Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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OT: Das Rauchverbot ist gekippt!

Dampflok, Wednesday, 30.07.2008, 13:34 (vor 6354 Tagen)

Das Rauchverbot ist gekippt!

..begründet mit dem Recht auf freie Berufsausübung, eben auch der Einraumkneipen.

Und nun können wir uns genüßlich bei einer Zigarette - oder auch nicht (ich bin ja Nichtraucher) zurücklehnen, und den ganzen Tag lang die vorgegaukelte Betroffenheit der prostituierten Mainstream-Journaille genießen; jenen Heuchlerinnen nämlich, die meines Wissens zu den stärksten Rauchergruppen gehören und vor jedem Wortbeitrag immer erst eine quarzen - und danach sowieso.

Dagegen ist jede Prostituierte die Sex ohne Gummi anbietet noch ehrenhaft.


.

OT: Das Rauchverbot ist gekippt!

chrima, Wednesday, 30.07.2008, 14:43 (vor 6354 Tagen) @ Dampflok

Das Rauchverbot ist gekippt!

..begründet mit dem Recht auf freie Berufsausübung, eben auch der
Einraumkneipen.

Und nun können wir uns genüßlich bei einer Zigarette - oder auch nicht
(ich bin ja Nichtraucher) zurücklehnen, und den ganzen Tag lang die
vorgegaukelte Betroffenheit der prostituierten Mainstream-Journaille
genießen; jenen Heuchlerinnen nämlich, die meines Wissens zu den stärksten
Rauchergruppen gehören und vor jedem Wortbeitrag immer erst eine quarzen -
und danach sowieso.

Dagegen ist jede Prostituierte die Sex ohne Gummi anbietet noch
ehrenhaft.


.

Da hatte ich mich doch tatsächlich mal gefreut!
Aber nachdem ich mich bei der Spiegelin ein wenig tiefer informiert habe, ist es auch schon aus mit der Freude.
Zunächst einmal gilt das Urteil nur für BaWü und Berlin. Dort ist das Rauchverbot tatsäclich ab sofort gekippt. Für Kneipen unter 75 m² Schankfläche wenn dort keine "zubereiteten Speisen" angeboten werden. Mmh, das ist wohl wie mit der Gleichberechtigung: Für ein paar Auserwähtlinnen gilt sie, für die große Masse nicht.

Bedenklich ist auch die Begründung. Grundsätzlich hätte die Gesetzgeberin sogar das Recht ein absolutes Rauchverbot durchzusetzen. Nur weil derzeit Ausnahmen vorgesehen sind kam dieses Urteil überhaupt zustande. Wollen wir wetten wie die nächsten Gesetzesentwürfe aussehen?

OT: Das Rauchverbot ist gekippt!

Dampflok, Wednesday, 30.07.2008, 15:56 (vor 6354 Tagen) @ chrima

Da hatte ich mich doch tatsächlich mal gefreut!
Aber nachdem ich mich bei der
Spiegelin
ein wenig tiefer informiert habe, ist es auch schon aus mit der Freude.
Zunächst einmal gilt das Urteil nur für BaWü und Berlin. Dort ist das
Rauchverbot tatsäclich ab sofort gekippt. Für Kneipen unter 75 m²
Schankfläche wenn dort keine "zubereiteten Speisen" angeboten werden. Mmh,
das ist wohl wie mit der Gleichberechtigung: Für ein paar Auserwähtlinnen
gilt sie, für die große Masse nicht.

Bedenklich ist auch die Begründung. Grundsätzlich hätte die Gesetzgeberin
sogar das Recht ein absolutes Rauchverbot durchzusetzen. Nur weil derzeit
Ausnahmen vorgesehen sind kam dieses Urteil überhaupt zustande. Wollen wir
wetten wie die nächsten Gesetzesentwürfe aussehen?

Gegen ein Rauchverbot in Restaurants habe ich nichts. Auch Nichtraucher müssen schließlich essen.

Andererseits müssen z.B. Kinder auch leben - und da ist es höchst bezeichnend, daß mit dem Antirauchergesetz zwar das freiwillige öffentliche Treffen meist männlicher Erwachsener verboten werden soll, aber die schwächsten der Schwachen, die Kinder, ohne jede Chance sind, ihren rauchenden Eltern - hier meist Müttern - zu entkommen.

Ginge es also wirklich um so etwas wie "Volksgesundheit" würde der Staat nicht nur auf die Milliarden aus der Tabaksteuer verzichten, sondern vor allem:

Jeder Mutter das Rauchen für mindestens 16 Jahre ab der Geburt verbieten.

Und da mache ich mit Dir jede Wette, daß bei der jetzigen feministischen Grundrechtsbeugung die Gruppe der kindergesundheitsschädigenden Erziehungsberechtigten auf keinen Fall durch Sanktionen oder gar Verlust des Sorgerechts behelligt wird.

Weil sie zumeist weiblich sind.


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OT: Das Rauchverbot ist gekippt!

MI, Wednesday, 30.07.2008, 20:32 (vor 6354 Tagen) @ chrima

Zunächst einmal gilt das Urteil nur für BaWü und Berlin.

Sicher? Vorsicht mit der Spiegelin, die hat schon weitestgehend BLÖD-Niveau. Ich zitiere mal aus der Sueddeutschen:
Mit seiner faulpelzigen Begründung provoziert das Gericht aber auch eine Menge von Unklarheiten: In allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern ist die Rechtslage jetzt so wie in den exemplarischen Fällen entschieden. Bayern aber hat ein strengeres Gesetz als alle anderen Bundesländer - ist also auf dem Papier nahe am absoluten Rauchverbot. In Bayern weiß daher jetzt keiner so genau, was eigentlich gilt.

Die Wirte berufen sich darauf, dass das Gericht doch das Rauchen in den Eckkneipen erlaubt habe. Das stimmt. Die CSU, die das bayerische Nichtraucherschutzgesetz erwirkt hat, beruft sich darauf, dass das Gericht doch auch ein radikales Rauchverbot theoretisch für zulässig gehalten habe.

Das stimmt auch [...] Es wird damit wohl zu einer weiteren Entscheidung aus Karlsruhe kommen, in der dann ausdrücklich erklärt werden wird, dass auch in bayerischen Eckkneipen geraucht werden kann. Das Gericht hat sich das selbst eingebrockt. [...]

(Unterstreichung von mir.)

Gruß
MI

BVerfG: Pressemitteilung und Urteil

Christine ⌂, Wednesday, 30.07.2008, 21:16 (vor 6354 Tagen) @ Dampflok

Pressemitteilung: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-078

Urteil: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080730_1bvr326207.html

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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