Babyklappe und anonyme Geburt
Babyklappen ermöglichen es Müttern, ihr neugeborenes Kind anonym in
ärztliche Versorgung zu übergeben. Bei einer anonymen Geburt erfolgt die
Entbindung mit ärztlicher Versorgung, jedoch ohne persönliche Angaben. In
Deutschland werden Babyklappen betrieben und anonyme Geburten durchgeführt,
obwohl die Gesetzliche Grundlage für beides bisher fehlt. Nach § 1591 BGB
ist die Mutter stets die Frau, die das Kind geboren hat, d. h. die
Geburtsurkunde muss zwingend den Namen der Mutter enthalten. Das
Personenstandsgesetz unterwirft jede Person, die von der Geburt eines
Kindes weiß, bzw. jede Person, die an einer Entbindung beteiligt ist, der
Anzeigepflicht gegenüber dem Standesamt. Frauen, die ihr Kind anonym
abgeben und alle Personen, die ihnen bei einer anonymen Geburt beistehen
oder institutionell eine Babyklappe betreiben, handeln demnach
rechtswidrig.
Rechtswidrig, blabla, legal, illegal, scheißegal. Sind doch Frauen, da juckt das nicht. Deren rechtswidrige Taten (wie auch Abtreibung) werden nicht nur geduldet, nein, sie werden staatlich unterstützt und finanziert (40 Mio aus den Länderhaushalten fürs Umbringen Ungeborener). Alles natürlich im Namen des "Kindeswohls" oder wie das heißt.
Der Staat finanziert und unterstützt rechtswidriges Handeln, wir leben wirklich in einer Bananenrepublik. Närrinnenfreiheit für Frauen allerorten.
Außerdem ist mit der Praxis der anonymen Geburt ein Eingriff
in das Grundrecht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung (Artikel 2
Abs. 1 i. V. m. Artikel 1 Abs. 1 GG) und unter Umständen in das Elternrecht
des biologischen Vaters (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) verbunden.
Häh, was für ein Recht? Kenn ich gar nicht, in welchem Paragrafen steht das? Welche Rechte hat denn ein (unehelicher) Vater so?
Grüßla,
nihi
--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
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Christine,
11.08.2008, 19:03
- Babyklappe und anonyme Geburt - Nihilator, 11.08.2008, 20:18
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