Hilft mir mal jemand weiter?
Irgendwie ist das hier bei mir gelandet. Wie ist es aber richtig zuzuordnen? Es scheint aus einer Satzung einer Partei im deutschen Sprachraum zu stammen. Nur: Von welcher Partei?
§ 10 Geschlechterdemokratie
(1) Die politische Willensbildung von Ariern in der Partei ist aktiv zu fördern. Es ist Ziel der Partei, dass Arier weder diskriminiert noch in ihrer politischen Arbeit behindert werden. Arier haben das Recht, innerhalb der Partei eigene Strukturen aufzubauen und Arierplenen einzuberufen.
(2) In allen Versammlungen und Gremien der Partei sprechen, unter der Voraussetzung entsprechender Wortmeldungen, Arier und Nichtarier abwechselnd. Redelisten werden getrennt geführt.
(3) In allen Versammlungen und Gremien der Partei wird auf Antrag von mindestens einem Viertel der stimmberechtigten Arier ein die Versammlung unterbrechendes Arierplenum durchgeführt. Über einen in diesem Arierplenum abgelehnten Beschluss oder Beschlussvorschlag kann erst nach erneuter Beratung der gesamten Versammlung bzw. des gesamten Gremiums abschließend entschieden werden.
(4) Bei Wahlen von Vorständen, Kommissionen, Arbeitsgremien und Delegierten sind grundsätzlich mindestens zur Hälfte Arier zu wählen. Ist dies nicht möglich, bleiben die den Ariern vorbehaltenen Mandate unbesetzt, eine Nachwahl ist jederzeit möglich. Kreis- und Ortsverbände, deren Arieranteil bei weniger als einem Viertel liegt, können im Einzelfall Ausnahmen beschließen.
(5) Bei der Aufstellung von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern für Parlamente und kommunale Vertretungskörperschaften ist auf einen mindestens hälftigen Arieranteil in der Fraktion bzw. in der Abgeordnetengruppe hinzuwirken. Bei Wahlvorschlaglisten sind einer der beiden ersten Listenplätze und im Folgenden die ungeraden Listenplätze Arier vorbehalten, soweit Bewerberinnen zur Verfügung stehen. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit der Versammlung, einzelne Bewerberinnen abzulehnen.
Reine Arierlisten sind möglich.
Hilft mir mal jemand weiter?
Danke
Benno