OT: Opfer eines Polizei-Einsatzes wird nun doch entschädigt.
Es war kein sexistischer Hintergund, soweit ich weiß. Es waren vielmehr neidische Nachbarn oder Konkurrenten, welche veranlaßten, daß ein Fliesenleger von Polizisten überraschend "kontrolliert" und ganz nebenbei krankenhausreif geschlagen wurde. Dieser Fliesenleger ist seitdem berufsunfähig und prozessiert seit längerem auf Entschädigung. Ich habe die diesbezüglichen Berichte in meiner Lokalzeitung immer mit großer Anteilnahme gelesen.
Jetzt endlich soll er doch noch entschädigt werden, und nicht zu knapp, nämlich mit 335.000 €, wie der kurzen Notiz hier zu entnehmen ist.
Da zeigt sich, daß Hartnäckigkeit zu Erfolg führen kann. Ich denke dabei natürlich auch an die zahlreichen Opfer des deutschen Gewaltschutz-Gesetzes. Hier wurde ja auch einmal der Selbstbericht eines alten Mannes verlinkt, der auf bloßes Telefonat seiner Frau sein Haus, sein Vermögen und seine Gesundheit verloren hatte. Die Dunkelziffer an solchen Fällen dürfte sehr hoch sein, daß sich die meisten Männer bekanntlich schämen, darüber zu sprechen. Ich hoffe, daß sich das ändern wird.
Gruß
Student
OT: Opfer eines Polizei-Einsatzes wird nun doch entschädigt.
Hier wurde ja auch einmal der Selbstbericht eines alten Mannes verlinkt, der > auf bloßes Telefonat seiner Frau sein Haus, sein Vermögen und seine Gesundheit > verloren hatte.
Das Verbrechen der Frau und als Mittäter ein Justizverbrecher kann man hier nachlesen:
http://www.wien-konkret.at/soziales/scheidung/betroffenenberichte/erhard-m/
Danke für den Link ! (O.T.)
Hier wurde ja auch einmal der Selbstbericht eines alten Mannes verlinkt,
der > auf bloßes Telefonat seiner Frau sein Haus, sein Vermögen und seine
Gesundheit > verloren hatte.Das Verbrechen der Frau und als Mittäter ein Justizverbrecher kann man
hier nachlesen:http://www.wien-konkret.at/soziales/scheidung/betroffenenberichte/erhard-m/
Apropos: Eine merkwürdige Folge des Gewaltschutzgesetzes.
Ich denke dabei
natürlich auch an die zahlreichen Opfer des deutschen
Gewaltschutz-Gesetzes.
Die Tatsache, daß ich aufgrund des Gewaltschutz-Gesetzes verurteilt worden bin, hat zur Folge, daß ich zu meiner (ausländischen) Ex-Ehefrau in Deutschland mindestens 100 m Abstand halten muß, so als sei sie durch mich vom Aussatz bedroht.
Was aber, wenn sie - aus welchem Grunde auch immer - das direkte Gespräch mit mir suchen würde ? Dann müßten wir uns im Ausland treffen. Denn im Ausland bin ich freier als in meiner Heimat. Die Ausländerin hat also bewirkt, daß ich in meiner Heimat mehr Ausländer bin als im Ausland. Ist das nicht merkwürdig ? In welchem Land außer Deutschland und Österreich gibt's das noch ?
Gruß
Student
Apropos: Eine merkwürdige Folge des Gewaltschutzgesetzes.
Was aber, wenn sie - aus welchem Grunde auch immer - das direkte Gespräch
mit mir suchen würde ? Dann müßten wir uns im Ausland treffen. Denn im
Ausland bin ich freier als in meiner Heimat. Die Ausländerin hat also
bewirkt, daß ich in meiner Heimat mehr Ausländer bin als im Ausland. Ist
das nicht merkwürdig ? In welchem Land außer Deutschland und Österreich
gibt's das noch ?>
zB in der Schweiz !
Gruss
Maxx
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Two Beer or not two Beer (Django Edwards)