Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Babyklappe und anonyme Geburt

Christine ⌂, Monday, 11.08.2008, 19:03 (vor 6343 Tagen)

Babyklappe und anonyme Geburt

Seit einigen Jahren wird in Deutschland über das Thema der anonymen Kindsabgabe kontrovers diskutiert. Die Befürworter argumentieren, dass mit diesen Angeboten die Tötung von Neugeborenen verhindert werden könne. Die Kritiker halten dagegen: Die Möglichkeit zur anonymen Kindsabgabe stelle geradezu einen Anreiz zur Kindesaussetzung dar. Außerdem würden anonym Geborene um ihr Recht auf Informationen über ihre genetische Herkunft gebracht.

Babyklappen ermöglichen es Müttern, ihr neugeborenes Kind anonym in ärztliche Versorgung zu übergeben. Bei einer anonymen Geburt erfolgt die Entbindung mit ärztlicher Versorgung, jedoch ohne persönliche Angaben. In Deutschland werden Babyklappen betrieben und anonyme Geburten durchgeführt, obwohl die Gesetzliche Grundlage für beides bisher fehlt. Nach § 1591 BGB ist die Mutter stets die Frau, die das Kind geboren hat, d. h. die Geburtsurkunde muss zwingend den Namen der Mutter enthalten. Das Personenstandsgesetz unterwirft jede Person, die von der Geburt eines Kindes weiß, bzw. jede Person, die an einer Entbindung beteiligt ist, der Anzeigepflicht gegenüber dem Standesamt. Frauen, die ihr Kind anonym abgeben und alle Personen, die ihnen bei einer anonymen Geburt beistehen oder institutionell eine Babyklappe betreiben, handeln demnach rechtswidrig. Außerdem ist mit der Praxis der anonymen Geburt ein Eingriff in das Grundrecht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung (Artikel 2 Abs. 1 i. V. m. Artikel 1 Abs. 1 GG) und unter Umständen in das Elternrecht des biologischen Vaters (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) verbunden.

Weiter gehts hier http://www.bundestag.de/wissen/analysen/2008/babyklappe.pdf

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Babyklappe und anonyme Geburt

Nihilator ⌂, Bayern, Monday, 11.08.2008, 20:18 (vor 6342 Tagen) @ Christine

Babyklappen ermöglichen es Müttern, ihr neugeborenes Kind anonym in
ärztliche Versorgung zu übergeben. Bei einer anonymen Geburt erfolgt die
Entbindung mit ärztlicher Versorgung, jedoch ohne persönliche Angaben. In
Deutschland werden Babyklappen betrieben und anonyme Geburten durchgeführt,
obwohl die Gesetzliche Grundlage für beides bisher fehlt. Nach § 1591 BGB
ist die Mutter stets die Frau, die das Kind geboren hat, d. h. die
Geburtsurkunde muss zwingend den Namen der Mutter enthalten. Das
Personenstandsgesetz unterwirft jede Person, die von der Geburt eines
Kindes weiß, bzw. jede Person, die an einer Entbindung beteiligt ist, der
Anzeigepflicht gegenüber dem Standesamt. Frauen, die ihr Kind anonym
abgeben und alle Personen, die ihnen bei einer anonymen Geburt beistehen
oder institutionell eine Babyklappe betreiben, handeln demnach
rechtswidrig.

Rechtswidrig, blabla, legal, illegal, scheißegal. Sind doch Frauen, da juckt das nicht. Deren rechtswidrige Taten (wie auch Abtreibung) werden nicht nur geduldet, nein, sie werden staatlich unterstützt und finanziert (40 Mio aus den Länderhaushalten fürs Umbringen Ungeborener). Alles natürlich im Namen des "Kindeswohls" oder wie das heißt.

Der Staat finanziert und unterstützt rechtswidriges Handeln, wir leben wirklich in einer Bananenrepublik. Närrinnenfreiheit für Frauen allerorten.

Außerdem ist mit der Praxis der anonymen Geburt ein Eingriff
in das Grundrecht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung (Artikel 2
Abs. 1 i. V. m. Artikel 1 Abs. 1 GG) und unter Umständen in das Elternrecht
des biologischen Vaters (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) verbunden.

Häh, was für ein Recht? Kenn ich gar nicht, in welchem Paragrafen steht das? Welche Rechte hat denn ein (unehelicher) Vater so?


Grüßla,
nihi

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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Babyklappe und anonyme Geburt

Student(t), Monday, 11.08.2008, 21:15 (vor 6342 Tagen) @ Christine

Weiter gehts hier
http://www.bundestag.de/wissen/analysen/2008/babyklappe.pdf

"Auch in den meisten anderen Ländern scheint die Praxis nicht sehr verbreitet. In Frankreich dagegen wird von 500 anonymen Geburten pro Jahr ausgegangen. Insgesamt sollen schätzungsweise 400 000 anonym Geborene dort leben, die mittlerweile zu einer festen politischen Instanz geworden sind. Viele von ihnen haben sich in zahlreichen Vereinigungen zusammengeschlossen, die für ihr Recht auf ihre eigene Herkunft eintreten und damit für die Abschaffung der anonymen Geburt. Eine derartige Bewegung gibt es in Deutschland nicht. Dennoch befürchten Gegner der anonymen Kindsabgabe, dass durch das Angebot der Bedarf erst geweckt werde." (Hervorhebung durch mich.)

Die Institution der anonymen Geburt ist barbarisch, weil den so geborenen Menschen ein Teil ihrer Identität fehlt. Dieses Problem begleitet sie ihr Leben lang. Daß die Betroffenen aufmüpfig werden und eine Änderung der Gesetze verlangen, kann ich gut verstehen. Ich z.B. leide - in weit geringerem Maße, versteht sich - allein schon daran, daß meine Mutter nach dem Tod meines Vaters dessen sämtlichen Aufzeichnungen und Dokumente vernichtet hat, so daß ich heute seine Biografie nicht mehr rekonstruieren kann.

Gruß
Student

Babyklappe und anonyme Geburt

Conny, NRW, Tuesday, 12.08.2008, 00:32 (vor 6342 Tagen) @ Christine

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Babyklappe und anonyme Geburt

Conny, NRW, Tuesday, 12.08.2008, 00:42 (vor 6342 Tagen) @ Conny

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Babyklappe und anonyme Geburt

Conny, NRW, Tuesday, 12.08.2008, 00:46 (vor 6342 Tagen) @ Conny

Und wer glaubt, daß diese Politik nur zu dieser art Schandtat bereit ist und bei allem anderen vollstes Vertrauen geniesen kann, soll das glauben!

Wer sowas zuläßt ist zu allen anderen Schlechtigkeiten ebenso fähig!

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