Der Markt ist farbenblind
Sophie X, Monday, 18.08.2008, 17:19 (vor 6335 Tagen)
In der FAZ findet sich ein interessanter Artikel über das AGG und sein freiheitsfeindliches Wesen.
Vielleicht ein wenig OT; dennoch lesenswert.
Gruß
Sophie X
Der Markt ist farbenblind
Maesi, Tuesday, 19.08.2008, 22:40 (vor 6334 Tagen) @ Sophie X
Hallo zusammen
In
der FAZ findet sich ein interessanter Artikel über das AGG und sein
freiheitsfeindliches Wesen.
In der Tat. Einer der Leserbriefschreiber widerspricht dem FAZ-Artikel und schreibt unter dem Subject 'Gegenbeweis - 6 Gruende warum Antidiskriminierung wichtig ist', warum seiner Meinung nach das AGG sinnvoll sei. Peniblerweise bleibt er jeden Gegenbeweis schuldig, dass das AGG tatsaechlich etwas positives bewirkt. In den USA hat die Antidiskriminierungsgesetzgebung eine erheblich laengere Tradition als in Europa. Inwieweit diese Gesetzgebung verbunden mit horrend hohen Klagesummen tatsaechlich einen Rueckgang von Diskriminierung verursacht hat, ist aeusserst fraglich. Theoretisch duerfte es dort nach ueber zwei Jahrzehnten Antidiskriminierungsregelungen und Diktat durch die political correctness nur noch wenige Diskriminierungsfaelle geben, sonst waere die Gesetzgebung nicht effektiv. Die Wirklichkeit ist - wie ueblich - aeusserst entlarvend; aber man muss sie halt zur Kenntnis nehmen. Paradoxerweise sind es ausgerechnet die Antidiskriminierer, die mit dem Finger anklagend auf die Diskriminierungen in den USA zeigen, und damit implizit die Wirkungslosigkeit ihrer eigenen Strategie aufzeigen. Die EU steht noch am Anfang dieses antidiskriminatorischen Bevormundungsweges und weigert sich, die in den USA gemachten Erfahrungen zu beruecksichtigen. Nicht gerade ein besonders intelligentes Verhalten.
Wenn ein aufgrund des AGG Beschuldigter seine Unschuld beweisen muss, dann ist was oberfaul im Rechtsstaat, denn die Unschuldsvermutung ist einer der Grundpfeiler unserer Rechtsethik. Noch schlimmer wird es, wenn der Staat seine eigene Gesetzgebung missachtet (sogenannte positive Diskriminierung) und diese Missachtung sogar mit dem Antidiskriminierungsargument begruendet. Damit stellt sich der Staat (bzw. dessen Organe) nicht bloss selbst ueber das Gesetz sondern er installiert auch eine Rechtswillkuer, die sich aus Opportunismus nach der jeweils gerade geltenden politischen Mehrheit richtet.
Es hat seinen Grund, weshalb die aeltesten und wichtigsten Buergerrechte Schutzrechte des Individuums vor einem uebermaechtigen Staat sind. Das grosse Problem sind naemlich eher selten die Individuen, die gegenseitig untereinander die Menschen-/Buergerrechte missachten sondern die institutionalisierten Machtgebilde (normalerweise in Form des Staates), die das tun. Die Menschen- und Buergerrechte dienen dem Schutz des Schwachen vor dem Maechtigen. Je staerker die Buerger ihre Kompetenz zur Machtausuebung (freiwillig oder unfreiwillig) an den Staat uebertragen, desto eher werden von letzterem die Menschen-/Buergerrechte der ersteren verletzt - eine voellig logische Schlussfolgerung, die sich in der Praxis leider oft genug bewahrheitet. Wer's nicht glaubt, moege sich mal die schlimmsten Menschenrechtsverletzer vor Augen fuehren. Nein, es waren weder Stalin, Mao, Adolf, Pol Pot noch andere Einzelpersonen; es waren die Staatsorgane in der Sowjetunion, in China, in Nazideutschland, in Kambodscha und vielen anderen Laendern, die sich zu willigen Buetteln von Stalin, Mao, Adolf, Pol Pot u.a. machten. Ohne die totalitaeren Machtstrukturen verbunden mit dem rigorosen Anspruch der darin taetigen, das 'Gute' zu vertreten, haette es keine moerderischen Zwangskollektivierungen, keine Kulturrevolution, keine Shoa, keine killing fields etc. gegeben.
Wo der Maechtige sich anschickt, die Menschen- und Buergerrechte selbst zu definieren, besteht immer die akute Gefahr, dass er sie zum eigenen Vorteil und Nutzen definiert. Grosse Machtakkumulation fuehrt beinahe zwangslaeufig zum Machtmissbrauch. Eben deshalb muessen Menschen- und Buergerrechte zwingend ausserhalb der Definitionshoheit des Maechtigen liegen. Eben deshalb muss die Macht des Staates gegenueber dem Individuum strikt beschnitten werden - eine geradezu erzliberale Forderung.
Vielleicht ein wenig OT; dennoch lesenswert.
In Anbetracht der Tatsache, dass das Geschlecht eines der definierten Diskriminierungsmerkmale im AGG ist, ist der Artikel keineswegs OT.
Gruss
Maesi