Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Justizreform

Gismatis, Sunday, 02.07.2006, 19:04 (vor 7097 Tagen) @ Rainer

Hallo Rainer

Es wurde scheinbar nur darüber nachgedacht, ob nicht auch noch zwei

Brüder

des Täters bestraft werden sollten, weil sie möglicherweise bei der
Beschaffung und Entsorgung der Tatwaffe geholfen haben.


Altes Problem der Justiz. Wenn sie die "mentale" Ebene berücksichtigt,
gibt sie gleichzeitig zu das der Mensch nicht selbstbestimmt ist. Damit
würde sich aber die Justiz -im herkömmlichen Sinn- selbst als ad absurdum
bezeichnen.

Aus diesem Grund bin ich auch für die Abschaffung des Schuldstrafrechts, da immer nur ein Teil der Ursachen, die zu einer Straftat führen, berücksichtigt werden können, was ich im höchsten Maße ungerecht finde. Genetische Faktoren etwa werden so gut wie gar nicht berücksichtigt. Aber wie du sagst, würde eine vollständige Berücksichtigung der Ursachen das Schuldstrafrecht ad absurdum führen.

Die Höhe der Strafe soll sich nur noch nach dem Grad der Absicht, eine Straftat zu begehen, richten. Das würde es von einem reinen Tatstrafrecht unterscheiden.

Jetzt bin ich etwas von unserem Thema abgekommen. Aber ich könnte mir eben durchaus vorstellen, dass ein solches Strafrecht die Gleichstellung von Mann und Frau in der Justiz verbessern (nicht verhindern) könnte. Einfach dadurch, dass für Frauen nicht mehr alle möglichen mildernden Umstände geltend gemacht werden könnten.

Gruß

Gismatis


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