"Genug des Klagens über das Jugendamt! Laßt uns Taten sehen!"
Herr Hildebrandt schreibt am 16. Oktober 2008 in einer eMail an Herrn
G.:
Ich danke für Ihre ununterbrochene Arbeit des Dokumentierens von
Jugendamts-Mißständen und -Fehlern durch permanente Zusendung und
Weiterleitung von eMails betrüblichen Inhalts. Allerdings bereitet sich
durch das Lesen dieser eMails bei mir zunehmend Frust einerseits, Zorn
andererseits aus. Um der teilweise katastrophalen Jugendamtspraxis in
Deutschland Herr zu werden, muß endlich damit angefangen werden, die
inzwischen vorhandenen Erkenntnisse in konkrete Praxis umzusetzen und zu
diesem Zweck zusammenzuarbeiten. Dazu folgende Eckpunkte, die mir auf die
Schnelle einfallen:[...]
Wie kommt der Inhalt dieser eMail auf unsere Homepage? Johannes
Hildebrandt schreibt weiter an Herrn G.:Ich leite diese eMail im CC an weitere Fachleute weiter, von denen ich
denke, dass sie Interesse am Thema haben. Ich habe nicht nur nichts
dagegen, sondern befürworte eine weitere Verbreitung dieses
Gedankenanstoßes in den einschlägigen Verteilerlisten und -Foren.
Vielleicht bildet sich ja auf diese Weise ein konstruktives Netzwerk von
Anwälten, Gutachtern, Psychologen, Verfahrenspflegern, Journalisten,
Verbands-Leuten, Familiennetzwerkern und Betroffenen, vielleicht auch von
Geldgebern (das alles ist nämlich aufwendigste Tätigkeit), das neben dem
Klagen (dies soll beileibe keine Kritik an Ihrer Arbeit sein, im Gegenteil
ist diese überaus wert- und verdienstvoll!) auch dem Aufsuchen und
Zusammenführen konstruktiver Lösungen dient!Der Link:
http://www.vafk-karlsruhe.de/content/ja/ja_konzepte.php#joh_hildebrandt
Moin,
was man aber auch sehen muss, ist die randnotiz des verfassers , dem Link folgend zu lesen.
ANMERKUNG vom Verfasser:
Bitte machen Sie deutlich, dass dieser Text sich in erster Linie mit Fällen gem. BGB § 1666 , nicht dagegen in erster Linie mit Sorgerechtskonflikten im Trennungsfall. Freilich sind manche Gedanken auch insoweit vielleicht diskussionswürdig.
Denn §1666 haben die sich ja mächtig passend gemacht...Könnte man auch als Ermächtigungsgesetz für Kinderklauämter sehen.
BGB § 1666
Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.
(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere 1. Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen,
2. Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen,
3. Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält,
4. Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen,
5. die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge,
6. die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.
(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vom 4.7.2008 ( BGBl. I S. 1188) m.W.v. 12.7.2008.
wie dem auch sei. Die allermeisten Mütter werden erst später, nachdem sie den Vater aus der Eltern-Kind Beziehung geboxt haben feststellen, dass das Kind auch dann nimmer frei sein wird..Aber tumbe mütterohren hören keene Nachtijall trappsen.
Frank
ehemaliger vater eines kurzfristig vom staat zum bevatern freigegebenen Kindes.
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Christine,
01.11.2008, 14:35
- "Genug des Klagens über das Jugendamt! Laßt uns Taten sehen!" - der_quixote, 02.11.2008, 06:53