Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Görgülü: Zulassung der Anklage wegen Rechtsbeugung endgültig abgelehnt

Christine ⌂, Saturday, 11.10.2008, 07:57 (vor 6282 Tagen)

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 007/08

Naumburg, den 8. Oktober 2008

(OLG NMB) Zulassung der Anklage wegen Rechtsbeugung endgültig abgelehnt

Mit Beschluss vom 06.10.2008 hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts die sofortige Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens vor dem Landgericht Halle als unbegründet verworfen. Damit steht fest, dass es gegen die Richter des 3. Familiensenats am Oberlandesgericht Naumburg kein Verfahren wegen Rechtsbeugung geben wird.

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte unter dem 14.11.2006 Anklage gegen drei – damalige – Mitglieder des 14. Zivilsenats (zugleich 3. Senat für Familiensachen ) wegen Rechtbeugung beim Landgericht Halle erhoben. Hintergrund waren zwei Entscheidung des Senats in einem Umgangsrechtsverfahren, welches auch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht beschäftigt hatte.

In zwei Beschlüssen vom 8.12. und 20.12.2004 sah die Generalstaatsanwaltschaft den Tatbestand der Rechtsbeugung verwirklicht und erhob Anklage gegen die drei damals beteiligten Richter. Das Landgericht Halle ließ jedoch mit Beschluss vom 20.7.2007 diese Anklage nicht zur Hauptverhandlung zu, wogegen die Generalstaatsanwaltschaft sofortige Beschwerde eingelegte.

Nun hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgericht Naumburg diese nach weiteren Ermittlungen als unbegründet verworfen. Die vorläufige Tatbewertung ergebe, dass eine Verurteilung der angeschuldigten Richter nicht zu erwarten sei.

Der Nachweis einer Rechtsbeugung könne im vorliegenden Fall jedenfalls aus tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden. Die Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung aufgrund der Entscheidung eines Kollegialgerichts setze die Feststellung voraus, dass er für die von ihm als Unrecht erkannte, das Recht beugende Entscheidung gestimmt habe. Nach § 196 Abs.1 GVG entscheide das Gericht mit der absoluten Mehrheit der Stimmen. Ein überstimmter Richter mache sich durch seine Mitwirkung am weiteren Verfahren weder als Mittäter noch als Gehilfe strafbar. Für eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung sei daher für jedes einzelne Mitglied eines Spruchkörpers der Nachweis erforderlich, dass es für die Entscheidung gestimmt habe. Dieser Nachweis lasse sich mit den in Betracht kommenden Beweismitteln in der Hauptverhandlung nicht führen. Die Angeschuldigten hätten sich hierzu nicht geäußert. Auch aus sonstigen Indizien und Umständen lasse sich nicht auf eine Täterschaft aller oder einzelner Angeschuldigter schließen. Angesichts dessen sei die Eröffnung eines Hauptverfahrens abzulehnen.

Gegen die Entscheidung des 1. Strafsenats ist kein Rechtsmittel mehr gegeben.

gez. Dr. Tiemann, stellv. Pressesprecher

Impressum:

Oberlandesgericht Naumburg
Pressestelle
Domplatz 10
06618 Naumburg
Tel: (03445) 28 23 23
Fax: (03445) 28 20 00
Mail: pressestelle@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/olg/2008/007_2008_b1e854f09b8ad42a6651ed150385fd28.htm

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Görgülü: Zulassung der Anklage wegen Rechtsbeugung endgültig abgelehnt

guest, Niedersachsen, Saturday, 11.10.2008, 09:30 (vor 6282 Tagen) @ Christine

Der Nachweis einer Rechtsbeugung könne im vorliegenden Fall jedenfalls aus
tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden. Die Verurteilung eines
Richters wegen Rechtsbeugung aufgrund der Entscheidung eines
Kollegialgerichts setze die Feststellung voraus, dass er für die von ihm
als Unrecht erkannte, das Recht beugende Entscheidung gestimmt habe. Nach §
196 Abs.1 GVG entscheide das Gericht mit der absoluten Mehrheit der
Stimmen. Ein überstimmter Richter mache sich durch seine Mitwirkung am
weiteren Verfahren weder als Mittäter noch als Gehilfe strafbar. Für eine
Verurteilung wegen Rechtsbeugung sei daher für jedes einzelne Mitglied
eines Spruchkörpers der Nachweis erforderlich, dass es für die Entscheidung
gestimmt habe. Dieser Nachweis lasse sich mit den in Betracht kommenden
Beweismitteln in der Hauptverhandlung nicht führen. Die Angeschuldigten
hätten sich hierzu nicht geäußert.

*kotz*

Bin gespannt, ob und wie die Medien darüber berichten werden n/t

Christian2, Saturday, 11.10.2008, 10:17 (vor 6282 Tagen) @ guest

Der Nachweis einer Rechtsbeugung könne im vorliegenden Fall jedenfalls

aus

tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden. Die Verurteilung eines
Richters wegen Rechtsbeugung aufgrund der Entscheidung eines
Kollegialgerichts setze die Feststellung voraus, dass er für die von

ihm

als Unrecht erkannte, das Recht beugende Entscheidung gestimmt habe.

Nach §

196 Abs.1 GVG entscheide das Gericht mit der absoluten Mehrheit der
Stimmen. Ein überstimmter Richter mache sich durch seine Mitwirkung am
weiteren Verfahren weder als Mittäter noch als Gehilfe strafbar. Für

eine

Verurteilung wegen Rechtsbeugung sei daher für jedes einzelne Mitglied
eines Spruchkörpers der Nachweis erforderlich, dass es für die

Entscheidung

gestimmt habe. Dieser Nachweis lasse sich mit den in Betracht kommenden
Beweismitteln in der Hauptverhandlung nicht führen. Die Angeschuldigten
hätten sich hierzu nicht geäußert.


*kotz*

Wie geht Görgülü gegen das verübte Unrecht weiter vor?

Christian2, Saturday, 11.10.2008, 09:37 (vor 6282 Tagen) @ Christine

Schaltet Görgülü die Botschaft ein um eine Klage gegen Deutschland zu erwägen oder wird er erst mal eine Verfassungsbeschwerde einlegen?
Wenn diese Richter nicht angeklagt werden, dann ist meiner Meinung nach der Rechtsstaat am Ende und ein Freibrief für alle anderen Richter das Unrecht verüben zu dürfen! Die Richter könnten dann aus reiner Willkür Kindesentziehung und Kinderklau betreiben und nie dafür angeklagt werden. Das ist auch ein Warnsignal an alle Männer, die Väter oder eine Familie gründen wollen. Wenn Unrecht Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht! Diese Nachricht ist ein weiterer Grund dafür, niemals in Deutschland zu Heiraten und eine Famile zu gründen und ein Warnsignal an alle Männer!

Görgülü: Zulassung der Anklage wegen Rechtsbeugung endgültig abgelehnt

Melon, Saturday, 11.10.2008, 14:51 (vor 6282 Tagen) @ Christine

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 007/08

Naumburg, den 8. Oktober 2008

(OLG NMB) Zulassung der Anklage wegen Rechtsbeugung endgültig abgelehnt

War in der BRD nicht anders zu erwarten.

"Nach der Veröffentlichung belastender Dokumente durch die DDR, Polen und die Tschechoslowakei kam es zu einer großen Anzahl von Anzeigen gegen Richter wegen Todesurteilen aus der NS-Zeit. Strafverfahren wurden pflichtgemäß eingeleitet und eingestellt. Selbst wenn das Todesurteil als Unrecht angesehen wurde, konnte den beteiligten Richtern daraus kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden. Dieses überraschende und erschreckende Resultat folgte aus der Interpretation der Strafvorschrift Rechtsbeugung i. S. v. § 336 StGB durch die bundesdeutsche Justiz in den fünfziger Jahren. Da die Norm vor allem die Entscheidungsfreiheit des Richters schütze, mache sich ein Richter wegen eines Fehlurteils nur dann strafbar, wenn er mit direkten Vorsatz das Gesetz gebrochen habe.

Die angeklagten Richter konnten also behaupten, sie hätten ihr Urteil
für Rechtens gehalten, um jeder Strafverfolgung zu entgehen.
...
1956 behandelte der BGH SS-Standgerichte als ordnungsmäßiges Gericht,
und das Urteil als dem damaligen Recht entsprechend.
...
Kein Richter oder Staatsanwalt wurde in der BRD wegen tausendfachen
Justizverbrechen im Dritten Reich verurteilt."

aus: "Die Justiz im Dritten Reich" von Peter Müller-Engelmann, in:
"Rechtspflegerstudien", 2004, Heft 3, S. 81

Görgülü: Zulassung der Anklage wegen Rechtsbeugung endgültig abgelehnt

wurst, Friday, 17.10.2008, 20:59 (vor 6275 Tagen) @ Melon

...
Kein Richter oder Staatsanwalt wurde in der BRD wegen tausendfachen
Justizverbrechen im Dritten Reich verurteilt."[/i]

eben. weil die Vorschrift in ihrer Voraussetzung darauf hinausläuft, das der Betroffene zustimmen muss. Er müsste selbst zugeben, absichtlich widerrechtlich gerichtet zu haben.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass es in der BRD nie eine wirksame Sanktionsvorschrift gegen Rechtsbeugung gab.

Görgülü: Zulassung der Anklage wegen Rechtsbeugung endgültig abgelehnt

wurst, Friday, 17.10.2008, 20:55 (vor 6275 Tagen) @ Christine

setze die Feststellung voraus, dass er für die von ihm als Unrecht erkannte, >das Recht beugende Entscheidung gestimmt habe.


Genau deswegen ist der Straftatbestand völliger Blödsinn. Niemand wurde bisher und wird jemals deswegen verurteilt werden, denn welcher Richter gibt denn freiwillig zu, wider besseren Wissens entschieden zu haben?

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