Grundsatzurteil: Patente auf embryonale Stammzellen abgelehnt
27.11.2008
GRUNDSATZURTEIL
Patente auf embryonale Stammzellen abgelehnt
Von Christian Schwägerl
Forscher und Firmen träumen vom großen Geschäft mit embryonalen Stammzellen. Doch das Europäische Patentamt in München hat der Kommerzialisierung der ethisch brisanten Zellen jetzt einen Riegel vorgeschoben.
[...]
Den Plan, damit viel Geld zu verdienen, hat nun aber das Europäische Patentamt (EPA) in München durchkreuzt. In einer am Donnerstag veröffentlichten Grundsatzentscheidung legten die Patentwächter fest, dass Stammzellkulturen, für deren Herstellung Embryonen zerstört wurden, nicht patentierbar sind.
Der Amerikaner James Thomson, der als erster Forscher weltweit embryonale Stammzellen des Menschen kultiviert hatte, und die University of Wisconsin, hatten den Patentantrag gestellt. Die Große Beschwerdekammer des EPA lehnte ihn nun jedoch ab. Eine gewerbliche Verwertung würde "gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen", teilte das Patentamt mit.
Das bedeute aber nicht, dass Stammzellen grundsätzlich nicht patentierbar seien, hieß es in der Stellungnahme des Patentamts. Das bezieht sich derzeit vor allem auf adulte Stammzellen, denn die Produktion der embryonalen Zellen ohne Zerstörung von Embryos, ist noch extrem schwierig.
http://anonym.to/?http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,593147,00.html
Ich könnte echt... nun ja, lassen wir das um diese Uhrzeit...
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Grundsatzurteil: Patente auf embryonale Stammzellen abgelehnt
Bei dieser Gelegenheit wage ich mal eine Frage, mit der ich mich schon lange quäle: Wieso bedient man sich nicht bei den 100000en abgetriebenen Föten, wenn man embryonale Stammzellen gewinnen will? Abgetriebenes (ich meine natürlich nicht postnatale Abtreibungen) braucht man doch nicht eigens zu töten, es handelt sich doch laut Definition um "tote Zellhaufen". Oder ist das "zu kurz gesprungen"? Oder sprechen handfeste medizinische Gründe dagegen?