Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wehrpflicht und Kinder

Flohgast @, Sunday, 16.11.2008, 03:48 (vor 6247 Tagen)

Bekanntlich wird die Beibehaltung der Wehrpflicht für Männer damit argumentiert,
das Frauen Kinder bekommen und das dies ihr Anteil am Staatsdienst sei.

Dafür, das Frauen Kinder bekommen, müssen Männer einerseits ihren biologischen Anteil dazugeben sowie die wirtschaftliche Versorgung (Unterhalt) von Frau und Kind/er sicherstellen.

Warum müssen dann Väter, die Wehr/Zivil/Ersatzdienst geleistet haben, noch zusätzlich Anteile am Staatsdienst (=Unterhaltsleistungen) tragen?

Dies wäre doch als Doppelbelastung für Väter zu bewerten.

Gruß
Flohgast

Wehrpflicht und Kinder

Christian2, Sunday, 16.11.2008, 09:19 (vor 6246 Tagen) @ Flohgast

Bekanntlich wird die Beibehaltung der Wehrpflicht für Männer damit
argumentiert,
das Frauen Kinder bekommen und das dies ihr Anteil am Staatsdienst sei.

Allein schon dieses Argument ist so menschenverachtend und geschlechterrassistisch Einzustufen. Weil Männer also behindert sind, keine Kinder gebären zu können, werden sie wegen dieser Behinderung zu Zwangsdienste (Wehrpflicht / Zivildienst) gezwungen, so ähnlich hat man es mit Menschen schwarzer Hautfarbe gemacht und sie versklavt, weil diese Menschen keine weisse Hautfarbe hatten, Deutschland hat aus der Vergangenheit nichts gelernt. Es gibt keine Gebärpflicht, wonach Frauen dazu gezwungen werden Kinder zu gebären! Für den wohlbemerkt "Fortbestand" der Zwangsdienste (Wehrpflicht / Zivildienst) in Deutschland, tragen Frauen die Hauptverantwortung! In allen anderen westlichen Nato-Staaten, bis auf das geschlechterrassistische Deutschland, wurden keine Äpfel mit Birnen verglichen und haben die Zwangsdienste abgeschafft!


Dafür, das Frauen Kinder bekommen, müssen Männer einerseits ihren
biologischen Anteil dazugeben sowie die wirtschaftliche Versorgung
(Unterhalt) von Frau und Kind/er sicherstellen.

Warum müssen dann Väter, die Wehr/Zivil/Ersatzdienst geleistet haben, noch
zusätzlich Anteile am Staatsdienst (=Unterhaltsleistungen) tragen?

Dies wäre doch als Doppelbelastung für Väter zu bewerten.

Männer werden immer nur ausgenutzt, geplündert, abgezockt, ausgebeutet usw., deshalb versucht man immer wieder im Vordergrund die Frauen als Opfer hinzustellen, um Männer als die echten und wahren Opfer auszublenden. Dabei bedient sich der männerfeindliche menschenverachtende Feminismus die Medien und nur einer einzigen Regel die immer funktioniert, um Frauen-Bastionen und Frauen-Privilegien zu sichern und festigen:
Femiregel:
"Stelle Behauptungen auf, auch wenn Du dafür keine Belege hast. Durch fortwährende Wiederholung dieser Behauptungen erlangen sie schnell den Charakter von Wahrheiten, und keiner wird sie zukünftig anzweifeln, da sie selbstverständlich geworden sind"

Warum wohl bringen sie ständig immer wieder das Märchen von der unterbzahlten diskriminierten Frau, obwohl das schon lange wiederlegt wurde? Es geht in Wahrheit um die Beibehaltung und dem Status "Opferfrau" und Privilegiensicherung! Mit Geschlechterrassisten zu diskutieren, seid ihr an der falschen Adresse, wenn es um die Verteidigung von Frauen-Bastionen und Frauen-Privilegien geht und gegen eindringlinge von Männer mit allen Mitteln geschützt wird. Frauen haben Bastionen der Männer gestürmt, aber ihre eigenen Bastionen und Privilegien um keinen Preis der Welt teilen wollen, denn Männer werden z.B. nach wie vor in ihre alten Rollen gepresst und gedrängt, sei es auch mit Zwang!

Wehrpflicht und Kinder

Sven ⌂, Wolfsburg, Sunday, 16.11.2008, 13:22 (vor 6246 Tagen) @ Flohgast

Bekanntlich wird die Beibehaltung der Wehrpflicht für Männer damit
argumentiert,
das Frauen Kinder bekommen und das dies ihr Anteil am Staatsdienst sei.

Dafür, das Frauen Kinder bekommen, müssen Männer einerseits ihren
biologischen Anteil dazugeben sowie die wirtschaftliche Versorgung
(Unterhalt) von Frau und Kind/er sicherstellen.

Warum müssen dann Väter, die Wehr/Zivil/Ersatzdienst geleistet haben, noch
zusätzlich Anteile am Staatsdienst (=Unterhaltsleistungen) tragen?

Dies wäre doch als Doppelbelastung für Väter zu bewerten.

Im Prinzip schon, aber ich kann dir jetzt schon sagen, dass man darauf antworten wird, dass verheiratete Männer in der Regel ja nicht zum Wehrdienst gezwungen werden - was freilich richtig ist, aber halt nur zum Teil.

Den bei der Frau wird vorausgesetzt, dass sie ja irgendwann Kinder bekäme - ihr wird also schon vorsorglich ein Blankoscheck ausgestellt.
Der Mann jedoch erhält diesen erst, wenn er den entsprechenden Status bereits hat. Analog dazu passt, wie Christian schon ausführte, dass hier eine Option (Kinder zu bekommen) verglichen wird mit einem mit Staatsmitteln bewehrten Zwang. Andere Baustelle, aber ähnliche Methode.

Einer rationalen Diskussion hält das natürlich nicht stand. Deshalb wurde der Zwangsdienst ins GG ja auch als lex specialis eingeführt, auf dass man künftig den sexistischen Zwangsdienst einfach damit rechtfertigen kann, dass er qua Beschluss nachträglich eingefügt wurde und damit rechtens sei. Oder anders ausgedrückt: Jedwede Diskriminierung ist "rechtens", solange sie im GG als Ausnahme eines Grundsatzes definiert ist.

Freilich sind dies offenkundig Bemühungen, Unrecht zu legalisieren. Hier herrscht jedoch immer noch ein Relikt der Rollenzwänge vor. Die Zwänge der Frauen wurden abgeschafft, die der Männer aber beibehalten. Dies insbesondere, als dass ein Aufheben jener Zwänge für die Gesellschaft Kosten verursachen würde.

Oder anders ausgedrückt: Gleiche Rechte für Männer will man sich nicht leisten.

Wehrpflicht und Kinder

guest, Niedersachsen, Sunday, 16.11.2008, 18:49 (vor 6246 Tagen) @ Sven

Im Prinzip schon, aber ich kann dir jetzt schon sagen, dass man darauf
antworten wird, dass verheiratete Männer in der Regel ja nicht zum
Wehrdienst gezwungen werden

Wie kommst Du denn darauf, bitte?

Freilich sind dies offenkundig Bemühungen, Unrecht zu legalisieren. Hier
herrscht jedoch immer noch ein Relikt der Rollenzwänge vor. Die Zwänge der
Frauen wurden abgeschafft, die der Männer aber beibehalten.

Nur mal als Einwurf: Welchen Zwang fuer Frauen hat es denn, sagen wir mal, 1970 gegeben?

Bitte belegen.

Wehrpflicht und Kinder

Sven ⌂, Wolfsburg, Sunday, 16.11.2008, 19:01 (vor 6246 Tagen) @ guest

Im Prinzip schon, aber ich kann dir jetzt schon sagen, dass man darauf
antworten wird, dass verheiratete Männer in der Regel ja nicht zum
Wehrdienst gezwungen werden


Wie kommst Du denn darauf, bitte?

§ 11 Wehrpflichtgesetz, Absatz 3.

Freilich sind dies offenkundig Bemühungen, Unrecht zu legalisieren.

Hier

herrscht jedoch immer noch ein Relikt der Rollenzwänge vor. Die Zwänge

der

Frauen wurden abgeschafft, die der Männer aber beibehalten.


Nur mal als Einwurf: Welchen Zwang fuer Frauen hat es denn, sagen wir mal,
1970 gegeben?

Keinen.

Es entsprach jedoch dem Rollenzwang bzw. der gesellschaftlichen Erwartungshaltung, dass eine Frau heiratet, Kinder bekommt und dies daher "zu erwarten" sei. Ebenso wie der Mann dem Rollenzwang als "Ernährer" unterlag. Der Frau räumt man heute wie selbstverständlich ein, ein Leben ohne Kinder zu führen bzw. unternimmt Bemühungen, das klassische Rollenbild "Hausfrau/Mutter" aus den Medien zu verbannen. Der Mann ist jedoch nachwievor an seine Ernährerrolle gefesselt. Freilich, fordern tun die Feministen was anderes, erwünscht ist der "Hausmann" jedoch nicht.

Wehrpflicht und Kinder

guest, Niedersachsen, Sunday, 16.11.2008, 19:16 (vor 6246 Tagen) @ Sven

Im Prinzip schon, aber ich kann dir jetzt schon sagen, dass man darauf
antworten wird, dass verheiratete Männer in der Regel ja nicht zum
Wehrdienst gezwungen werden


Wie kommst Du denn darauf, bitte?


§ 11 Wehrpflichtgesetz, Absatz 3.

Danke!

Nur interessehalber: Weisst Du auch noch wann das geaendert wurde? Insbesondere die Bezugnahme auf eingetragene Lebenspartnerschaften laesst ja die Vermutung zu, dass es relativ neu ist.

Freilich sind dies offenkundig Bemühungen, Unrecht zu legalisieren.

Hier

herrscht jedoch immer noch ein Relikt der Rollenzwänge vor. Die

Zwänge

der

Frauen wurden abgeschafft, die der Männer aber beibehalten.


Nur mal als Einwurf: Welchen Zwang fuer Frauen hat es denn, sagen wir

mal,

1970 gegeben?


Keinen.

Es entsprach jedoch dem Rollenzwang bzw. der gesellschaftlichen
Erwartungshaltung, dass eine Frau heiratet, Kinder bekommt und dies daher
"zu erwarten" sei. Ebenso wie der Mann dem Rollenzwang als "Ernährer"
unterlag.

Die Vergangenheitsform bzgl. Ernaehrer stimmt aber nicht, Sven.

Ebensowenig handelt es sich bei der Unterhaltspflicht lediglich um einen "Rollenzwang", es waere mir jedenfalls neu dass "Rollenzwaenge" mit Gerichtstiteln und Haftstrafen durchgesetzt werden oder wurden.

MfG

Wehrpflicht und Kinder

Sven ⌂, Wolfsburg, Sunday, 16.11.2008, 19:48 (vor 6246 Tagen) @ guest

§ 11 Wehrpflichtgesetz, Absatz 3.


Danke!

Nur interessehalber: Weisst Du auch noch wann das geaendert wurde?
Insbesondere die Bezugnahme auf eingetragene Lebenspartnerschaften laesst
ja die Vermutung zu, dass es relativ neu ist.

Leider nein. Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist von 2001, von welchem Datum die Befreiung qua Ehe ist, kann ich dir aber leider nicht sagen. Ich wurde darauf auch nur aufmerksam, als ein Bekannter mir stolz mitteilte, um den Dienst durch seine Heirat herumgekommen zu sein.

Es entsprach jedoch dem Rollenzwang bzw. der gesellschaftlichen
Erwartungshaltung, dass eine Frau heiratet, Kinder bekommt und dies

daher

"zu erwarten" sei. Ebenso wie der Mann dem Rollenzwang als "Ernährer"
unterlag.


Die Vergangenheitsform bzgl. Ernaehrer stimmt aber nicht, Sven.

Natürlich nicht. Deshalb schrieb ich ja auch, dass die Zwänge für Männer beibehalten wurden ;)

Ebensowenig handelt es sich bei der Unterhaltspflicht lediglich um einen
"Rollenzwang", es waere mir jedenfalls neu dass "Rollenzwaenge" mit
Gerichtstiteln und Haftstrafen durchgesetzt werden oder wurden.

Natürlich nicht, aber er greift auf diesen zurück. Der Aufstockungsunterhalt wird ja unter der Vorannahme berechnet, dass eine fiktive Nicht-Erwerbstätigkeit der Frau vom Mann so gewollt gewesen wäre. Es wird also vorausgesetzt, der Mann wollte die Frau lieber als Hausfrau zu Hause haben, wo sie dann Leistungen für ihn erbringt. Dies entspringt der bis 1977 (1. EheRG) gültigen Regelung, nach der die Ehefrau zur Haushaltsführung verpflichtet war und zudem der Ehemann von ihr geschlossene Arbeitsverträge kündigen konnte, soweit das ihre haushaltlichen Pflichten beeinträchtigte. Das in Gänze ist ja die "Ernährerrolle".

Freilich, das hat mit der heutigen Lebensrealität nichts mehr zu tun. Diese Gesetze gibt es seit über 30 Jahren nicht mehr, die Zwänge für Frauen wurden abgeschafft. Die für Männer allerdings nicht, denn obwohl die diesbezüglichen Rechte seit über 30 Jahren nicht mehr gelten, werden entsprechende Zustände immer noch vorausgesetzt, wenn es um Pflichten für die Männer geht.

Oder anders: Die Rollenbefreiuung des Mannes ist ausgeblieben.

Wehrpflicht und Kinder

Rainer ⌂, Sunday, 16.11.2008, 21:08 (vor 6246 Tagen) @ Sven

Hallo

Leider nein. Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist von 2001, von welchem
Datum die Befreiung qua Ehe ist, kann ich dir aber leider nicht sagen. Ich
wurde darauf auch nur aufmerksam, als ein Bekannter mir stolz mitteilte, um
den Dienst durch seine Heirat herumgekommen zu sein.

Eine Heirat war aber schon früher das Mittel der Wahl, um wenigstes nicht noch finanziell ins Klo zu greifen. Der Bund musste nähmlich den Lebensstandart der Ehe weiterfinanzieren. Bei Überschussjahrgängen wurde deshalb möglichst keine Verheirateten eingezogen um Geld zu sparen.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Wehrpflicht und Kinder

guest, Niedersachsen, Sunday, 16.11.2008, 21:51 (vor 6246 Tagen) @ Rainer

Hallo

Leider nein. Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist von 2001, von welchem
Datum die Befreiung qua Ehe ist, kann ich dir aber leider nicht sagen.
Ich wurde darauf auch nur aufmerksam, als ein Bekannter mir stolz
mitteilte, um den Dienst durch seine Heirat herumgekommen zu sein.


Eine Heirat war aber schon früher das Mittel der Wahl, um wenigstes nicht
noch finanziell ins Klo zu greifen. Der Bund musste nähmlich den
Lebensstandart der Ehe weiterfinanzieren. Bei Überschussjahrgängen wurde
deshalb möglichst keine Verheirateten eingezogen um Geld zu sparen.

Das passt ins Bild - die anderen Ausnahmetatbestaende in Paragraph 11 haben ja auch nur mit den Interessen Dritter zu tun.

(Bei verheirateten ist's der Lebensstandard der Ehefrau der in Mitleidenschaft gezogen wuerde, wenn einberufenen Ehemaennern nur der normale Sklavenlohn gezahlt wuerde).

MfG

Wehrpflicht und Kinder

Flohgast @, Sunday, 16.11.2008, 19:38 (vor 6246 Tagen) @ Sven

Im Prinzip schon, aber ich kann dir jetzt schon sagen, dass man darauf
antworten wird, dass verheiratete Männer in der Regel ja nicht zum
Wehrdienst gezwungen werden


Wie kommst Du denn darauf, bitte?


§ 11 Wehrpflichtgesetz, Absatz 3.

Nur ist es so, das Männer mit ca.18-25 Jahren gezogen werden.
In diesem Alter sind sie aber i.d.R. noch nicht Vater bzw. noch nicht verheiratet. Dem entsprechend kann
§ 11 Wehrpflichtgesetz, Absatz 3 nur in relativ seltenen Fällen angewendet werden.

Freilich sind dies offenkundig Bemühungen, Unrecht zu legalisieren.

Hier

herrscht jedoch immer noch ein Relikt der Rollenzwänge vor. Die

Zwänge

der

Frauen wurden abgeschafft, die der Männer aber beibehalten.


Nur mal als Einwurf: Welchen Zwang fuer Frauen hat es denn, sagen wir

mal,

1970 gegeben?


Keinen.

Es entsprach jedoch dem Rollenzwang bzw. der gesellschaftlichen
Erwartungshaltung, dass eine Frau heiratet, Kinder bekommt und dies daher
"zu erwarten" sei. Ebenso wie der Mann dem Rollenzwang als "Ernährer"
unterlag. Der Frau räumt man heute wie selbstverständlich ein, ein Leben
ohne Kinder zu führen bzw. unternimmt Bemühungen, das klassische Rollenbild
"Hausfrau/Mutter" aus den Medien zu verbannen. Der Mann ist jedoch
nachwievor an seine Ernährerrolle gefesselt. Freilich, fordern tun die
Feministen was anderes, erwünscht ist der "Hausmann" jedoch nicht.

1970 ist schon lange her. Damals gab es noch keine "Gender"-Diskussion.
Immer weniger Frauen werden Mütter. Warum gibt es für Gediente Väter keinen staatlichen Ausgleich?
Oder bezieht sich die Gleichstellung Wehrpflicht=Mutterschaft lediglich auf die Zeit der Wehrpflicht bzw. der Schwangerschaft?

Vom Jahrgang 1980 wurden ca. 2/3 der Männer zum Staatsdienst gezogen,ca. 1/3 wurden nicht gezogen.
Haben/werden ca. 2/3 der Frauen des Jg.1980 Kinder bekommen?

Gruß
Flohgast

Wehrpflicht und Kinder

Sven ⌂, Wolfsburg, Sunday, 16.11.2008, 20:06 (vor 6246 Tagen) @ Flohgast

Wie kommst Du denn darauf, bitte?


§ 11 Wehrpflichtgesetz, Absatz 3.


Nur ist es so, das Männer mit ca.18-25 Jahren gezogen werden.
In diesem Alter sind sie aber i.d.R. noch nicht Vater bzw. noch nicht
verheiratet. Dem entsprechend kann
§ 11 Wehrpflichtgesetz, Absatz 3 nur in relativ seltenen Fällen angewendet
werden.

Richtig. Das ist ja, wie ich schon schrieb, die Unlogik dabei.

Frauen wird unterstellt, sie bekämen ja sowieso Kinder (= Blankoscheck).
Für Männer gilt das aber nur, soweit sie den entsprechenden Status bereits erreicht haben.

1970 ist schon lange her. Damals gab es noch keine "Gender"-Diskussion.
Immer weniger Frauen werden Mütter. Warum gibt es für Gediente Väter
keinen staatlichen Ausgleich?
Oder bezieht sich die Gleichstellung Wehrpflicht=Mutterschaft lediglich
auf die Zeit der Wehrpflicht bzw. der Schwangerschaft?

Gute Frage, aber die solltest du eher jenen stellen, welche den Zwangsdienst mit einer fiktiven Mutterschaft rechtfertigen. Dies wird gerne mit der Floskel "Dienst an der Gesellschaft" gerechtfertigt, aber diese Vergleiche hinken wie wir alle wissen an allen Ecken.

Vom Jahrgang 1980 wurden ca. 2/3 der Männer zum Staatsdienst gezogen,ca.
1/3 wurden nicht gezogen.
Haben/werden ca. 2/3 der Frauen des Jg.1980 Kinder bekommen?

Sicher nicht. Wobei die Diskussion da im Prinzip anders geführt werden müsste. Das Problem besteht ja schon darin, dass einfach vorausgesetzt wird, die Frau bekäme Kinder, wohingegen der Mann zum Zeitpunkt der Einziehung bereits verheiratet sein bzw. Kinder haben muss. Das gleiche Muster wie beim Vergleichen einer Option (Kinder zu bekommen) mit einem staatlichen Zwang (Dienst zu leisten).

Wehrpflicht und Kinder

Mustrum, Sunday, 16.11.2008, 20:14 (vor 6246 Tagen) @ Sven

"Kinder-Kriegen" mit der Wehrpflicht zu vergleichen ist so was von völlig Panne.

Solange mehr Frauen als Männer einen Kinderwunsch hegen - Hallo?

Juhu - die wollen das. Welcher Mann will denn die Wehrpflicht?

Frauen tuen sich selbst einen Gefallen (Kinderwunsch erfüllen) und vergleichen das mit etwas, dass wohl kaum als Gefallen der Männer an sich selbst gedeutet werden kann, sondern - zumindest historisch betrachtet - eine Maßnahme zum Schutz beider Geschlechter zulasten der Männer darstellte (heute nur noch Wettbewerbsverzerrung zulasten der Männer).

Wobei die Erfüllung dieses Wunsches stets die Belastung eines Mannes mit sich bringt.

Es ist immer dasselbe. Ausreden, nichts als Ausreden.

Z.B.: Entzug des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit.

Rainer ⌂, Sunday, 16.11.2008, 13:33 (vor 6246 Tagen) @ Flohgast

Rainer

Dies wäre doch als Doppelbelastung für Väter zu bewerten.

Das Wichtigste wird dabei immer wieder vergessen. Durch die Wehrpflicht werden Männern Grundrechte und ein Teil der Menschenrechte entzogen. sie werden damit rechtlich auf die Stufe von Tieren gestellt. Und nicht nur das. Per Gesetz sind in bestimmten Bereichen Tiere besser geschützt wie Männer die der Wehrpflicht unterliegen. Eine ähnliche Entwertung als Mensch gibt es für Frauen noch nicht mal Ansatzweise.

Dieser Aspekt kommt meiner Meinung bei Diskussionen über die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen viel zu kurz, obwohl es der wesentliche Aspekt der Ungleichberechtigung vor dem Gesetz ist.

Rainer

--
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