Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Lebenslang für Mord an Kleinkind in Nördlingen

Christian2, Saturday, 11.10.2008, 10:13 (vor 6282 Tagen)

Preisfrage: Was hätte die Mutter für die gleiche Tat bekommen?
Da wird gleich von Mord gesprochen, aber wenn die Mutter die Täterin gewesen wäre, dann hätte man sicherlich von Totschlag gesprochen! Vielleicht war Er nicht mal der Täter und geht für die Mutter (Täterin) des Kindes ins Gefängnis, schliesslich gibt es auch solche dumme Männer.

Sie wurde gerade mal ein Jahr alt, hatte Geburtstag. Und es war der Tag, an dem sie sterben sollte. Der Lebensgefährte ihrer Mutter konnte ihr schreien nicht mehr ertragen. Sie wurde geschüttelt, geschlagen, misshandelt und schließlich zu Tode gewürgt. Das Landgericht Augsburg folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf lebenslange Haft.

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Christian2, Saturday, 11.10.2008, 10:14 (vor 6282 Tagen) @ Christian2

Pecht gehabt - Tätergeschlecht

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Saturday, 11.10.2008, 15:12 (vor 6282 Tagen) @ Christian2

Tja,
Pech, dass der Mann keine Mutter war. Dann hätte man auf 'psychische Überforderung in einer extremen Ausnahmesituation' erkannt und alle erdenkliche Hilfe in Form von Kuscheltherapien angeboten. Mindestens aber wäre klar gewesen, dass als 'eigentlich Schuldiger' ein Mann hinter der Tat stecken muß, weil Frauen bekonntlich so enorm unkriminell sind. Was man schon daran erkennt, dass die meisten Babys von ihren Müttern (in extremen Ausnahmesituationen!) umgebracht werden.

Viele Grüße
Wolfgang

Lebenslang für Mord an Kleinkind in Nördlingen

Johann, Sunday, 12.10.2008, 23:04 (vor 6280 Tagen) @ Christian2

**Preisfrage: Was hätte die Mutter für die gleiche Tat bekommen?
Da wird gleich von Mord gesprochen, aber wenn die Mutter die Täterin gewesen wäre, dann hätte man sicherlich von Totschlag gesprochen!**

Der Mörder des Kindes ist nicht Vater!

Es ist der Lebensgefährte der Mutter. Der Protest wegen milderer Strafe für Mütter, die ihre Kinder ermorden, ist hier falsch!

Es stimmt zwar, daß die Mütter mildere Strafen für gleiche Taten als Väter erhalten, aber hier geht der Vergleich nicht.

Der Fall lädt eher ein, darüber nachzudenken, wieso sich die Mutter für solch einen Lebensgefährten entschieden hat. Vielleicht hat sich ihr Instinkt für so einen rüden, brutalen Mann entschieden, der ihr mal geeignet dominant und durchsetzungsfähig erschien?

Tatsächlich ist er aber kaputt, brutal und jetzt ein Kindsmörder und Kindsmißhandler (Mord an Muttertochter und Mißhandlungen an Muttersohn!

**Vielleicht war Er nicht mal der Täter und geht für die Mutter (Täterin) des Kindes ins Gefängnis, schließlich gibt es auch solche dumme Männer.
**

Ich kenne einen solchen Fall, aber mit der Konstellation :Tochter ermordete Eltern und ihr Geliebter versuchte sie vor zu harter Strafe mit falschem Geständnis als Täter zu helfen.

Das Ergebnis ist für ihn katastrophal ausgegangen: Beide lebenslang, ohne Möglichkeit auf Entlassung. Chancen des Geliebten auf Begnadigung: noch nicht ganz auszuschließen, sehr gering: Jens Söring

Anwälte gehen in Revision

MI, Monday, 13.10.2008, 18:28 (vor 6280 Tagen) @ Christian2

...Die beiden Verteidiger, Marco Müller und Catharina Neske-Müller, kündigten an, in Revision zu gehen. Warum ihr Mandant sein Geständnis widerrufen habe und dann schwieg, könnten sie nicht beantworten. Müller hatte den Mann nach seinem Motiv befragt. Im Gespräch mit unserer Zeitung zitierte der Anwalt den Verurteilten mit den Worten: „Ich gestehe nichts, was ich nicht gemacht habe.“

Quelle

Gruß
MI

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