Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gewaltschutzgesetz?

Mirko, Thursday, 11.12.2008, 18:19 (vor 6221 Tagen)

Im Politik-Eu Forum dreht es sich um die Frage, ob die Behauptung einer Frau allein ausreicht, den Mann der Wohnung zu verweisen. Das wird da (bes. von Männern) strikt geleugnet.

Das interessiert mich, habe mich aber speziell mit diesem Thema noch nicht beschäftigt. Gibt es dazu Infos, Fallschilderungen, etc?

Danke!

--
Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche

Gewaltschutzgesetz?

Hemsut, Thursday, 11.12.2008, 18:22 (vor 6221 Tagen) @ Mirko

Im
Politik-Eu
Forum
dreht es sich um die Frage, ob die Behauptung einer Frau
allein ausreicht, den Mann der Wohnung zu verweisen. Das wird da (bes. von
Männern) strikt geleugnet.

Das interessiert mich, habe mich aber speziell mit diesem Thema noch nicht
beschäftigt. Gibt es dazu Infos, Fallschilderungen, etc?

Danke!

Guck mal bei www.pappa.com, da gibt es genug Beispiele, wie schnell ein Mann aus der Wohnung fliegt, wenn seine Ex-Holde sich an der Wand das Pfötchen aufgekratzt hat...

Vaddddiiiiii!! - Hemsut

Die Spackos im EU-PF nicht unbedingt für voll nehmen...

Dampflok, Thursday, 11.12.2008, 18:33 (vor 6221 Tagen) @ Hemsut

Im

Politik-Eu

Forum[/link] dreht es sich um die Frage, ob die Behauptung einer Frau
allein ausreicht, den Mann der Wohnung zu verweisen. Das wird da (bes.

von

Männern) strikt geleugnet.

Das interessiert mich, habe mich aber speziell mit diesem Thema noch

nicht

beschäftigt. Gibt es dazu Infos, Fallschilderungen, etc?

Danke!


Guck mal bei www.pappa.com, da gibt es genug Beispiele, wie schnell ein
Mann aus der Wohnung fliegt, wenn seine Ex-Holde sich an der Wand das
Pfötchen aufgekratzt hat...

Vaddddiiiiii!! - Hemsut

Leute,

das ist nur der alltägliche Stellungskampf dort - ein paar Ahnungslose und eine überkandidelte Lügnerin "wollen" den Gesetzestext nicht begreifen, wonach eine Frau Dich aus der Wohnung heraustelefonieren kann. Lies die von mir angegebenen Gesetzestexte, insbesondere die jervorgehobenen Passagen, und Du hast genau die Punkte, auf die sich bei Hausverweisen berufen wird.

Ich war einmal als Zeuge zugegen - das Opfer in dem Fall übrigens ein Mann - und es gab nur seine Behauptung! Die zwei Beamten nahmen alles zu Protokoll und fragten ihn anschließend ob er wollte daß seine Frau erstmal rausfliegt.

Das Ganze kam mir vor wie zwei Pizzaboten, die ein Menu auf Bestellung liefern müssen.


.

Die Spackos im EU-PF nicht unbedingt für voll nehmen...

Dubiose Foren, Friday, 12.12.2008, 00:02 (vor 6221 Tagen) @ Dampflok

Ich habe mich auf Grund des Links in diesem Forum umgesehen. Es ist bemerkenswert was dort geschrieben wird.
Besonders interessant fand ich einen Thread in dem zum Schluss von einem anscheinend (sag ich jetzt mal so) weiblichen Wesen, die Liebestechniken und Begehrlichkeiten von Männern erklärt werden.
Also ich hab auch viel geredet unter Männern, aber einzuschätzen was sie mögen kann ich nicht. Letztenendes gingen oftmals die Meinungen auseinander.
Jedenfalls ist interessant, dass man seine Erfahrungen auf die Allgemeinheit projeziert und damit ein eigenes Weltbild erschafft. Persönliche Erfahrungen mögen da wohl mitwirken. Jetzt möchte ich aber Eines festhalten, dass wenn sie schon die großen "Penetranten" und blabla anzieht bzw. sie anscheinend sehr leicht zu täuschen ist, was nicht gerade von Menschenkenntnis spricht, es wahrlich sein lassen sollte sich als Übermenschen aufzuspielen. Und wenn es so war, was ich mir durchaus vorstellen kann, dann hab ich auch kein Mitleid.
Immerhin entscheidet Sie und nicht der Mann (schreibt ja das sie nicht kann - Indirekt). Naja, ja und nein zu sagen ist schon schwer.

P.S.: Wenn so Etwas studiert hat und in der Rechtssprechung womöglich auf die Menschen losgelassen wird. Na Prost Mahlzeit (oder werden nur gegoogelte Dinge ins Forum gestellt? Nach dem Motto wer googelt am Besten?)

Wollte noch mehr schreiben, aber lassen wir das mal.

Merke grundsätzlich: Hinter einem männlichen Namen kann sich eine Frau verbergen! n/t

Christian2, Thursday, 11.12.2008, 19:08 (vor 6221 Tagen) @ Mirko

Im
Politik-Eu
Forum
dreht es sich um die Frage, ob die Behauptung einer Frau
allein ausreicht, den Mann der Wohnung zu verweisen. Das wird da (bes. von
Männern) strikt geleugnet.

Das interessiert mich, habe mich aber speziell mit diesem Thema noch nicht
beschäftigt. Gibt es dazu Infos, Fallschilderungen, etc?

Danke!

Merke grundsätzlich: Hinter einem männlichen Namen kann sich eine Frau verbergen!

Diana, Sachsen, Thursday, 11.12.2008, 19:17 (vor 6221 Tagen) @ Christian2

Stümmt - ich bin früher auch in anderen Foren unter männlich klingenden Nicks unterwegs gewesen, weil ich öfter die Erfahrung gemacht hatte, dass man als Frau nicht ernst genommen wurde *Outing* Erst als zwei User (männlich) mit mir Kontakt aufnehmen wollten, hab ich mich dann per Emil als Frau zu erkennen gegeben - der Aha-Effekt war lustig, denn am Schreibstil hat's offenbar niemand vorher gemerkt [image]

Merke grundsätzlich: Hinter einem männlichen Namen kann sich eine Frau verbergen!

Hemsut, Thursday, 11.12.2008, 19:24 (vor 6221 Tagen) @ Diana

Stümmt - ich bin früher auch in anderen Foren unter männlich klingenden
Nicks unterwegs gewesen, weil ich öfter die Erfahrung gemacht hatte, dass
man als Frau nicht ernst genommen wurde *Outing* Erst als zwei User
(männlich) mit mir Kontakt aufnehmen wollten, hab ich mich dann per Emil
als Frau zu erkennen gegeben - der Aha-Effekt war lustig, denn am
Schreibstil hat's offenbar niemand vorher gemerkt
[image]

... dazu fällt mir doch glatt dieses Post hier ein:

http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=16500

Hach, nihi, so fing alles an... *frechgrins*

Die OCS und ihr Archiv - Hemsut

Merke grundsätzlich: Hinter einem männlichen Namen kann sich eine Frau verbergen!

Diana, Sachsen, Thursday, 11.12.2008, 19:28 (vor 6221 Tagen) @ Hemsut

Stümmt - ich bin früher auch in anderen Foren unter männlich klingenden
Nicks unterwegs gewesen, weil ich öfter die Erfahrung gemacht hatte,

dass

man als Frau nicht ernst genommen wurde *Outing* Erst als zwei User
(männlich) mit mir Kontakt aufnehmen wollten, hab ich mich dann per

Emil

als Frau zu erkennen gegeben - der Aha-Effekt war lustig, denn am
Schreibstil hat's offenbar niemand vorher gemerkt
[image]


... dazu fällt mir doch glatt dieses Post hier ein:

http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=16500

Hach, nihi, so fing alles an... *frechgrins*

Die OCS und ihr Archiv - Hemsut

Siehste, genau so [image] - mich hamse damals noch nich mal IM Forum gefragt, sondern sind wohl einfach davon ausgegangen, dass sich hinter nem männlichen Nick auch ein Mann verbirgt. Erst als sie mich anschrieben, hab ich dann gesagt - "Äh, ja - falls es nicht sonderlich stören sollte, ich wollt's nur erwähnt haben: ich bin 'ne Frau!" Hat wohl dumme Gesichter produziert - aber keiner von den beiden is deswegen weggeblieben. Mit dem einen bin ich noch heute in engem Kontakt (manchmal täglich über Skype), und das jetzt seit bestimmt 5 Jahren [image]

Merke grundsätzlich: Hinter einem männlichen Namen kann sich eine Frau verbergen!

Christian2, Friday, 12.12.2008, 07:25 (vor 6221 Tagen) @ Diana

Stümmt - ich bin früher auch in anderen Foren unter männlich klingenden
Nicks unterwegs gewesen, weil ich öfter die Erfahrung gemacht hatte, dass
man als Frau nicht ernst genommen wurde *Outing* Erst als zwei User
(männlich) mit mir Kontakt aufnehmen wollten, hab ich mich dann per Emil
als Frau zu erkennen gegeben - der Aha-Effekt war lustig, denn am
Schreibstil hat's offenbar niemand vorher gemerkt
[image]

Eben darum, sind es für mich nur irgendwelche virtuelle Namen und ich virtuelle Namen nicht auf Geschlechtszugehörigkeit ableite, wurde schon zuviel Fakes damit betrieben.

Gewaltschutzgesetz?

karlma, Thursday, 11.12.2008, 20:07 (vor 6221 Tagen) @ Mirko

Im
Politik-Eu
Forum
dreht es sich um die Frage, ob die Behauptung einer Frau
allein ausreicht, den Mann der Wohnung zu verweisen. Das wird da (bes. von
Männern) strikt geleugnet.

Das interessiert mich, habe mich aber speziell mit diesem Thema noch nicht
beschäftigt. Gibt es dazu Infos, Fallschilderungen, etc?

Danke!

Hängt sehr von den Polizisten ab.
Als es meine Ex damals (Frauenhaustaktik: "Sorgen Sie mal für ein paar Polizeieinsätze, braucht nicht unbedingt ein wirklicher Grund vorliegen") versuchte, wurde ihr von den Polizisten sehr deutlich gemacht, dass auch die Frau es sein könnte, die des Platzes resp. der Wohnung verwiesen wird. Die Einsätze der Polizei wurden trotzdem in den nächsten Schriftsätzen als Beweis meiner Gewalttätigkeit vorgetragen.
Dann (!) kommt der Erklärungsdruck erst richtig, weil Mann wieder Gegenbeweise herbeischaffen muß. Dann ist es wieder davon abhängig, was für einen Richter Mann vor sich hat. Es gibt auch welche, die diese Taktiken durchschauen und sich nicht auf die Diffamierung einlassen.

Gewaltschutzgesetz?

Holger, Friday, 12.12.2008, 00:39 (vor 6221 Tagen) @ Mirko

Im
Politik-Eu
Forum
dreht es sich um die Frage, ob die Behauptung einer Frau
allein ausreicht, den Mann der Wohnung zu verweisen. Das wird da (bes. von
Männern) strikt geleugnet.

Das interessiert mich, habe mich aber speziell mit diesem Thema noch nicht
beschäftigt. Gibt es dazu Infos, Fallschilderungen, etc?

Danke!


Aus einem Schreiben an den deutschen Bundestag anläßlich der Verschärfung des GewSchGes in 9/08, Verfasser und Aktenzeichen bekannt:

"Als ich vor drei Jahren von einer einwöchigen Dienstreise (einem Sa.) zurückkehrte, stand ich vor meiner Tür und konnte nicht hinein: das Schloß war ausgetauscht. Am darauf folgenden Mo. erhielt ich am Arbeitsplatz Besuch eines "berittenen Boten" des Amtsgerichtes, der mir eine einstweilige Anordnung (Anhörungstermin war in der Woche meiner Abwesenheit) aushändigte, mich meinem Haus, der Ehefrau sowie der Tochter nicht mehr nähern zu dürfen, da ich sie mit dem Tode bedroht hätte. Zeuginnen und Antragstellerinnen: meine 17-jährige Tochter und die Ehefrau. Rasch folgte ein Strafbefehl über 4000 Euro, dem ich widersprach.In der anberaumten Verhandlung der Strafsache ca. 6 Monate später erschienen weder meine Tochter, noch die Exe, noch die Anwältin der beiden, das Verfahren wurde daraufhin nach Verhängung läppischer Bußgelder eingestellt. Mittlerweile war das Haus mit Einrichtungsgegenständen im Versicherungswert von 200 T geräumt sowie sämtliche Papiere, die Auskunft gaben über mein Anfangsvermögen, verschwunden. Erst jetzt ist ein Termin zum Zugewinnausgleich anberaumt, meine zwei wichtigsten Zeugen in der langen Zwischenzeit verstorben.Ich werde wohl einen Verlust von 400 T realisieren müssen, ein verlorenes Kind (meine Tochter hat danach versucht, sich zu suizidieren und kann ihrem Vater bis heute nicht in die Augen sehen, ist in der Schule gescheitert) und den Totalverlust des Vertrauens in eine Rechtsordnung, die als femifaschistisch zu bezeichnen zwingend geworden ist- es sind erst 60 Jahre vergangen seit dem letzten Bankrott. Nach dem neuerlichen Vorstoß des Hohen Hauses würde ich wohl auch noch kostspielige Veranstaltungen von lila Mösenkriechern besuchen müssen à la MPU.
Nachdem die Unschuldsvermutung in Strafsachen der Beweislastumkehr wie im GewSchGes. Platz gemacht hat, werde ich jeden gewaltsamen Tod einer der Zeitgeist- Polithuren im Hohen Hause mit einem Freudenfest begehen. Die Zeit wird kommen. Ich werde klatschen, wenn ihr brennt."

Gewaltschutzgesetz?

Christian2, Friday, 12.12.2008, 07:10 (vor 6221 Tagen) @ Holger

Ich bin der Meinung, dass solche Frauen nicht mal die Haupttäter sind, sondern kriminelle Anwälte von der Scheidungsindustrie bzw. Abzockerindustrie die Menschen zu solchen Taten anstiften. Je höher der Streitwert, desto mehr Honorar für Anwälte. Die Abzocker- bzw. Scheidungsindustrie (Satan/in) verdienen am Leid der Menschen, denen muss endlich der Nährboden entzogen werden! Vielen verheirateten Männer ist es nicht bewusst, dass von heute auf morgen für sie eine geglaubte heile Welt einstürzen kann. Ich beuge diesem vorprogrammierten Unrecht und Verbrechen vor, indem ich bis an mein Lebensende Single bleiben werde und Frauen meide, somit der kriminellen Scheidungsindustrie den Nährboden des Abzockens und Ausbeutens entzogen habe!

Gewaltschutzgesetz?

Holger, Friday, 12.12.2008, 19:29 (vor 6220 Tagen) @ Christian2

Ich bin der Meinung, dass solche Frauen nicht mal die Haupttäter sind,
sondern kriminelle Anwälte von der Scheidungsindustrie bzw.
Abzockerindustrie die Menschen zu solchen Taten anstiften. Je höher der
Streitwert, desto mehr Honorar für Anwälte. Die Abzocker- bzw.
Scheidungsindustrie (Satan/in) verdienen am Leid der Menschen, denen muss
endlich der Nährboden entzogen werden! Vielen verheirateten Männer ist es
nicht bewusst, dass von heute auf morgen für sie eine geglaubte heile Welt
einstürzen kann. Ich beuge diesem vorprogrammierten Unrecht und Verbrechen
vor, indem ich bis an mein Lebensende Single bleiben werde und Frauen
meide, somit der kriminellen Scheidungsindustrie den Nährboden des
Abzockens und Ausbeutens entzogen habe!


Nicht ganz.
Jene Dame hat offenbar mit vollem Bewußtsein eine Straftat vorgetäuscht, um sich zu bereichern. Das ist hochkriminell. Der nicht minder kriminelle Part ist der des Gesetzgebers, der Kriminalität in bestimmten Bereichen fördert mit Gesetzen, die einen völlig überzogenen Straftatsbestand, eine Beweislastumkehr und Beweisvereitelung zur Folge haben.
Anderes Beispiel: Kuckucksnachweis ist Beweislastumkehr und mit Geldbuße belegt (immerhin nicht als Straftat, damit ist die rote Fotze nicht durchgekommen). Dies vereitelt den Nachweis des Straftatbestands der Personenstandsfälschung.

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