Leichter Diskriminierungsbeweis
'...In dem verhandelten Fall war eine Betriebswirtin bei der Vergabe
eines Chefpostens in ihrem Unternehmen leer ausgegangen. Die Frau klagte
dagegen, weil sie sich wegen ihres Geschlechts benachteiligt fühlte. Die
Firma hatte den Posten mit einem Mann besetzt, ohne die Stelle vorher neu
auszuschreiben. Als Indiz für eine Diskriminierung legte die Frau eine
Statistik vor, nach der alle 27 Führungspositionen im Unternehmen mit
Männern besetzt waren, obwohl Frauen zwei Drittel der Belegschaft
stellten.Dies reichte als Beleg für einen Verstoß gegen das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz, urteilten die Richter....'Viele Grüße
Wolfgang
.....obwohl Frauen zwei Drittel der Belegschaft stellten.
Dass geht aber voll in Ordnung, odr was?
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- Leichter Diskriminierungsbeweis -
Wolfgang A. Gogolin,
23.12.2008, 20:51
- Leichter Diskriminierungsbeweis - Don Peppino, 23.12.2008, 21:41
- Nun ja... - Mustrum, 23.12.2008, 21:50