringere Sätze gezahlt, obwohl diese nicht zwingend weniger verbrauchen.

Deine Verwunderung über deine Bekannten ist im übrigen auch recht einfach erklärt. Nur ein Teil der Grundsicherung ist für Fixkosten abgestellt und von diesen wiederum nur ein Teil für solche an die ein Berufstätiger primär denkt. Im Detail setzt sich die Grundsicherung so zusammen:

Nahrungsmittel, Getränke und Tabak: 132,71 Euro
Bekleidung und Schuhe: 34,26 Euro
Wohnungsrenovierung und Strom: 25,93 Euro
Möbel, Geschirr, weiße Ware: 27,70 Euro
Pharmaprodukte/Arztbesuche: 13,17 Euro
Verkehr: 19,20 Euro
Kommunikation: 22,37 Euro
Freizeit/Kultur: 39,48 Euro
Verzehr außer Haus: 10,06 Euro
andere Waren/Dienstleistungen: 20,13 Euro

Mit 132 Euro für Lebensmittel kommt kaum ein Bedürftiger aus. Der Trick ist also, bei den anderen Posten dafür zu sparen.

ALG II Berechnungssätze

Garfield, Friday, 09.01.2009, 13:31 (vor 6193 Tagen) @ Sven

Hallo Sven!

Mit 132 Euro für Lebensmittel kommt kaum ein Bedürftiger aus.

Hm, also, ich komme damit aus. Und da sind dann sogar noch Süßigkeiten drin. Liegt das vielleicht daran, daß ich kein Bedürftiger bin?

Freundliche Grüße
von Garfield

ALG II Berechnungssätze

Sven ⌂, Wolfsburg, Friday, 09.01.2009, 18:47 (vor 6193 Tagen) @ Garfield

Hallo Sven!

Mit 132 Euro für Lebensmittel kommt kaum ein Bedürftiger aus.

Hm, also, ich komme damit aus. Und da sind dann sogar noch Süßigkeiten
drin. Liegt das vielleicht daran, daß ich kein Bedürftiger bin?

Ich kam damit auch aus.

Laut Maßgabe der ARGE soll man sich damit aber "gesund ernähren" können. Das dürfte jedoch kaum bis schwer möglich sein.

Im übrigen ist damit nicht gesagt, dass jeder Berufstätige automatisch mehr Geld zur Verfügung hätte. Es gibt nicht wenige so genannte "Aufstocker" die einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen und am Ende des Monats zum Amt müssen, damit sie überhaupt Hartz-IV Niveau erreichen.

Auch deshalb verstehe ich diese Grabenkriege
"Arbeitnehmer vs. Arbeitslose" in Sachen "Höhe von ALG2" nicht. Die obigen Sätze treffen nämlich auf jeden Bürger in Deutschland zu, auch auf Arbeitnehmer. Die Hartz-IV Berechnungssätze bilden daher nichts anderes ab als das derzeitige Existenzminimum.

Nochmal: Das Problem an ALG2 ist - zumindest für Singles - ganz sicher nicht die Höhe der Leistung. Sobald eine wie auch immer geartete Bedarfsgemeinschaft vorliegt, sieht das jedoch ganz anders aus. Und darauf konzentriert sich auch die momentane Kritik bezüglich der "Bedarfsdeckung".

ALG II Berechnungssätze

guest2, Friday, 09.01.2009, 19:13 (vor 6193 Tagen) @ Sven

Nochmal: Das Problem an ALG2 ist - zumindest für Singles - ganz sicher
nicht die Höhe der Leistung. Sobald eine wie auch immer geartete
Bedarfsgemeinschaft vorliegt, sieht das jedoch ganz anders aus.

Verstehe ich nicht ganz.
1) Zu den "wie auch immer" gearteten Bedarfsgemeinschaften gehoeren ja auch die vieldiskutierten unehelichen ohne Kinder - die kann man/frau aber aufloesen, wenn's mit 2x single-Satz angeblich alles Sahne ist.

2) Auch sonst verstehe ich so nicht, wieso das unbedingt so sein soll - verbraucht Dein Kuehlschrank signifikant mehr Strom, wenn da zwei Leute draus futtern, verdoppelt die Telekom die Grundgebuehr, verlangen Verkehrsbetriebe seit neuem fuer Kinderfahrkarten den Erwachsenensatz, sind Anziehsachen fuer erwachsene Maenner (zum Beispiel) seit neuem derartig billig zu kriegen wie Kindersachen

Und darauf
konzentriert sich auch die momentane Kritik bezüglich der "Bedarfsdeckung".

Nein. "Nicht Bedarfsdeckend" ist ALG II nach diesem Urteil im Sinne der Unterhaltsgesetze, wobei es dabei wiederum gar nicht so sehr um die Hoehe geht, sondern vor allem um den Umstand, dass der Staat gern dem (chronisch kranken) Mann sein Krankengeld vollstrecken will.

Natuerlich bis runter auf den Selbstbehalt, "Bedarfsdeckend" interessiert ja nur bei Anspruchsberechtigten, nicht bei Zahlungspflichtigen - wen interessiert's, dass er jahrelang die Kassen gefuettert hat.


MfG

ALG II Berechnungssätze

Sven ⌂, Wolfsburg, Saturday, 10.01.2009, 00:46 (vor 6193 Tagen) @ guest2

Verstehe ich nicht ganz.
1) Zu den "wie auch immer" gearteten Bedarfsgemeinschaften gehoeren ja
auch die vieldiskutierten unehelichen ohne Kinder - die kann man/frau aber
aufloesen, wenn's mit 2x single-Satz angeblich alles Sahne ist.

Sicher. Eben aus diesem Grunde wird der ARGE ja auch unterstellt, sie befördere damit die Versingelung der Gesellschaft zum Ziele besserer staatlicher Kontrolle.

2) Auch sonst verstehe ich so nicht, wieso das unbedingt so sein soll -
verbraucht Dein Kuehlschrank signifikant mehr Strom, wenn da zwei Leute
draus futtern, verdoppelt die Telekom die Grundgebuehr, verlangen

Innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft bekommt jeder Partner nicht mehr den vollen Satz, sondern nur 90%. Das sind zweimal 35 €, die verglichen mit zwei Singelhaushalten nicht gezahlt werden. Und die lassen sich nicht damit ausgleichen, dass Grundgebühren für Strom/Telefon nicht doppelt gezahlt werden.

Und darauf
konzentriert sich auch die momentane Kritik bezüglich der

"Bedarfsdeckung".

Nein. "Nicht Bedarfsdeckend" ist ALG II nach diesem Urteil im Sinne der
Unterhaltsgesetze, wobei es dabei wiederum gar nicht so sehr um die
Hoehe geht, sondern vor allem um den Umstand, dass der Staat gern dem
(chronisch kranken) Mann sein Krankengeld vollstrecken will.

Völlig falsch.

Dass der Regelsatz als zu gering angesehen wird, sobald Kinder im Spiel sind, ist kein "Phänomen", dass erst dann auftritt wenn Unterhaltszahlungen in Aussicht stehen. Darob hat es schon diverse Klagen vor Sozialgerichten gegeben, die derzeit auch beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind.

Nachzulesen hier, hier sowie hier und hier.

Anders als im von Garfield verlinkten Urteil geht es im Urteil des Hessener Sozialgerichtes um eine Familie, deren Bezüge als Bedarfsgemeinschaft als nicht ausreichend befunden werden. Unterhaltszahlungen gibt es hier folglich nicht zu erpressen. Diese Thematik ist somit keine neue.

Selbstverständlich versucht der Gesetzgeber auch weiterhin, Kosten auf potenziell existente Männer abzuschieben. Daraus folgt aber nicht, dass diese Problematik nur dann besteht, wenn ein Unterhaltssklave verfügbar ist. Allenfalls ließe sich daraus schließen, dass versucht wird, erst einen solchen aufzutreiben und bei Mißerfolg "bedarfsgerechte" Leistungen zu gewähren.

Ob das vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.

ALG II laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht bedarfsdeckend

Student(t), Thursday, 08.01.2009, 16:24 (vor 6194 Tagen) @ Christine

Lest das Urteil selber, soweit es interessiert.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=XII%20ZR%20129/06

Ich gehe davon aus, daß praktisch jeder Empfänger von Sozialleistungen irgendwelche Nebeneinkünfte hat. Anders geht es gar nicht wirklich.

Dies hat auch mal Lord Dahrendorf in einer Diskussion zur Sprache gebracht. Er meinte das durchaus anerkennend. Er sagte sinngemäß: Die Menschen sind doch gar nicht so heruntergekommen, daß sie sich nicht zu helfen wissen. Die strengen sich durchaus an, indem sie Schwarzarbeit machen. Er hätte das früher auch getan, usw. Darauf wurde ihm von allen anderen Diskussionteilnehmern heftig widersprochen, das sei doch kriminell, was er da vorschlüge usw. Weiß jetzt aber nicht mehr, wer die anderen Diskussionsteilnehmer waren.

Student

ALG II laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht bedarfsdeckend

Garfield, Thursday, 08.01.2009, 16:38 (vor 6194 Tagen) @ Student(t)

Hallo Student!

Ich gehe davon aus, daß praktisch jeder Empfänger von Sozialleistungen irgendwelche Nebeneinkünfte hat. Anders geht es gar nicht wirklich.

Doch, das geht durchaus. Wie bereits geschrieben - ich kenne Leute, die nur von ALG II leben, ohne sonstige Nebeneinkünfte. Klar - Luxus ist damit nicht drin. Ein Auto hat auch keiner von ihnen - aber wozu auch? Wenn man nicht täglich zur Arbeit fahren muß und in der Stadt wohnt, wo man alle wichtigen Einrichtungen zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen kann, dann braucht man doch kein Auto.

Meine Frau ist im Betriebsrat und hat dafür ab und zu Schulungen, u.a. auch zu Sozialgesetzen. In einer dieser Schulungen rechnete der Dozent mal an einigen Beispielen vor, welche Ansprüche ALG II-Empfänger haben. Meine Frau und die anderen im Kurs haben nicht schlecht gestaunt, was da so alles zusammen kam. Sicher - das reine ALG II erscheint erstmal niedrig. Aber wenn man noch die Zahlungen für Miete, Heizung und Nebenkosten einrechnet, dann steht so mancher Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen schon schlechter da.

Es scheint allerdings so zu sein, daß die ALG II-Empfänger seitens der ARGE'n mangelhaft über ihre Rechte informiert werden. Jedenfalls liest man in Internetforen häufig, daß Fragen beispielsweise zu Mietzuschuß von den ARGE-Sachbearbeitern nicht beantwortet wurden. So kriegen wahrscheinlich viele ALG II-Empfänger weniger als ihnen laut Gesetz zusteht.

Freundliche Grüße
von Garfield

ALG II laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht bedarfsdeckend

Student(t), Thursday, 08.01.2009, 17:24 (vor 6194 Tagen) @ Garfield

Es scheint allerdings so zu sein, daß die ALG II-Empfänger seitens der
ARGE'n mangelhaft über ihre Rechte informiert werden. Jedenfalls liest man
in Internetforen häufig, daß Fragen beispielsweise zu Mietzuschuß von den
ARGE-Sachbearbeitern nicht beantwortet wurden. So kriegen wahrscheinlich
viele ALG II-Empfänger weniger als ihnen laut Gesetz zusteht.

Freundliche Grüße
von Garfield

Na, da kann ich dich nur bestätigen !

Nachdem ich, aufgrund der gegenwärtigen Wirtschaftslage, keine Jobs mehr gekriegt habe, bin ich zur ARGE gegangen, um die Grundsicherung zu beantragen. Dazu müßte ich mich freilich exmatrikulieren. Und was erfahre ich dort ? Daß ich seit Jahren einen Zuschuß hätte haben können, wenn ich ihn nur beantragt hätte! Ich habe ihn nicht beantragt, da mir immer (!) gesagt wurde, ich hätte einen solchen Anspruch nicht, weil BAföG jede sonstige Leistung ausschließen würde. Ich habe also bisher mit 530 @ auskommen müssen und davon knapp 400 E allein für die Miete abzweigen müssen. Eine Krankenkasse kann ich davon nicht auch noch bezahlen. Nun bin ich ja Vegetarier, Nicht-Raucher, Nicht-Trinker und überhaupt materiell bescheiden.

Und meine Ex, die angeblich von Grundsicherung lebt, die konnte mit Kind und Lover nach Afrika fliegen (übrigens ohne mich vorher zu benachrichtigen). Wenn man dann noch bedenkt, daß die lieben zahlreichen Verwandten in diesen Ländern allesamt Geschenke erwarten - dort gilt eben noch Familiensolidarität -, dann kannst du dir denken, daß die gute Frau so arm nicht sein kann.

Die Behörden sind genauso raffgierig wie manche Mitmenschen, nur mächtiger und schwerer zu belangen.

Gruß
Student

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