Bundesrat: Stärkung der Täterverantwortung als Ziel
hib-Meldung
225/2008
Datum: 06.08.2008
heute im Bundestag - 06.08.2008
Bundesrat: Stärkung der Täterverantwortung als Ziel
Recht/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/BOB) Männer, die gegen ihre Partnerinnen gewalttätig geworden sind, sollen im Rahmen spezieller Programme zu Änderungen ihres Verhaltens und ihrer Wahrnehmung gelangen. Dafür soll die in der Strafprozessordnung vorgesehene Frist, an einem so genannten Täterprogramm teilzunehmen, auf bis zu einem Jahr erweitert werden, wie aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates (16/10068) hervorgeht. Im Strafgesetzbuch soll zudem ein Passus geändert werden mit dem Ziel, die Weisung zu erteilen, an einem Täterprogramm teilzunehmen. Die Länderkammer erläutert unter anderem, besondere Bedeutung habe das Programm für bislang nicht vorbelastete Männer. Wenn sie die Auflage, an einem Täterprogramm teilzunehmen nicht erfüllten, drohe ihnen eine Anklage oder eine Verurteilung. Dies sei nicht zuletzt im Interesse eines wirkungsvollen Opferschutzes.
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_225/01.html
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Ob das beim Säuglingsweitwurf hilfreich ist? (kT)
- kein Text -
Ob das beim Säuglingsweitwurf hilfreich ist? (kT)
Dabei wohl nicht, aber wenn der Typ dann nach dem Seminar wenigstens hilft,
die Babies im Garten zu verbuddeln, das ist doch schon löblich.
Erdreich auflockern und so, speziell im Winter.
Oder mal die Kuehltruhe abtauen, dass da nichts schiefgehen kann.
Es gibt bei den Frauen viel zu helfen.
Cheers!
Bundesrat: Reibach als Ziel
Hallo ChrisTine!
Im Strafgesetzbuch soll zudem ein Passus geändert werden mit dem Ziel, die Weisung zu erteilen, an einem Täterprogramm teilzunehmen.
Na, wäre doch gelacht, wenn sich da nicht noch ein Reibach einfahren ließe!
Immerhin macht der TÜV mit der MPU schon seit Jahrzehnten vor, wie man Alkoholsünder am Steuer so richtig schön abziehen kann. Ich kenne jemanden, der da durch mußte. Da wird man ewig hingehalten, immer wieder sind Gespräche fällig, für die man dann üblicherweise (auch bei nur wenigen Minuten Dauer) jeweils eine dreistellige Gebühr zu löhnen hat, es werden Seminare abgehalten, die üblicherweise weit entfernt und in teuren Hotels stattfinden, wobei man nicht nur die Seminar-, sondern auch die Hotelkosten selbstverständlich zu tragen hat. In den Gesprächen werden bewußt Fragen gestellt, bei denen man die Antworten in jedem Fall negativ auslegen kann. Z.B. wird gefragt, wie man sich verhält, wenn man zu einer Feier eingeladen ist, wo es auch Alkohol gibt. Also ob man mit dem Auto hinfährt oder nicht. Sagt man, daß man mit dem Auto hinfährt, dann wird das so interpretiert, daß man offenbar die Absicht hat, dann wieder volltrunken zurück zu fahren. Sagt man, daß man nicht mit dem Auto hinfährt, dann wird das so interpretiert, daß man wohl nicht wirklich die Absicht hat, in Zukunft die Finger vom Alkohol zu lassen. In jedem Fall kann der Prüfer also willkürlich entscheiden, daß der Prüfling noch nicht reif für den Straßenverkehr ist und weiterer teurer Gespräche und Seminare bedarf.
Es wird üblicherweise auch verschwiegen, daß man die für die MPU nötigen Prüfungen nicht nur beim TÜV, sondern auch bei freien Prüfern ablegen kann. Wenn einem das niemand sagt, wird man beim TÜV üblicherweise mindestens so lange hingehalten, bis die Frist zur einfachen Zurückerlangung des Führerscheins abgelaufen ist. Dann darf man nach irgendwann eventuell bestandener MPU nochmal zur Fahrschule und dafür auch nochmal eine satte vierstellige Summe abdrücken.
Und der Staat kassiert selbstverständlich immer schön mit.
Mein Bekannter hat bei einem Seminar von einem Leidensgenossen den Tipp mit den freien Prüfern bekommen, und nur so hat er es fast am letzten Tag vor Ablauf der Frist geschafft, die MPU komplett durchzukriegen. Auch so war dafür insgesamt eine fünfstellige DM-Summe fällig. Heute dürfte es wohl mindestens dieselbe Summe in Euro sein. Wer das Geld nicht hat, der hat eben Pech, insbesondere, wenn er den Führerschein beruflich braucht.
Bei Alkohol am Steuer kann man den Betroffenen wenigstens noch ein eigenes Verschulden ankreiden. Bei angeblich gewalttätigen Männern sieht das jedoch nicht selten anders aus.
Freundliche Grüße
von Garfield
Bundesrat: Reibach als Ziel
Hallo Garfield,
ich befürchte ebenso wie Du, vor allen Dingen in Anbetracht der Tatsache, das die Unschuldvermutung abgeschafft wurde, das hier tatsächlich ein neuer Anreiz geschaffen werden soll, wie man Männer und insbesondere Väter noch mehr abzocken kann. So wird dann auf Umwegen eine Männersteuer eingeführt.
Die Sache mit der Abzocke bei Führerscheinentzug und der MPU kenne ich auch von einem Bekannten. Dem hat man im übrigen die Erlaubnis nicht gegeben, weil er aussehe wie ein Junkie (lange Haare). Obwohl sein Blut zigmal auf Drogen untersucht und nichts festgestellt worden war, bekam er keine Erlaubnis. Allerdings ist er weiter fleissig Auto gefahren, da er als Handwerker darauf angewiesen war. Na ja, irgendwann kam es, wie es kommen musste, es hat ihn jemand angezeigt wegen Fahren ohne Führerschein. Kurz danach bekam er allerdings den Tip, in einem anderen Bundesland einen Antrag zu stellen und siehe da, auf einmal klappte alles reibungslos.
Dem Bekannten hat es im übrigen auch eine Summe im 5-stellige Bereich gekostet.
Gruß - Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein