Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Schweriner Staatsanwälte angezeigt

Christine ⌂, Thursday, 07.08.2008, 01:54 (vor 6347 Tagen)

05. August 2008 | 19:32 Uhr | von Mathias Gröckel

Nachdem sie ihre Ermittlungen gegen Mitarbeiter des städtischen Jugendamtes im Fall der verhungerten Lea-Sophie eingestellt hat, sieht sich die Staatsanwaltschaft Schwerin nun selbst juristischer Verfolgung ausgesetzt. Einige der 46 Ankläger, die das Jugendamt angezeigt hatten, stellten nun Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft. "Strafvereitelung im Amt" lautet einer der Vorwürfe.

Schwerin - "Die Entscheidung über die Einstellung der Ermittlungen gegen das Jugendamt im Fall Lea-Sophie wurde bereits am 17. Juli, einen Tag nach der Verkündung des Urteils gegen die Eltern, getroffen", sagt Harald Hallerbach aus dem nordrhein-westfälischen Windhagen. Hallerbach hatte wie 45 weitere Personen aus dem gesamten Bundesgebiet Strafanzeige gegen das Schweriner Jugendamt im Fall der im November 2007 in der elterlichen Wohnung verhungerten fünfjährigen Lea-Sophie erstattet. Wie berichtet sind deren Eltern Nicole G. (24) und Stefan T. (26) mittlerweile wegen Mordes zu jeweils elf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

"Die Staatsanwaltschaft hatte stets deutlich gemacht, man konzentriere sich zunächst auf die Verantwortung der Eltern und werde sich erst danach intensiver mit der Verantwortung des Jugendamtes beschäftigen", so Hallerbach. Das Gegenteil sei jedoch der Fall gewesen: "Schon in den Plädoyers gab die Staatsanwaltschat zu erkennen, dass man eine strafrechtliche Mitschuld der Jugendamtsmitarbeiter nicht erkennen könne." Allein die zeitlichen Verhältnisse sprächen dafür, dass es eine gründliche Prüfung des behördlichen Vorgehens in dem Fall seitens Staatsanwaltschaft nicht gegeben habe. Deshalb habe er nun gegen die Anklagebehörde Anzeige wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt gestellt, so Hallerbach.

http://www.svz.de/home/top-thema/article/111/lea-sophie-staatsanwaelte-angezeigt.html

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