Wie sollte es auch anders sein
Mildes Urteil für abhängige Mutter
Die Bewährungshelferin ist auf der Seite der Angeklagten: „Sie ging mit ihrem Kind stets korrekt um und hat eigentlich immer einen guten Eindruck gemacht.“
Aber klar doch...
Die Richterin ist hingegen „ratlos, was mir selten passiert“. Denn die Juristin nimmt der Angeklagten offensichtlich ab, dass ihr das Kind, dass sie jetzt nur noch unter Aufsicht sehen darf, mehr als alles andere am Herzen liegt. „Ich glaube, dass Ihnen damals die Hand ausgerutscht ist. Aber Sie wollen das nicht wahrhaben, weil sie alles tun, um ihr Kind nicht zu verlieren“, begründet sie ihr letztlich mildes Urteil.
Ach, nur die Hand ausgerutscht...
Bei einem Mann wäre sie nicht so ratlos gewesen.
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