Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Kein öffentliches Interesse" - Staatsanwalt lügt nicht !

guest, Niedersachsen, Saturday, 27.09.2008, 17:16 (vor 6296 Tagen) @ Student(t)

Denn sonst besteht weiterhin "kein öffentliches Interesse".
Ungelogen.

Da hast Du wirklich mal was richtiges ausgeschrieben!

MfG


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