Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Strafbarkeit der "Freier" von Zwangsprostituierten

Dummerjan @, Thursday, 06.11.2008, 12:39 (vor 6256 Tagen) @ Christine

Eine Frau bei abgeordnetenwatch.de fragt Frau Zypries, warum in Deutschland
die Prostitution nicht verboten wird. Weiter geht es um Menschenhandel,
Zwangsprostitution und Schutz vor Casinos.

Die Antwort auf die Fragen einer Daniela Doberstein sind unten im Link zu
finden.
Den letzten Absatz von Frau Zypries finde ich bemerkenswert. Offenbart sie
doch frank und frei, das sie derzeit alles versuchen, um ein entsprechendes
Gesetz gegen Männer durchzusetzen. Ich Naivling dachte doch tatsächlich,
das wäre vom Tisch *selberkopfschüttel*

Zur Verbesserung des Schutzes der Opfer von Zwangsprostitution und
Menschenhandel gibt es allerdings Überlegungen, die Strafbarkeit der
"Freier" von Zwangsprostituierten zu regeln, also von Personen, die bewusst
die Zwangslage solcher Frauen zu sexuellen Handlungen ausnutzen. Dazu ist
im Bundesministerium der Justiz ein Vorschlag erarbeitet worden, der
derzeit beraten wird.

http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639-4.html#fragen

Gilt dies auch für Kunden von Zwangsstrichern (also männlichen Prostituierten)? Die gibts nämlich auch.


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