Bewährungsstrafe ingestalt von vorauseilender Unterhaltspflicht ?
Ich las soeben einen Artikel in meiner Lokalzeitung, der mich verwundert. Aber vielleicht liegt das auch nur an meinen begrenzten juristischen Kenntnissen.
Der Bericht handelt von einem Alkoholiker, der seiner Frau im Rausch und Affekt ein Auge ausschlägt.
"Im Prozess betonte der 52-Jährige, wie sehr er seinen Ausraster bereue. Das Opfer hob im Zeugenstand allerdings hervor, dass es eine Entschuldigung nicht annehmen könne. Besonders geschockt zeigte sich die 50-Jährige darüber, dass durch die Tat das gemeinsame Leben nach 23 Jahren Ehe zerstört sei.
Als Bewährungsauflage muss Martin K. seiner Frau, die vermutlich die Scheidung einreichen wird, monatlich rund 330 Euro Schmerzensgeld und Unterhalt zahlen. Zudem muss er eine Alkoholtherapie antreten, ansonsten wird die Bewährung widerrufen." (Hervorhebungen durch mich.)
Wodurch ist oder wird denn nun die Ehe zerstört ? Durch den folgenreichen Ausraster des Alkoholkranken - oder (auch) durch die Aussicht der Geschädigten auf Unterhalt ?
Gruß
Student