Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Neues von Justitia

Dummerjan @, Tuesday, 09.12.2008, 12:40 (vor 6318 Tagen) @ wissbegierig

Unglaublich! Quelle?

Das ist die momentane Rechtslage, nach Auskunft eines Rechtsanwalts.

Das Argument geht so:
1. Das Kind ist Gläubiger der Unterhaltsansprüche, d.h. hat einen Anspruch gegen den Kindsvater
2. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht für das Kind. Daher hat sie qua Gesetz die Vertretungsmacht für das Kind.
3. Deshalb kann der Unterhalt leistende Vater diesen Anspruch nur durch Zahlung an den Sorgeberechtigten befreiend erfüllen.
4. Eine Änderung bedarf eines Gerichtsurteils, wobei das Gericht aber aufgrund der Rechtslage gar nicht anders argumentieren kann. Die einzige Möglichkeit wäre die Stellung eines Verfahrenspflegers, der das Geld treuhänderisch verwaltet, was für keinen eine Lösung ist, die wünschenswert wäre. Es wäre also abzuraten ein solches Gerichtsurteil erwirken zu wollen.

Kommentar: Es gibt zur Zeit keine Möglichkeit, für uneheliche Väter das Sorgerecht gerichtlich übertragen, oder wenigstens prüfen zu lassen. Dies wurde sogar (hört, hört) von Justizministerin Zypries als Mangel der derzeitigen Rechtslage erkannt. Der einzige Ausweg zur zeit besteht in den ganzen Kindeswohl- und gefärdungsparagrafen, die eine massive Schmutzkampagne beinhalten würden, was dem zivilen Umgang nicht förderlich sei.


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