Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung (AO)

Conny, NRW, Friday, 22.08.2008, 22:53 (vor 6331 Tagen)

Da sind von mir ein paar Daten gespeichert. Unter anderem steht dort Geschlecht "männlich" - wovon ich aber aufgrund der zweifachen heutigen Definition nicht mehr so recht sicher bin. Da gibts doch das soziale Geschlecht und ein anderes können die dabei ja nicht meinen. An dieser Stelle könnte ich nun durchaus auch weiblich Eintragen lassen, was im Grunde keine Auswirkung haben dürfte.

Im Grunde frage ich mich, zu was die mein Geschlecht brauchen? Für die Anrede brauchts jedenfalls nicht sein, da in dem Brief, den wohl alle bekommen oder ihn schon haben, "Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr" steht.

Also wozu braucht eine Steuerbehörde überhaupt mein Geschlecht und kann man das ändern lassen?


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