Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Es bröckelt die (falsche) Fassade

Katzenfreund, Tuesday, 23.12.2008, 01:40 (vor 6210 Tagen) @ Uli

Sind Behörden nicht der Unparteilichkeit, Neutralität und Sorgfalt verpflichtet?

Der Träger eines öffentlichen Amtes ist wegen seiner besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben verpflichtet. Ihm obliegt eine besondere Sorgfalts- und Neutralitätspflicht.

Hier könnte ein Amtsdelikt vorliegen das justiziabel ist. Terre des Femmes ist zudem KEINE als gemeinnützig anerkannte Organisation! Aber dagegen zu klagen ... wohl aussichtslos.


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