OT: Gebührenpflichtiges Verfahren zum Kirchenaustritt verfassungsgemäß
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-079.html
Na, wie gut, das wir jetzt wissen, das der Wert eines einfachen
Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes 120 EUR beträgt.
Gut, daß ich damals schon ausgetreten bin, als man das halbe Kindergeld vom Unterhalt nicht mehr abziehen konnte. Eigentlich wollte ich von dem Verein schon viel früher raus.
Hat sich damals die Kindsmutter aufgeregt, weil ich noch dagegen argumentierte, das gemeinsame Kind evangelisch taufen zu lassen (obwohl sie katholisch ist). Das Kind wurde dann katholisch getauft und ihre anderen beiden Kinder wurden dann auch katholisch.
Heute kann ich aber wenigstens sagen: "Ich habe zwei Kinder katholisch gemacht!"
Heute hoffe ich, daß die Mutter mit ihren drei Plagen noch ihr Leben lang zu tun haben wird, und das nicht zum Vorteil von ihr.
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- OT: Gebührenpflichtiges Verfahren zum Kirchenaustritt verfassungsgemäß -
Christine,
09.08.2008, 11:57
- OT: Gebührenpflichtiges Verfahren zum Kirchenaustritt verfassungsgemäß - Conny, 10.08.2008, 01:04