Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen
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Die große Frage, die ich trotz meines dreißigjährigen Studiums der weiblichen Seele nicht zu beantworten vermag, lautet: 'Was will eine Frau eigentlich?'
Sigmund Freud
BGH-Beschluss
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen
Von der Perspektive des leiblichen Vaters eigentlich unmöglich!
Da hat er mit einer Dame Geschlechtsverkehr und bekommt dann 16 Jahre später eine riesige Schuldenlast aufgebrumt. Wegen einem Kind, von dem er bisher gar nichts hatte, nicht einmal von seiner Existenz gewußt hatte. (wenn er nichts von seiner Zeugung wußte)
Geschädigte sind u. U. das Kind, der bisherige soziale Vater und der leibliche Vater. Schädigende ist die Mutter. Diese Dame sollte zur Verantwortung gezogen werden. Man könnte ja mal eine von denen einknasten um ein Signal zu setzen.
Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen
Von der Perspektive des leiblichen Vaters eigentlich unmöglich!
Da hat er mit einer Dame Geschlechtsverkehr und bekommt dann 16 Jahre
später eine riesige Schuldenlast aufgebrumt. Wegen einem Kind, von dem er
bisher gar nichts hatte, nicht einmal von seiner Existenz gewußt hatte.
(wenn er nichts von seiner Zeugung wußte)
Geschädigte sind u. U. das Kind, der bisherige soziale Vater und der
leibliche Vater. Schädigende ist die Mutter. Diese Dame sollte zur
Verantwortung gezogen werden. Man könnte ja mal eine von denen einknasten
um ein Signal zu setzen.
Wenn der vermeintliche Vater seinsn Schwanz in diese Frau steckt, dabei nicht an Verhütung denkt, bzw. kann er natürlich auch getäuscht werden ("du ich nehm eh die Pille...."), dann sollte ihm klar sein, was passieren kann.
Sich 16 Jahre nachher hinzustellen und zu sagen ich habe davon nichts gewusst, zählt leider nicht. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es kann nunmal nicht sein, das ein Vater für ein Kind zahlt und sich dafür aufopfert, dass überhaupt nicht Seines ist. Schuld allein ist die Frau, Punkt. Da gibt es nichts zu rütteln. Leider Gottes hat die Frau aber in dieser Gesellschaft einen Freibrief für Alles.
Für mich ist es jetzt endlich mal an der Zeit, dass so etwas unter Strage gestellt wird, und zwar Ohne Wenn und Aber.
Seien wir uns aber auch ehrlich: Die Meisten Liebhaber oder Affärenmänner wissen ganz genau, von wem das Kind ist und machen bei diesem Betrug noch kräfig mit um ja nicht zur Kasse gebeten zu werden. Die Wenigen, die wirklich nichts wissen und dann zum Handkuss kommen tun mir Leid, sind aber am Ende selbst Schuld. Sie hätten wissen müssen, worauf Sie sich einlassen.
Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen
Passieren kann ihm dann genau das, was beschrieben wird und das finde ich nicht in Ordnung.
Passieren dürfte, dass er, wenn das Kind da ist, ZEITNAH erfährt, dass er ein Kind hat. Wenn er aber nach 16 Jahren erst davon erfährt, dann ist das ein Schulden berg im zwei, wenn nicht dreistelligen Tausenderbereich, die er nicht einkalkulieren kann. Und die sind dann auf einmal da.
Ob nach dem Sex ein Kind rauskommt oder nicht hat zum größten Teil die Frau unter ihrer Kontrolle.
Das ist ein weiteres Beispiel für einen obligatorischen Vaterschaftstest. Dann ist das gleich nach der Geburt geregelt, wer der Vater auf jeden Fall nicht ist.
Ich finde, so eine Frau sollte mit ihrem Vermögen dafür zur Verantwortung gezogen werden und wenn da zu wenig da ist, gibt es ja noch die Freiheitsstrafe. Vielleicht auf Bewährung, aber auf jeden Fall muss hier einmal ein Zeichen gesetzt werden.
Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen
Hallo zusammen
Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Das absolute Mutterprivileg den Vater zu benennen und ihn hernach beliebig auszubeuten wankt. Hier seien die entscheidenden Passagen aus dem Urteil des BGH nochmals zitiert:
'Zwar schuetze das Persoenlichkeitsrecht grundsaetzlich vor einer Offenlegung des Intimlebens. In diesem Fall haben laut BGH jedoch die Interessen des falschen Vaters Vorrang, der beim wirklichen Erzeuger des Sohnes Regress für den jahrelang zu Unrecht gezahlten Unterhalt nehmen will. Die Frau, die den Scheinvater in diese Situation gebracht habe, muesse an der Beseitigung dieser Nachteile mitwirken.
Die Persoenlichkeitsrechte der Mutter seien nicht verletzt, erklaerten die Bundesrichter. Sie habe durch ihre urspruengliche Erklaerung selbst die Ursache gesetzt, dass der Scheinvater unterhaltspflichtig wurde. Da nun die Unrichtigkeit ihrer Erklaerung feststehe, sei es ihr zuzumuten, den tatsaechlichen Vater zu benennen.'
Eine Rechtsprechung, die man schon beinahe als vernuenftig bezeichnen darf. Leider vorerst nur ein Tropfen auf dem sprichwoertlichen heissen Stein.
Ob die Kindsmutter aber bei einer weiteren Weigerung den Namen des mutmasslichen Kindsvaters rauszugeben tatsaechlich in den Bau muss, ist aeusserst fraglich. Die 1000 Euronzen wird sie in diesem Fall sowieso nicht zahlen koennen. Wir werden sehen wie's weitergeht.
@Alle unfreiwilligen Vaeter: ein Vaterschaftstest (u.U. heimlich angefordert) ist dringendst zu empfehlen, bevor ihr irgendeine Vaterschaftsanerkennung unterschreibt. Lasst Euch bloss nicht unter Druck setzen, auch nicht vom Jugendamt.
@Alle freiwilligen Vaeter: wenn Ihr keinen Vaterschaftstest machen lassen wollt, lernt mit den Konsequenzen zu leben, selbst wenn sich irgendwann herausstellen sollte, dass Ihr nicht der biologische Vater Eures Kindes seid. Der Staat sieht in Euch primaer den wirtschaftlichen Versorger und das ist politisch so gewollt, und wen er erst mal am Unterhalts-Schlafittchen gepackt hat, den laesst er so schnell nicht los. Ein Scheisssystem, zweifellos. Aber so ist es nun mal. Nunja, abhauen ins Ausland ist natuerlich immer eine Option.
@Alle Maenner, die definitiv nicht Vater werden wollen: eine Vasektomie sollte in Betracht gezogen werden (ev. vorher Sperma einfrieren lassen). Das muss man(n) ja der Freundin nicht gleich von sich aus auf die Nase binden; ergibt im Falle einer 'ungeplanten' Schwangerschaft recht erheiternde Szenen, wenn man(n) das der Freundin in guter Hoffnung dann unter die Nase reibt. Rache ist ein Gericht, das am besten kalt serviert wird (sizilianisches Sprichwort).
@Alle bislang kinderlosen Jungmaenner sei an dieser Stelle einfach ein Zitat von Saradoc im Forum von Khun Dino) ans Herz gelegt: 'wer von Maennern derzeit verlangt, Kinder in die Welt zu setzen, beleidigt deren Intelligenz'. Damit ist alles wesentliche zur heutigen Familiensituation in Deutschland gesagt. Vielleicht mag sich das in 10 oder 20 Jahren aendern, aber darauf wetten wuerde ich trotz des verlinkten Urteils nicht. Die Politiker werden die Rechtslage schon dahingehend zurechtbiegen, dass solche muetterfeindlichen Urteile in Zukunft nicht mehr gefaellt werden koennen; dafuer sind sie ja da.
Gruss
Maesi
Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen
Hallo,
Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Das absolute Mutterprivileg den
Vater zu benennen und ihn hernach beliebig auszubeuten wankt.
Das sehe ich nicht so. Denn die entscheidende Passage ist m.M. nach eine ganz andere:
"Bei der im vorliegenden Fall gebotenen Interessenabwägung ist weiter zu berücksichtigen, dass die Schuldnerin im Verfahren vor dem Amtsgericht, das die Sache anschließend an das Landgericht verwiesen hat, persönlich angehört worden ist (Sitzungsprotokoll vom 17.9.2003 - GA 19) und sie sodann gegen das aufgrund ihres Nichterscheinens im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht ergangene Versäumnisurteil keinen Einspruch eingelegt hat. Auch gegen den die Zwangsmittel anordnenden Beschluss vom 10. November 2005, der ihr am 17. November 2005 zugestellt worden ist, hat sie kein Rechtsmittel eingelegt. Sie hat lediglich mit Schreiben vom 22. März 2006 geltend gemacht, sie erkenne das im Vaterschaftsanfechtungsverfahren vom Amtsgericht eingeholte Sachverständigengutachten nicht an, weil es zu diesem Verfahren nur dadurch gekommen sei, dass der Gläubiger zuvor eine Speichelprobe des Kindes ohne dessen und ohne ihre Zustimmung eingeholt und diese (außergerichtlich) habe untersuchen lassen. Einwendungen gegen das im Vaterschaftsanfechtungsverfahren vom Gericht eingeholte Abstammungsgutachten als solches bringt sie nicht vor. Die Entscheidung des Amtsgerichts im Vaterschaftsanfechtungsverfahren ist von der Schuldnerin als gesetzlicher Vertreterin ihres Kindes auch nicht mit Rechtsmitteln angegriffen worden. Gründe, die eine etwaige Nichtigkeits- oder Restitutionsklage (§§ 579, 580 ZPO) rechtfertigen könnten, lassen sich ihrem Vorbringen nicht entnehmen."
{Abschnitt 18, Seite 9-10)
Im Klartext: Die Mutter hat sich juristisch höchst ungeschickt angestellt.
Sie hätte zunächst gegen die Zulassung der Vaterschaftsanfechtung vorgehen müssen. Begründung: es liegen keine (zulässigen) Gründe für Zweifel an der Vaterschaft vor, schließlich ist der selbstbestimmte Vaterschaftstest des Scheinvaters eben nicht zulässig. Fälle in denen so entschieden wurde, hatten wir ja schon zu Genüge.
Wäre dieser Ansatz gescheitert, hätte sie gegen das Urteil des Amtsgerichtes mit exakt dieser Begründung vorgehen müssen.
Wenn ich raten sollte, dann tippe ich darauf, dass der Scheinvater heute noch zahlen würde, wenn sich die Mutter nicht derart ungeschickt angestellt hätte.
Also: wenn ein rechtskräftiges Urteil gegen die Vaterschaft vorliegt, dann greift dieses BGH-Urteil. Aber dass die Vaterschaft rechtskräftig angefochten werden konnte, das war ein reiner Glücksfall für den Scheinvater.
Grüße,
Stranger
Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen
Hallo Stranger
Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Das absolute Mutterprivileg den
Vater zu benennen und ihn hernach beliebig auszubeuten wankt.
Das sehe ich nicht so. Denn die entscheidende Passage ist m.M. nach eine
ganz andere:"Bei der im vorliegenden Fall gebotenen Interessenabwägung ist weiter
zu berücksichtigen, dass die Schuldnerin im Verfahren vor dem Amtsgericht,
das die Sache anschließend an das Landgericht verwiesen hat, persönlich
angehört worden ist (Sitzungsprotokoll vom 17.9.2003 - GA 19) und sie
sodann gegen das aufgrund ihres Nichterscheinens im Termin zur mündlichen
Verhandlung vor dem Landgericht ergangene Versäumnisurteil keinen Einspruch
eingelegt hat. Auch gegen den die Zwangsmittel anordnenden Beschluss vom
10. November 2005, der ihr am 17. November 2005 zugestellt worden ist, hat
sie kein Rechtsmittel eingelegt. Sie hat lediglich mit Schreiben vom 22.
März 2006 geltend gemacht, sie erkenne das im
Vaterschaftsanfechtungsverfahren vom Amtsgericht eingeholte
Sachverständigengutachten nicht an, weil es zu diesem Verfahren nur dadurch
gekommen sei, dass der Gläubiger zuvor eine Speichelprobe des Kindes ohne
dessen und ohne ihre Zustimmung eingeholt und diese (außergerichtlich) habe
untersuchen lassen. Einwendungen gegen das im
Vaterschaftsanfechtungsverfahren vom Gericht eingeholte
Abstammungsgutachten als solches bringt sie nicht vor. Die Entscheidung
des Amtsgerichts im Vaterschaftsanfechtungsverfahren ist von der
Schuldnerin als gesetzlicher Vertreterin ihres Kindes auch nicht mit
Rechtsmitteln angegriffen worden. Gründe, die eine etwaige
Nichtigkeits- oder Restitutionsklage (§§ 579, 580 ZPO) rechtfertigen
könnten, lassen sich ihrem Vorbringen nicht entnehmen."
{Abschnitt 18, Seite 9-10)Im Klartext: Die Mutter hat sich juristisch höchst ungeschickt
angestellt.
Sie hätte zunächst gegen die Zulassung der Vaterschaftsanfechtung vorgehen
müssen. Begründung: es liegen keine (zulässigen) Gründe für Zweifel an der
Vaterschaft vor, schließlich ist der selbstbestimmte Vaterschaftstest des
Scheinvaters eben nicht zulässig. Fälle in denen so entschieden wurde,
hatten wir ja schon zu Genüge.
Wäre dieser Ansatz gescheitert, hätte sie gegen das Urteil des
Amtsgerichtes mit exakt dieser Begründung vorgehen müssen.Wenn ich raten sollte, dann tippe ich darauf, dass der Scheinvater heute
noch zahlen würde, wenn sich die Mutter nicht derart ungeschickt angestellt
hätte.Also: wenn ein rechtskräftiges Urteil gegen die Vaterschaft vorliegt, dann
greift dieses BGH-Urteil. Aber dass die Vaterschaft rechtskräftig
angefochten werden konnte, das war ein reiner Glücksfall für den
Scheinvater.
Besten Dank fuer den Hinweis. Offensichtlich sind die von mir zitierten Passagen belanglos und dienen bloss der Verwirrung. Da ist doch beinahe mein tiefes Misstrauen in die Justiz etwas erschuettert worden. Aber jetzt ist alles wieder in Butter, wer Juristen und Politikern traut ist selber schuld.
Meine Tips an die freiwilligen und unfreiwilligen Vaeter, an jene Maenner, die nicht Vaeter sein wollen und jene, die es gerne waeren aendern sich dadurch natuerlich nicht, im Gegenteil. Und meine Ueberzeugung, dass der Staat in Privatbelangen keinerlei Regulationsmacht haben soll (weder juristische noch wirtschaftliche) war davon ebenfalls unberuehrt.
Gruss
Maesi