Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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TAZ vom 06.12. - Ein Rechtsweg zum Kind

Zensierter, Tuesday, 09.12.2008, 11:39 (vor 6223 Tagen)

Mein Kommentar unten wurde von der TAZ aus naheliegenden Gründen nicht veröffentlicht. Er bezieht sich auf einen Kommentar von Heide Oestreich:

[link=http://]http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/ein-rechtsweg-zum-kind/[/link]

Diese wiederum kommentierte folgenden TAZ-Artikel

[link=http://]http://taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/gruene-streiten-fuer-vaeterrechte/?type=98[/link]

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Sehr geehrte Frau Oestreich

Vater und Mutter haben für ihre Kinder Vorbildfunktion.

Was für ein Vorbild ist ein eingeschüchtertes, unter der patriarchalischen Knute stehendes Hausmütterchen für ihre Tochter?

Was für ein Vorbild ist andererseits ein vom Familienrechts-Matriarchat entrechteter, durch Umzugs- und Kindesentzugsdrohungen eingeschüchterter Vater für seinen Sohn?

Es geht mitnichten um "verletzte Eitelkeiten der Väter". Wenn es Frauenverbände gibt, die über ihren Schatten springen müssen, um Vätern die gleichen Rechte zu geben wie Müttern, sagt das alles über diese Art von Frauenverbänden aus.

Es ist nicht zu fassen, dass einem Vater nicht das Sorgerecht automatisch eingeräumt wird - egal ob das Kind unehelich oder ehelich ist. Die Zahlpflicht hat er doch auch automatisch? Und nur die Mutter darf das Sorgerecht automatisch haben? Selbst wenn sich Mutter und Vater beim Karneval einmal kurz haben hinreißen lassen: Verantwortlich waren doch beide dafür? Und das Kind war doch von beiden nicht geplant? Und beide müssen sich doch mit der neuen Situation arrangieren? Und der Vater muss sich doch dann wegen des ungeplanten Kindes genauso mit der "ungeplanten" Mutter arrangieren, wie es die Mutter wegen des ungeplanten Kindes mit dem "ungeplanten" Vater muss? Wieso ist es dann möglich, dass die Mutter den Vater ausschließen kann, sie aber trotzdem weiter von ihm Geld erhält?

Abgesehen davon: Was hätte denn ein "unehelicher Vater" nun davon sein Sorgerecht einzuklagen zu dürfen?

Selbst wenn er es bekäme, was bei heutiger Familienrechtspraxis so häufig auch nicht passieren würde: Selbst für geschiedene Väter ist das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht das Papier wert, auf denen es steht. Letztlich ist ein Vater bei beidem allein von der Gnade der Mutter abhängig. Die Mütter haben momentan die Möglichkeit, sich ungestraft egoistisch und rücksichtslos gegenüber ihren Kindern und deren Vätern zu verhalten. Und natürlich tun sie es. Genauso, wie es auch Väter tun würden, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten. Was es braucht sind Sanktionen für den kindesentziehenden Elternteil - egal ob Mutter oder Vater. Das Recht ein Sorgerecht einklagen zu dürfen bringt gar nichts, solange es de facto keine Möglichkeit gibt, es gegen den kindesentziehenden Elternteil auch durchzusetzen.


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