Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sensationell: "Im Zweifel für den Angeklagten." (AG Bonn)

Student(t), Wednesday, 12.11.2008, 15:06 (vor 6250 Tagen)

Nur eine Meldung von lokaler Bedeutung. Meine Regionalzeitung berichte von einem Mann, der durch eine Frau der Körperverletzung bezichtigt worden war. Die Anschuldigerin konnte sogar Verletzungen vorweisen.

Doch obwohl sie eine Frau ist und der Beschuldigte ein Mann, kam die Frau mit ihrer Anschuldigung nicht durch.

Gelten Männer jetzt doch wieder als Rechtssubjekte ? Reagieren Richter und Staatsanwältin auf die wachsende Sexismus-Kritik ?

Doch man soll den Tag nicht vor dem Abend loben. Denn:

Für den Anwalt steht fest, dass die 19-Jährige "schlichtweg Todesangst um ihr Kind und sich selbst hatte".

Na, wenn das mal kein Grund ist, das Urteil wieder zu kippen...

Gruß
Student

http://schlaegerinnen-stopp.de

Sensationell: "Im Zweifel für den Angeklagten." (AG Bonn)

Gast1, Wednesday, 12.11.2008, 15:28 (vor 6250 Tagen) @ Student(t)

Nur eine Meldung von lokaler Bedeutung.
Meine
Regionalzeitung
berichte von einem Mann, der durch eine Frau der
Körperverletzung bezichtigt worden war. Die Anschuldigerin konnte sogar
Verletzungen vorweisen.

Doch obwohl sie eine Frau ist und der Beschuldigte ein Mann, kam die Frau
mit ihrer Anschuldigung nicht durch.

Gelten Männer jetzt doch wieder als Rechtssubjekte ? Reagieren Richter und
Staatsanwältin auf die wachsende Sexismus-Kritik ?

Doch man soll den Tag nicht vor dem Abend loben. Denn:

Für den Anwalt steht fest, dass die 19-Jährige "schlichtweg Todesangst
um ihr Kind und sich selbst hatte".

Na, wenn das mal kein Grund ist, das Urteil wieder zu kippen...

Gruß
Student

http://schlaegerinnen-stopp.de

Wenn ein Mann seine Freundin wgn. Körperverletzung anzeigt und sogar Verletzungen vorweisen könnte, hätte ich ein ziemliches Problem damit, wenn er mit seinen Anschuldigungen nicht durchkäme.

Sensationell: "Im Zweifel für den Angeklagten." (AG Bonn)

Ralf, NRW, Wednesday, 12.11.2008, 15:45 (vor 6250 Tagen) @ Gast1

Wenn ein Mann seine Freundin wgn. Körperverletzung anzeigt und sogar
Verletzungen vorweisen könnte, hätte ich ein ziemliches Problem
damit, wenn er mit seinen Anschuldigungen nicht durchkäme.

So wie ich den Zeitunghsartikel verstanden habe, war der Grund für den Freispruch die Tatsache, dass die Frau sich bei ihrer Aussage in massive Widersprüche verwickelt hat.

Welche Widersprüche das waren und welche anderen Erklärungsmöglichkeiten für ihre Verletzungen es gab, konnte man dem Artikel nicht entnehmen. Offenbar reichten sie aber aus, um die Frau als unglaubwürdig erscheinen zu lassen, und dann sollte ein Freispruch eigentlich zwingend sein, auch wenn das in der Rechtswirklichkeit sicher nicht immer der Fall ist.

Gruß Ralf

--
*** Ich bin doch nicht genderblödgestreamt! ***

Nicht überzeugt ? Dann lies mal bitte hier...

Student(t), Wednesday, 12.11.2008, 15:45 (vor 6250 Tagen) @ Gast1

Wenn ein Mann seine Freundin wgn. Körperverletzung anzeigt und sogar
Verletzungen vorweisen könnte, hätte ich ein ziemliches Problem
damit, wenn er mit seinen Anschuldigungen nicht durchkäme.


Ehrlich ? Dann lies doch bitte mal meinen Bericht hier:

http://schlägerinnen-stopp.de/2.html

Und falls dich das nicht überzeugt, dann teile mir doch bitte mit, warum nicht; also z.B. welche Dokumente ich da noch hineinstellen soll. Ich bin immer bemüht, meine Behauptungen überzeugend zu belegen. Bin also auch für Hinweise auf Begründungsmängel meinerseits sehr dankbar !

Gruß
Student

Nicht überzeugt ? Dann lies mal bitte hier...

Gast1, Wednesday, 12.11.2008, 15:53 (vor 6250 Tagen) @ Student(t)

Wenn ein Mann seine Freundin wgn. Körperverletzung anzeigt und sogar
Verletzungen vorweisen könnte, hätte ich ein ziemliches Problem
damit, wenn er mit seinen Anschuldigungen nicht durchkäme.

Ehrlich ? Dann lies doch bitte mal meinen Bericht hier:

http://schlägerinnen-stopp.de/2.html

Und falls dich das nicht überzeugt, dann teile mir doch bitte mit, warum
nicht; also z.B. welche Dokumente ich da noch hineinstellen soll. Ich bin
immer bemüht, meine Behauptungen überzeugend zu belegen. Bin also auch für
Hinweise auf Begründungsmängel meinerseits sehr dankbar !

Gruß
Student

Der Link funktioniert leider nicht, könntest Du kurz zusammenfassen, was in Deinem Bericht steht?
Und ja, ehrlich!

Nicht überzeugt ? Dann lies mal bitte hier...

Conny, NRW, Wednesday, 12.11.2008, 15:58 (vor 6250 Tagen) @ Gast1

Der Link funktioniert leider nicht, könntest Du kurz zusammenfassen, was
in Deinem Bericht steht?
Und ja, ehrlich!

Damit kommst Du auch dort hin:

http://schlaegerinnen-stopp.de/2.html

Widersprüche ?

Student(t), Wednesday, 12.11.2008, 16:07 (vor 6250 Tagen) @ Ralf

So wie ich den Zeitunghsartikel verstanden habe, war der Grund für den
Freispruch die Tatsache, dass die Frau sich bei ihrer Aussage in massive
Widersprüche verwickelt hat.

Welche Widersprüche das waren und welche anderen Erklärungsmöglichkeiten
für ihre Verletzungen es gab, konnte man dem Artikel nicht entnehmen.
Offenbar reichten sie aber aus, um die Frau als unglaubwürdig erscheinen zu
lassen, und dann sollte ein Freispruch eigentlich zwingend sein, auch wenn
das in der Rechtswirklichkeit sicher nicht immer der Fall ist.

Gruß Ralf

Das mit den Widersprüchen ist so eine Sache.

In meinem Fall begründete die Richterin Wester meine Verurteilung damit, daß ich mir widersprochen hätte, die Frau jedoch nicht. Formal stimmt das vielleicht. Der Bericht, welche die Polizisten vor Ort aufgrund meiner Angaben gemacht haben (ich stand unter Schock und konnte auch wegen der Schwellung meines Gesichts kaum sprechen), enthalten nämlich auch Angaben, die ich in meinem Protokoll auf der Dienststelle nicht wiederholt habe. Und das gilt dann wohl als Widerspruch.

Dagegen wurde die Schlägerin durch ihre Anwältin klugerweise von der Möglichkeit ferngehalten, sich zu widersprechen. Daß sie notorisch lügt, ist nämlich den Akten des Sorgerechtsverfahren zu entnehmen. Ihre Angaben sind von der Anwältin verfaßt worden, und zwar einige Tage später. Der Polizei, die vor Ort eintraf, hatte sich die Schlägerin rechtzeitig entzogen.

Offensichtlich ist die Falschanschuldigung seitens der gegenerischen Anwältin auch nur in Hinblick auf den Sorgerechtsprozeß gemacht worden. Allerdings ist ihr das mehrfach beantragte alleinige Sorgerecht definitv nicht zugesprochen worden.

In dem Fall, von dem die Zeitung jetzt berichtet, müßte, wenn man gleich Maßstäbe anlet, die Anschuldigerin verurteilt werden.

Gruß
Student

Nicht überzeugt ? Dann lies mal bitte hier...

Gast1, Wednesday, 12.11.2008, 16:30 (vor 6250 Tagen) @ Conny

Der Link funktioniert leider nicht, könntest Du kurz zusammenfassen, was
in Deinem Bericht steht?
Und ja, ehrlich!


Damit kommst Du auch dort hin:

http://schlaegerinnen-stopp.de/2.html

Ich verstehe nicht, worauf Ihr hinauswollt. Ich habe doch gesagt, daß ich ein Problem damit hätte, wenn der Mann (im ugekehrten Fall) mit seiner Klage nicht durchkäme und nicht daß es normalerweise so ist. Ich weiß doch, wie besch .... eiden es in der "Rechts"sprechung für den Mann aussieht.

Ich möchte, daß die Rechtssprechung für den Mann endlich gerechter wird und nicht daß sie für die Frau ungerecht wird. Also für beide gleich.

Danke, dann wars ein Mißverständnis.

Student(t), Wednesday, 12.11.2008, 16:44 (vor 6250 Tagen) @ Gast1

http://schlaegerinnen-stopp.de/2.html


Ich verstehe nicht, worauf Ihr hinauswollt. Ich habe doch gesagt, daß
ich ein Problem damit hätte, wenn der Mann (im ugekehrten Fall) mit
seiner Klage nicht durchkäme und nicht daß es normalerweise so ist.
Ich weiß doch, wie besch .... eiden es in der "Rechts"sprechung für den
Mann aussieht.

Ich möchte, daß die Rechtssprechung für den Mann endlich gerechter wird
und nicht daß sie für die Frau ungerecht wird. Also für beide gleich.

Freut mich !

Gruß
Student

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