Leichter Diskriminierungsbeweis
'...In dem verhandelten Fall war eine Betriebswirtin bei der Vergabe eines Chefpostens in ihrem Unternehmen leer ausgegangen. Die Frau klagte dagegen, weil sie sich wegen ihres Geschlechts benachteiligt fühlte. Die Firma hatte den Posten mit einem Mann besetzt, ohne die Stelle vorher neu auszuschreiben. Als Indiz für eine Diskriminierung legte die Frau eine Statistik vor, nach der alle 27 Führungspositionen im Unternehmen mit Männern besetzt waren, obwohl Frauen zwei Drittel der Belegschaft stellten.
Dies reichte als Beleg für einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, urteilten die Richter....'
Viele Grüße
Wolfgang