Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gewaltschutzgesetz?

karlma, Thursday, 11.12.2008, 20:07 (vor 6316 Tagen) @ Mirko

Im
Politik-Eu
Forum
dreht es sich um die Frage, ob die Behauptung einer Frau
allein ausreicht, den Mann der Wohnung zu verweisen. Das wird da (bes. von
Männern) strikt geleugnet.

Das interessiert mich, habe mich aber speziell mit diesem Thema noch nicht
beschäftigt. Gibt es dazu Infos, Fallschilderungen, etc?

Danke!

Hängt sehr von den Polizisten ab.
Als es meine Ex damals (Frauenhaustaktik: "Sorgen Sie mal für ein paar Polizeieinsätze, braucht nicht unbedingt ein wirklicher Grund vorliegen") versuchte, wurde ihr von den Polizisten sehr deutlich gemacht, dass auch die Frau es sein könnte, die des Platzes resp. der Wohnung verwiesen wird. Die Einsätze der Polizei wurden trotzdem in den nächsten Schriftsätzen als Beweis meiner Gewalttätigkeit vorgetragen.
Dann (!) kommt der Erklärungsdruck erst richtig, weil Mann wieder Gegenbeweise herbeischaffen muß. Dann ist es wieder davon abhängig, was für einen Richter Mann vor sich hat. Es gibt auch welche, die diese Taktiken durchschauen und sich nicht auf die Diffamierung einlassen.


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