Neues von Justitia
Wußten Sie eigentlich daß, selbst wenn das Kind mit Zustimmung der Mutter und auf dessen Wunsch beim (unehelichen) Vater lebt, die Frau Anspruch auf den Kindesunterhalt gegen den Vater hat?
Neues von Justitia
Unglaublich! Quelle?
Neues von Justitia
Wußten Sie eigentlich daß, selbst wenn das Kind mit Zustimmung der Mutter
und auf dessen Wunsch beim (unehelichen) Vater lebt, die Frau Anspruch auf
den Kindesunterhalt gegen den Vater hat?
Justitia ist ja nun auch ein wenig in die Jahre gekommen. Blind war sie immer schon, jetzt ist sie auch noch dement.
Neues von Justitia
Unglaublich! Quelle?
Das ist die momentane Rechtslage, nach Auskunft eines Rechtsanwalts.
Das Argument geht so:
1. Das Kind ist Gläubiger der Unterhaltsansprüche, d.h. hat einen Anspruch gegen den Kindsvater
2. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht für das Kind. Daher hat sie qua Gesetz die Vertretungsmacht für das Kind.
3. Deshalb kann der Unterhalt leistende Vater diesen Anspruch nur durch Zahlung an den Sorgeberechtigten befreiend erfüllen.
4. Eine Änderung bedarf eines Gerichtsurteils, wobei das Gericht aber aufgrund der Rechtslage gar nicht anders argumentieren kann. Die einzige Möglichkeit wäre die Stellung eines Verfahrenspflegers, der das Geld treuhänderisch verwaltet, was für keinen eine Lösung ist, die wünschenswert wäre. Es wäre also abzuraten ein solches Gerichtsurteil erwirken zu wollen.
Kommentar: Es gibt zur Zeit keine Möglichkeit, für uneheliche Väter das Sorgerecht gerichtlich übertragen, oder wenigstens prüfen zu lassen. Dies wurde sogar (hört, hört) von Justizministerin Zypries als Mangel der derzeitigen Rechtslage erkannt. Der einzige Ausweg zur zeit besteht in den ganzen Kindeswohl- und gefärdungsparagrafen, die eine massive Schmutzkampagne beinhalten würden, was dem zivilen Umgang nicht förderlich sei.
Arbeitsunwillige Parasiten und Schmarotzer zapfen jeden Unterhaltssklaven an n/t
Wußten Sie eigentlich daß, selbst wenn das Kind mit Zustimmung der Mutter
und auf dessen Wunsch beim (unehelichen) Vater lebt, die Frau Anspruch auf
den Kindesunterhalt gegen den Vater hat?
Wo bleibt die Karriere der Frau?
Dabei werden doch Kindergartenplätze extra deshalb ganztags angeboten, um Frauen eine Karriere zu ermöglichen, auf die sie sonst doch immer selbstlos wegen des Nachwuchses 'verzichtet' haben. Gerade die Frage 'Wohin mit dem Kind?' war doch über Jahrzehnte die weibliche Standardausrede für geringe Leistungsbereitschaft oder gar komplette Arbeitsverweigerung auf Männerkosten.
Schön, dass das Gericht so deutlich klar gemacht hat, dass es ausschließlich um Männerausbeutung geht - irgendwann sollte das dann auch der letzte Kerl verstanden haben.
Viele Grüße
Wolfgang
Wieso, viele Frauen machen doch eine Abzockerkarriere
Dabei werden doch Kindergartenplätze extra deshalb ganztags angeboten, um
Frauen eine Karriere zu ermöglichen, auf die sie sonst doch immer selbstlos
wegen des Nachwuchses 'verzichtet' haben. Gerade die Frage 'Wohin mit dem
Kind?' war doch über Jahrzehnte die weibliche Standardausrede für geringe
Leistungsbereitschaft oder gar komplette Arbeitsverweigerung auf
Männerkosten.Schön, dass das Gericht so deutlich klar gemacht hat, dass es
ausschließlich um Männerausbeutung geht - irgendwann sollte das dann auch
der letzte Kerl verstanden haben.
Es geht wahrlich nur noch um totale Männerausbeutung! Die Forderung, dass Frauen selbst Eigenverantwortung übernehmen sollen bzw. müssen, wurde eine klare Absage erteilt und menschenverachtende Unterhaltssklaverei gestärkt wurde. Viele Frauen (Gewalttäterinnen) sind Sklavenhalterinnen die Abzockerkarriere auf dem Rücken der Männer (Unterhaltssklaven) machen. Mit einer Abzockerkarriere kann man sich sehr schnell nach oben arbeiten und sein Ziel erreichen, indem das Gegenüber sein Hirn in der Hose hat (Penis zu stark, Hirn zu schwach) und reich ist!