Der Unterschied zwischen Politik und Medien
Zunächst einmal der neueste Newsletter "unserer" Ursula von der Leyen:
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BMFSFJ Internetredaktion
Pressemitteilung Nr. 327/2008
Veröffentlicht am 26.09.2008
Thema: Kinder und Jugend, Familie
Ursula von der Leyen: "Der Ausbau der Kinderbetreuung zeigt, dass gemeinsam große
Schritte für Familien möglich sind"
Bundesregierung beschließt in 2./3. Lesung das Kinderförderungsgesetz /
Zustimmung des Bundesrates steht noch aus
"Das Kinderförderungsgesetz setzt Meilensteine in Deutschland - für eine bessere
Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für mehr Bildung unserer Kinder", begrüßt
die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der
Leyen, die heutige Zustimmung des Bundestages zum Kinderförderungsgesetz (KiföG).
"2013 wird es bundesweit für jedes dritte Kind unter drei Jahren eine
Betreuungsmöglichkeit geben, sei es in der Kita oder in der Tagespflege. Zum
ersten Mal hat dann jedes Kind ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf diese frühe
Förderung. Darauf können wir stolz sein! Denn es ist der Erfolg einer gemeinsamen
Kraftanstrengung, die wir nur Hand in Hand mit Bund, Ländern und Gemeinden
bewältigen konnten", so die Ministerin weiter.
Das Kinderförderungsgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf und noch in
diesem Jahr verkündet werden muss, soll den Ausbau eines qualitativ hochwertigen
Betreuungsangebotes beschleunigen und so den Eltern echte Wahlmöglichkeiten
eröffnen. Bereits im August 2007 hatten sich Bund und Länder auf die Finanzierung
geeinigt. Demnach unterstützt der Bund den Ausbau bis 2013 mit insgesamt vier
Milliarden Euro. Der Bund hat ein Sondervermögen in Höhe von 2,15 Milliarden Euro
für Investitionen errichtet. Die Länder haben in unterschiedlicher
Geschwindigkeit ihre Förderrichtlinien im Land umgesetzt, zwei Länder sind noch
nicht so weit. Einige Länder haben bereits Bundesmittel erhalten und schaffen
schon Platze für unter Dreijährige. Vorreiter sind Bayern, Sachsen,
Baden-Württemberg und Bremen.
"Wir haben in rekordverdächtigem Tempo den Grundstein für den Ausbau der
Kinderbetreuung gelegt, doch eines ist sonnenklar: Von heute an geht die Arbeit
erst richtig los!", sagt Ursula von der Leyen. "In manchen Kommunen starteten wir
mit Angeboten für gerade einmal fünf Prozent aller Kinder. In den neuen
Bundesländern finden Eltern ganz gut einen Betreuungsplatz, der westdeutsche
Durchschnitt liegt für 2007 dafür gerade Mal bei 9,9 Prozent. Das heißt: Wir
haben noch einige Hausaufgaben zu erledigen, bis die ellenlangen Wartelisten
Vergangenheit sind", sagt die Bundesministerin.
Zahlen und Daten zur Kinderbetreuung:
2007 lebten in Deutschland 2.050.818 Kinder unter drei Jahren. Davon hatten
15,5 % (rund 167.000 Kinder) einen Platz in Tageseinrichtungen oder in der
Kindertagespflege:
* im Westen für jedes zehnte Kind ein Angebot (9,9 %)
* im Osten für mehr als jedes dritte Kind (41 %)
In den westlichen Bundesländern nutzen
* 32,6 % der Kinder mehr als sieben Stunden das Angebot täglich;
* 29,1 % mehr als fünf bis zu sieben Stunden;
* 33,3 % fünf Stunden und weniger.
* 5,0 % nutzen Vor- und Nachmittagsangebote ohne Mittagsbetreuung.
2007 gab rund 30.000 Tagespflegepersonen in öffentlich geförderter
Kindertagespflege für 42.600 Kinder unter drei Jahren (zum Vergleich: 2006 waren
es 33.000 Kinder / 2007 also ein Plus von 29 %).
* Zusätzlicher Bedarf an Personal bis 2013 für die Betreuung von Kindern
unter drei Jahren:
rund 80.000 Personen
* Zusätzlicher Bedarf bis 2013 an Tagesmüttern und -vätern bei 30 % neu
geschaffener Plätze in der Kindertagespflege: 30.000 Personen
Folgende wichtige Regelungen enthält das Kinderförderungsgesetz, das heute
beschlossen wurde:
1. Für die erste Phase bis 31. Juli 2013 werden, verglichen mit dem
Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), erweiterte, objektiv rechtliche
Verpflichtungen für die Bereitstellung von Plätzen eingeführt. Ziel sind
vor allem die Kinder, die eine Betreuung für ihre persönliche Entwicklung
besonders brauchen. Zudem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen
gesicherten Betreuungsplatz bekommen, sondern auch schon die die Arbeit
suchen. Damit fällt eine der letzten Hürden für Alleinerziehende, die oft
erst einen Arbeitsplatz finden, wenn sie die Betreuung ihres Kindes
gesichert haben, weg.
2. Ab dem 1. August 2013, nach Abschluss der Ausbauphase, soll der
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten
ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eingeführt werden.
3. Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot und
forciert die Profilierung der Kindertagespflege. Deshalb sollen 30 % der
neuen Plätze in diesem Bereich geschaffen werden. Dazu werden klare
Standards festgesetzt. Eine Tagesmutter darf grundsätzlich nicht mehr als
fünf Kinder betreuen. Kommen mehr Kinder dazu, muss eine pädagogische
Qualifikation nachgewiesen werden und es dürfen nicht mehr Kinder in der
Gruppe sein als in einer vergleichbaren Kita- oder Krippengruppe des
Landes. Die Bezahlung soll leistungsgerecht sein. Die Hälfte der Beiträge
zur Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt die öffentliche Hand. Dabei
wird eine Sonderregelung bis 2013 eingeführt: Tagesmütter, die bis zu fünf
Kinder betreuen, werden als nebenberuflich Selbständige eingestuft. Damit
wird bei einem geringen monatlichen Gesamtverdienst eine beitragsfreie
Familienversicherung sichergestellt und bei höherem Einkommen ein
niedriger Beitragssatz gewährt. Im Einkommensteuergesetz wird
festgeschrieben, dass die vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe
erstatteten Sozialversicherungsbeiträge steuerfrei bleiben.
4. Die Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung steht auf einer seriösen
Grundlage: Der Bund beteiligt sich mit vier Milliarden Euro an den
Ausbaukosten von insgesamt zwölf Milliarden Euro. Die Bundesbeteiligung an
den Investitionskosten bis 2013 ist durch das Sondervermögen von 2,15
Milliarden Euro auf Grund des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes seit
dem vergangenen Jahr sichergestellt. So sind die nötigen Mittel für
Neubau-, Ausbau- oder Umbau- sowie Sanierungs-, und Renovierungsmaßnahmen
bereits verfügbar. Das KiföG regelt zudem die nötigen Änderungen im
Finanzausgleichgesetz zur Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten.
Durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zu Gunsten der Länder sind
dies 1,85 Milliarden Euro zwischen 2009 und 2013 und ab 2014 dauerhaft mit
770 Millionen Euro jährlich.
5. Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre bis drei Jahre alten Kinder
nicht in Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine
monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Nun ein Artikel vom Fokus zum gleichen Thema:
Private Kinderbetreuung
Schlappe für von der Leyen
Familienministerin von der Leyen ist offenbar mit ihrem Plan gescheitert, die private Kinderbetreuung stärker zu fördern. Auch generell läuft der Ausbau schleppend.
Die Koalitionsfraktionen haben nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa den Passus aus dem Gesetzentwurf der CDU-Ministerin gestrichen, mit dem private Träger von Krippen und Kindertagesstätten den gemeinnützigen gleichgestellt werden sollten.
Die FDP-Familienpolitikerin Miriam Gruß bedauerte das. Sie äußerte die Vermutung, dass die gemeinnützigen Träger über die Länder Druck auf die Koalition ausgeübt hätten, um die Änderung zu erreichen. Der Bundestag berät am Freitag abschließend das Kinderförderungsgesetz. Es sieht einen massiven Ausbau der Betreuungsplätze für die unter Dreijährigen bis 2013 vor. Ab diesem Zeitpunkt sollen die Eltern auch einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter haben.
Weiter gehts hier http://www.focus.de/politik/deutschland/private-kinderbetreuung-schlappe-fuer-von-der-leyen_aid_335609.html
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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