Gericht soll den Tod der 5-jährigen Talea bei ihrer Pflegemutter aufklären
Gestern war der Prozeßauftakt und dazu gibt es mittlerweile einige Berichte im Internet nebst den Beiträgen des betroffenen Vaters im paPPa.com-Forum: http://papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?f=1&t=12558
Nun hat sich Spiegel online sich tatsächlich mal mit dem Thema Pflegeeltern und der dazu gehörigen Praxis der Jugendämter beschäftigt http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,586654,00.html
Wenn man bedenkt, das dieses nur die Spitze des Eisberges ist, überkommt einem das Grauen.
Eine Frage scheinen sich aber sämtliche Medien nicht zu stellen: Warum kommen solche Kinder nicht zu ihren Vätern? Wir kennen die Antwort und auch Taleas Vater hat sich diese Frage in einem Bericht bei "Hallo Deutschland" gestellt siehe hier http://www.youtube.com/watch?v=BeIkb-lz7Uo
Desweiteren wurde ebenfalls nicht erwähnt, das der Vater im Nachhinein gezwungen wurde, die "Anordnung" neben der Mutter ebenfalls zu unterschreiben, da auch er das Sorgerecht besaß, damit er eben jenes nicht verliert.
Nicht nur deswegen, sondern generell erhoffe ich mir eine Abschaffung der Jugendämter, die anscheinend mehr Leid als Entlastung für die Kinder bringen.
Der Mannheimer Morgen - Dank an adler - hat sich sogar erdreistet, den Vater als Schläger hinzustellen siehe hier http://www.morgenweb.de/nachrichten/aus_aller_welt/20081027_prozesse_211900.html?sid=4qqb5lo6p71jss2l2hs12t5ei5
Weiter schreibe ich besser nix dazu 
Gruß - Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Totschlag?
man(n) faßt es nicht.
Ein derart skrupelloses Vorgehen lediglich als Totschlag zu verfolgen.
Es sieht doch wohl eher als geplante vorsätzliche Tötung aus.
An einem Kind, was sich dagegen nicht wehren konnte.
Totschlag?
man(n) faßt es nicht.
Ein derart skrupelloses Vorgehen lediglich als Totschlag zu verfolgen.
Es sieht doch wohl eher als geplante vorsätzliche Tötung aus.
An einem Kind, was sich dagegen nicht wehren konnte.
Das Folgende ist unser geschriebenes Recht. Wobei die Rechtspraxis bei Täterinnen das Alter von "Kleinkindern" beliebig hoch ansetzt.
Rainer
Möglicherweise hat Sie mit der Tat auch einen Mord verwirklicht.
1. Objektiver Tatbestand
a) Es könnte das Merkmal Heimtücke vorliegen.
Heimtücke bedeutet nach allgemeiner Auffassung die Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers (in feindlicher Willensrichtung).
Arglos ist ein Opfer, das sich im Zeitpunkt der Tat keines tätlichen Angriffs auf seinen Körper oder sein Leben versieht. Wehrlos ist, wer infolge seiner Arglosigkeit zur Verteidigung außerstande ist oder darin stark eingeschränkt ist.
Fraglich ist, ob Das Kind arglos sein konnte. Kleinkindern und Säuglingen fehlt noch die Fähigkeit zum Argwohn, sie können die böse Absicht eines anderen ohnehin nicht erkennen. Sie könnten einer solchen Absicht auch überhaupt nicht entgegentreten. Eine Arglosigkeit des Säuglings, oder Kleinkindes scheidet daher aus.
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![[image]](Info/Img/feminismus-gegen-frau-kl-1.png)
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Totschlag?
> (...) Fraglich ist, ob Das Kind arglos sein konnte. Kleinkindern und Säuglingen
[quote]fehlt noch die Fähigkeit zum Argwohn, sie können die böse Absicht eines
anderen ohnehin nicht erkennen. Sie könnten einer solchen Absicht auch
überhaupt nicht entgegentreten. Eine Arglosigkeit des Säuglings, oder
Kleinkindes scheidet daher aus.[/i][/quote]
Hier haben die Feministinnen aber gepennt.
Um sicher zu stellen, dass KindsmörderInnen nicht wegen Mordes, sondern "nur" wegen Totschlags verurteilt werden können, sollten diese schon den Kleinkindern und Säuglingen klar machen dass sie jederzeit mit einer Tötung durch Mutti, Omi, Tantchen, Kindergärtnerin, Kinderpflegerin usw.,rechnen müssen.
Also Kiddies, Schluss mit einfach fröhlich in den Tag hinein leben ...!Seid immer auf der Hut.
Maxx
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Two Beer or not two Beer (Django Edwards)
Widersprüchlich
Möglicherweise hat Sie mit der Tat auch einen Mord verwirklicht.
1. Objektiver Tatbestand
a) Es könnte das Merkmal Heimtücke vorliegen.
Heimtücke bedeutet nach allgemeiner Auffassung die Ausnutzung der Arg- und
Wehrlosigkeit des Opfers (in feindlicher Willensrichtung).
Arglos ist ein Opfer, das sich im Zeitpunkt der Tat keines tätlichen
Angriffs auf seinen Körper oder sein Leben versieht. Wehrlos ist, wer
infolge seiner Arglosigkeit zur Verteidigung außerstande ist oder darin
stark eingeschränkt ist.
Fraglich ist, ob Das Kind arglos sein konnte. Kleinkindern und Säuglingen
fehlt noch die Fähigkeit zum Argwohn, sie können die böse Absicht eines
anderen ohnehin nicht erkennen. Sie könnten einer solchen Absicht auch
überhaupt nicht entgegentreten. Eine Arglosigkeit des Säuglings, oder
Kleinkindes scheidet daher aus.
Jemand, der keine Fähigkeit zum Argwohn hat, ist wohl immer arglos.
Somit:
Eine Arglosigkeit des Säuglings, oder Kleinkindes scheidet daher nie aus.
Wehrlosigkeit muß nicht zwangsläufig mit Arglosigkeit verbunden sein.
Hier genügt der große Unterschied in der Körperkraft, die bei einem fünfjährigen Mädchen im Verhältnis zu einer Erwachsenen noch recht bescheiden ist.
Was aus dem Bericht über die Tötung auch klar hervorgeht.