Gerichtsthriller: Lebenslange Haft für „Axt-Mörder“
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/428670/index.do
Ob man eine Frau auch für voll zurechnungsfähig erklärt hätte?
Gerichtsthriller: Lebenslange Haft für "Axt-Mörder"
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Ob man eine Frau auch für voll zurechnungsfähig erklärt hätte?
Natürlich nicht, wie österr. Onlien-Medien im Zuge o.g. Prozesses nachweisen:
[...]
Bei Gutachterin Rossmanith kommt eine Gläubigkeit an die Unschuld der Frau hinzu. Als sie 2007 eine Frau, die in Graz am 28.07.05 ihre beiden Söhne (14 und 17) mit der Hacke erschlagen hatte, untersuchte, kam sie zum Schluss, dass die Frau "nicht zurechnungsfähig" ist. Wie die beiden Gutachterinnen vor ihr auch. Doch die Geschworenen entschieden zwei Mal am LG Graz (21.12.05, 7.09.06) gegen die Gutachter auf "schuldfähig": 15 Jahre Haft plus Einweisung. Beide Mal wurde der Spruch vom OGH overruled, weil es nicht geht, dass ein Urteil gegen den Willen der Gutachter läuft. Man delegierte das Verfahren ans LG Wien. Im dritten Anlauf untersuchte Rossmanith, Ergebnis abermals "nicht zurechnungsfähig". In Wien folgte für die Grazer "Erlöserin" ein "Schuldspruch ohne Strafe" (1.02.07).
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein