Im Streit zugeschlagen
Mecker, Thursday, 24.07.2008, 23:23 (vor 6360 Tagen)
Im Streit zugeschlagen: Frau wird nicht bestraft
Wegen geringer Schuld eingestellt wurde beim Amtsgericht Kandel ein
Verfahren gegen eine 33 Jahre alte Frau aus dem Südteil des Kreises
Germersheim. Sie hatte ihren von ihr getrennt lebenden Ehemann geohrfeigt
und ihm einen Faustschlag versetzt...
Man müsste direkt mal bei der Staatsanwaltschaft Kandel nachfragen, wieviele Schläge man frei hat wenn man seine Ex verprügeln will.
Im Streit zugeschlagen
Aura, Friday, 25.07.2008, 00:38 (vor 6360 Tagen) @ Mecker
Im Streit zugeschlagen: Frau wird nicht bestraft
Wegen geringer Schuld eingestellt wurde beim Amtsgericht Kandel ein
Verfahren gegen eine 33 Jahre alte Frau aus dem Südteil des Kreises
Germersheim. Sie hatte ihren von ihr getrennt lebenden Ehemann
geohrfeigt
und ihm einen Faustschlag versetzt...Man müsste direkt mal bei der Staatsanwaltschaft Kandel nachfragen,
wieviele Schläge man frei hat wenn man seine Ex verprügeln will.
Muss man nicht nachfragen, die Antwort kann ich dir auch so geben:
Solange du keine sichtbaren Spuren hinterlässt, kannst du dich hemmungslos ausagieren, dann kann dir keiner was, weil sich ohne ärztliches Attest soetwas kaum nachweisen lässt.
Trotz dieser Auskunft möchte ich aber darauf hinweisen, dass ich persönlich Gewalt als zwischenmenschliche Umgangsform zutiefst verabscheue!!!!!!!!!!!!!!!!!
(aber das nur so nebenbei)
Im Streit zugeschlagen
Mustermanni, Friday, 25.07.2008, 01:55 (vor 6360 Tagen) @ Aura
Solange du keine sichtbaren Spuren hinterlässt, kannst du dich hemmungslos
ausagieren, dann kann dir keiner was, weil sich ohne ärztliches Attest
soetwas kaum nachweisen lässt.
Ist ja so mal nicht ganz richtig, schließlich kann die (alleinerziehende) Mutter die blauen Flecken und Quetschungen des Knaben beim Pädiater auch dadurch plausibel entschuldigen, indem sie behauptet, er sei immer so tolpatschig und neulich erst vom Klettergerüst gefallen. Selbst ewachsenen Männern wird trotz nachweisbarer Verletzungen die verbal vorgetragene Ursache häufig nicht abgenommen, wenn die i.d.R. kleinere Frau mal wieder ihren Rappel bekommen und heftig zugeschlagen hat. Das ist keineswegs ironisch gemeint, sondern leider die Regel. Wer glaubt schon einem kräftigen Mann ...
Und kurios wird es, wenn überhaupt kein objektiver Nachweis einer Gewaltanwendung besteht, das "Gewaltschutzgesetzt" dennoch dafür mißbraucht wird, Männer vor die Tür zu setzen und zu kriminalisieren. Dazu muss die Frau weder Verletzungen vorweisen noch (glaubhaft) schauspielern können, sondern einfach nur die Polizei rufen. Eine verständnisvolle und von der örtlichen Frauenbeauftragten "geschulte" Beamtin managed dann schon den Rest.
Trotz dieser Auskunft möchte ich aber darauf hinweisen, dass ich
persönlich Gewalt als zwischenmenschliche Umgangsform zutiefst
verabscheue!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich hoffe, du beziehst unter dem Begriff "Gewalt" auch psychische und soziale Gewalt mit ein - auch wenn diese keine visuellen Spuren hinterlässt. Von allen Arten der Gewalt sind darüber hinaus mehrheitlich Männer betroffen.
Wollt´ ich nur mal gesagt haben 
der mm
Im Streit zugeschlagen
Aura, Friday, 25.07.2008, 02:17 (vor 6360 Tagen) @ Mustermanni
Solange du keine sichtbaren Spuren hinterlässt, kannst du dich
hemmungslos
ausagieren, dann kann dir keiner was, weil sich ohne ärztliches Attest
soetwas kaum nachweisen lässt.
Ist ja so mal nicht ganz richtig, schließlich kann die (alleinerziehende)
Mutter die blauen Flecken und Quetschungen des Knaben beim Pädiater auch
dadurch plausibel entschuldigen, indem sie behauptet, er sei immer so
tolpatschig und neulich erst vom Klettergerüst gefallen. Selbst ewachsenen
Männern wird trotz nachweisbarer Verletzungen die verbal vorgetragene
Ursache häufig nicht abgenommen, wenn die i.d.R. kleinere Frau mal wieder
ihren Rappel bekommen und heftig zugeschlagen hat. Das ist keineswegs
ironisch gemeint, sondern leider die Regel. Wer glaubt schon einem
kräftigen Mann ...
Und kurios wird es, wenn überhaupt kein objektiver Nachweis einer
Gewaltanwendung besteht, das "Gewaltschutzgesetzt" dennoch dafür mißbraucht
wird, Männer vor die Tür zu setzen und zu kriminalisieren. Dazu muss die
Frau weder Verletzungen vorweisen noch (glaubhaft) schauspielern können,
sondern einfach nur die Polizei rufen. Eine verständnisvolle und von der
örtlichen Frauenbeauftragten "geschulte" Beamtin managed dann schon den
Rest.
Trotz dieser Auskunft möchte ich aber darauf hinweisen, dass ich
persönlich Gewalt als zwischenmenschliche Umgangsform zutiefst
verabscheue!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich hoffe, du beziehst unter dem Begriff "Gewalt" auch psychische und
soziale Gewalt mit ein - auch wenn diese keine visuellen Spuren
hinterlässt. Von allen Arten der Gewalt sind darüber hinaus mehrheitlich
Männer betroffen.Wollt´ ich nur mal gesagt haben
der mm
In welchem fernen Land herrschen denn solche Zustände, wie du sie beschreibst?
Also in der Stadt, in der ich lebe, wäre soetwas nicht möglich, ohne Beweise mit ärztlichem Attest läuft hier gar nichts,da ist man als Betroffener oder Betroffene auf sich selbst gestellt und muss aus eigener Kraft einen Lösungsweg finden.
Aber wenigstens wird man dann nicht von irgendwelchen ideologisch gefärbten Frauenbeauftragten oder wem auch immer in die Opferrolle gedrängt, sondern kann erhobenen Hauptes seine Konsequenzen ziehen.
Das hat was für sich, finde ich!
Im Streit zugeschlagen
Christian2, Friday, 25.07.2008, 09:03 (vor 6360 Tagen) @ Aura
In welchem fernen Land herrschen denn solche Zustände, wie du sie
beschreibst?Also in der Stadt, in der ich lebe, wäre soetwas nicht möglich, ohne
Beweise mit ärztlichem Attest läuft hier gar nichts,da ist man als
Betroffener oder Betroffene auf sich selbst gestellt und muss aus eigener
Kraft einen Lösungsweg finden.Aber wenigstens wird man dann nicht von irgendwelchen ideologisch
gefärbten Frauenbeauftragten oder wem auch immer in die Opferrolle
gedrängt, sondern kann erhobenen Hauptes seine Konsequenzen ziehen.Das hat was für sich, finde ich!
Ich bin mir sicher, wenn eine Bundesweite Überprüfung zur Wegweisung stattfindet, der Staat kläglich versagen würde. Von 100 einfacher Behauptung, der Mann hätte häusliche Gewalt verübt, würde schätzungensweise 90 davon zu Unrecht der Mann aus der gemeinsamen Wohnung entfernt werden! Bei gleicher Behauptung gegen Frauen würde sich nichts tun! Ein Test wurde ja schon mal getätigt und dabei Behörde und Justiz total versagt haben, tortzdem dirfte der Mann nicht mehr in die Wohnung, das wurde hier ich galube schon mal diskutiert!
Eine einfache Behauptung von Frauen reicht aus.......
Christian2, Friday, 25.07.2008, 08:31 (vor 6360 Tagen) @ Aura
um den Mann aus der gemeinsamen Wohnung für mehrere Wochen oder Monate zu entfernen! Eine Frau, die zuschlägt, wird nicht für Wochen oder Monate aus der gemeinsamen Wohnung entfernt und sogar für Verbrechen frei gesprochen!!!
Hier der Beweis:
Wie entferne ich einen Ehemann aus seinem Haus in Österreich?
Ich, Erhard M. bin 67, Pensionist, habe eine Schwester, keine Kinder und bin noch verheiratet. Obwohl ich gesund und sportlich lebe, ist mein Gesundheitszustand nicht besonders gut da ich in Stress-Situationen unter Drehschwindelanfällen und Herzrhythmusstörungen (Kammerflimmern) leide. Zufolge meiner langjährigen Position als Geschäftsführer der Computerfirma „Dataservice, Computersysteme für Hausverwaltungen“ konnte ich für meine Frau und mich einen bescheidenen Wohlstand schaffen, nämlich ein kleines Einfamilenhaus mit Garten in Wien, wo wir zusammen harmonisch lebten. Mit meiner Frau zusammen habe ich 35 gute Ehejahre verbracht und habe stets treu für sie gesorgt.
Meine Frau will sich plötzlich scheiden lassen...
Ab April 2008 war meine Frau plötzlich sehr verändert und teilte mir mit, daß sie sich scheiden lassen wolle.
Meiner Schwester, die eine Versöhnung herbeiführen wollte, teilte sie mit,
– daß eine Versöhnung für sie nicht in Frage käme, da sie in diesem Fall alle ihre finanziellen Vorteile verlieren würde,
– und daß mir (ihrem Ehemann) ohnedies nichts bleiben würde,
– daß sie sich zu jung fühle (sie ist 56 Jahre alt) und
– daß sie einen „gesundheitlichen Pflegefall“ wie mich im gemeinsamen Haus nicht brauchen könne.
Meine Frau ruft die Polizei ...
Meine Frau, die sehr gut lügen kann, hatte eine raffinierte Idee mich mithilfe der österreichischen Gesetzeslage als lästigen Mitbewohner loszuwerden.
Am 10.05.2008 rief sie spät nachts die Polizei an und gab an
– ihr Rechtsanwalt sei informiert
– sie werde von mir mit einer Pistole bedroht
– ich sei im Begriff das Haus anzuzünden.
Nichts davon war im geringsten wahr und ich war um meine Frau stets treu bemüht und sie weder zu diesem Zeitpunkt noch in der Vergangenheit bedroht.
Wenige Minuten nach diesem Anruf meiner Frau stürmte eine schwer
bewaffnete Spezialeinheit der Polizei (ungefähr 10 Polizisten) durch unseren Garten ins Haus und auf mich zu.
Ich saß im Wohnzimmer auf der Couch und sah ein Fernsehprogramm.
Ich wurde befragt warum ich meine Frau bedrohe. Obwohl für jederman eindeutig zu erkennen war, daß keinerlei Bedrohung vorlag und obwohl klar zu erkennen war, daß meine Frau gelogen hatte um den Polizeieinsatz für ihre Zwecke zu nutzen (z.B: es war überhaupt keine Pistole im Spiel) und die Polizeimänner selbst über die Situation verwundert erschienen, setzte die Polizei (nach Rückfrage bei der vorgesetzten Dienststelle) die Aktion fort.
Der Anführer der Polizei-Sondereinsatztruppe sagte zu mir, daß bei einem solchen Notruf seitens der Polizei stets mit Hausverweis gehandelt werden müsse, daß ich mich an diesen Umstand gewöhnen müsse und daß man in derartigen Einsätzen grundsätzlich nur der Frau Glauben schenken würde.
Zuerst Obdachlosigkeit, dann Asylantenheim ...
Herr M. im Asylantenheim
(Ausschnitte aus dem Notzimmer mit insgesamt 14 m2, wo wir zu dritt oder manchmal zu viert untergebracht sind. Ich darf hier ein kleines Eckchen des Zimmers benützen, muss aber Hemden und Hosen an Nägel aufhängen da kein Kasten vorhanden ist. Die Unterwäsche ist in Nylonsäckchen aufgewahrt.)
So wurde ich mitten in der Nacht für zunächst 10 Tage aus meinem Zuhause vertrieben und ich habe diese erste Nacht orientierungslos im Auto zugebracht. Ich war einige Tage obdachlos und lebe seitdem in einem menschenunwürdigen Asylantenzimmer.
Alles was ich mitnehmen konnte war der Inhalt eines Plastiksäckchens.
Unsere gemeinsam erwirtschafteten Sparbücher hat meine Frau am
nächsten Arbeitstag nach meiner Vertreibung von der Bank Austria geräumt und verschwinden lassen – somit bin ich auch ohne finanzielle Mittel.
Über ihren Anwalt hat sie eine Verlängerung des Betretungsverbotes um weitere 10 Tage und eine gerichtliche Verfügung für ein unbefristetes Betretungsverbot erwirkt.
Seit dieser Nacht am 10.5.2008 bin ich jeder Lebengrundlage beraubt worden. Es war sehr leicht für meine Frau, mit ein paar Lügen und mithilfe der Polizei und mithilfe des Bezirksgerichtes Favoriten mich aus dem gemeinsamen Haus entfernen zu lassen und für immer fernzuhalten.
40 Tage Vertreibung und keine Verhandlung
Heute ist der 20.06.2008.
Seit meiner Vertreibung sind jetzt 40 Tage verstrichen und es war bis heute kein Gericht und keine zuständige Behörde bereit, auch mich anzuhören oder vorsprechen zu lassen. Dagegen wurden alle Angaben meiner Frau kritiklos geglaubt und gegen mich verwendet.
Dies ist für mich ein unerträglicher Zustand.
Intensivstation LKH Klosterneuburg ...
Durch diesen enormen Stress erlitt ich innerhalb kurzer Zeit in meiner nunmerigen Obdachlosensituation einen Zusammenbruch und Herzrhythmusstörungen (Kammerflimmern) und mußte in der Intensivstation des Landeskrankenhauses Klosterneuburg stabilisiert werden. Es war ein lebensbedrohlicher Zustand.
Der zuständige Richter vom Bezirksgericht Wien-Favoriten, Dr. Jürgen Exner ...
Aus dem Akt: Einstweilige Verfügung: "... Von der Anhörung des Antragsgegners wurde gem. §382c Abs 1 EO abgesehen. ..." Bezirksgericht Favoriten, 20. Mai 2008 Dr. Jürgen Exner, Richter
Aus dem Akt: Einstweilige Verfügung:
"... Von der Anhörung des Antragsgegners wurde gem. §382c Abs 1 EO abgesehen. ..."
Bezirksgericht Favoriten, 20. Mai 2008
Dr. Jürgen Exner, Richter
Von dort aus rief ich mithilfe meiner Schwester den zuständigen Richter im Bezirksgericht Favoriten, Dr. Jürgen Exner an, der im Begriff war die Betretungsverbote zu verlängern und wollte ihm bitten, doch wenigstens auch mich einmal anzuhören. Dr. Exner jedoch meinte er sei zu beschäftigt und ich werde seine Entscheidung zugestellt erhalten - nicht einmal zu einem Telefongespräch war er bereit.
Ich habe seither aufgegeben an die Gerechtigkeit von Gerichten in Österreich zu glauben.
In Österreich werden ohne Anhörung des zu Verurteilenden – wie in meinem Fall – lebensentscheidende Urteile gefällt, wodurch auch unschuldige Menschen – ohne eine eine Chance zu haben an den Rand der Gesellschaft oder in den Tod getrieben werden.
Hätte sich irgendeine maßgebliche Behörde dazu bereit erklärt, auch mich anzuhören, wären die Widersprüche sofort aufgeklärt gewesen. Der Polizeieinsatz aufgrund der Lügen meiner Frau, die mich aus dem Haus haben wollte, hätte nie stattfinden dürfen oder er hätte abgebrochen werden müssen, da man von einer Polizei erwarten kann, daß sie in der Lage sein muß, eine so besondere Situation richtig einzuschätzen.
Hilferuf !
Wie soll ich jetzt aus meiner unverschuldeten Notlage heraus, ohne finanzielle Barmittel, die teuren Rechtsanwälte finanzieren um diesen endlosen Prozess des Widerspruchs und der Gerichtsverhandlungen durchzugehen, um endlich wieder (oder vielleicht niemals wieder) mein Heim betreten zu können ?
Erhard M. Hilferuf vom 20.6.2008
http://www.wien-konkret.at/soziales/scheidung/betroffenenberichte/erhard-m/
Interessante Links und weitere Videos neben YouTube:
http://de.youtube.com/watch?v=_DnOas3MAhU
Eine einfache Behauptung von Frauen reicht aus.......
Geschlechterkrieger, Saturday, 26.07.2008, 03:12 (vor 6359 Tagen) @ Christian2
Erhard M. Hilferuf vom
20.6.2008
Sicherlich einer von unzähligen traurigen Fällen.
Hier ein Geständnis: Ich habe 16 Jahre in einer "schlagenden Verbindung" gelebt. Mit Gewalt in zwei Versionen. Erstens: Psychische Gewalt. Verbale Aggressionen, Erniedriegungen, Drohungen, Verleumdungen und Bloßstellungen in meiner Gegenwart möglichst in öffentlichen Kreisen.Die gingen zu 100 Prozent von IHR aus.
Zweitens: Körperliche Gewalt. Bei Punkt eins war ich ihr hoffnungslos unterlegen (allein schon durch meine Fassungslosigkeit und das dumme Sich-selbst-Einreden "vielleicht bist Du wirklich schlecht. Musst Dich noch mehr anstrengen. Vielleicht meint sie es gar nicht so böse" usw. usw.) Doch, sie meinte es so böse!
Bei Punkt zwei war sie umgekehrt mir hoffnungslos unterlegen. Körperlich kein Hüne, wohl aber erfolgreicher Kickboxer in unteren Gewichtsklassen war es ein Leichtes, ihre körperlichen Angriffe (und die gingen, von einer Ausnahme abgesehen IMMER von ihr aus) abzuwehren. Dann kam der Zeitpunkt, ab dem ich hart zurück geschlagen habe. Und hier sei zugleich gestanden: Ich habe bewusst darauf geachtet, dass man die "Einschläge" nicht sieht (Haken und Tritte auf Solarplexus und Leber).
Frage: Welche faire Verteidigung gegen eine unfaire Legislative/Exekutive bleibt Dir als Mann denn noch heute?
Eine einfache Behauptung von Frauen reicht aus.......
Christian2, Saturday, 26.07.2008, 08:55 (vor 6359 Tagen) @ Geschlechterkrieger
Frage: Welche faire Verteidigung gegen eine unfaire Legislative/Exekutive
bleibt Dir als Mann denn noch heute?
1. Nicht heiraten!
2. Keine Familie grunden!
3. Keinesfalls eine gemeinsame Wohnung beziehen!
4. Auswandern!
5. Wenn heiraten, dann nur sehr reiche Frauen heiraten!
6. Den Beruf Hausmann ausüben und Frau arbeiten gehen muss, um als Mann nicht als Unterhaltssklave zu enden!
Wenn man sich extrem an diese Punkte hält, dann hat man schon eine sehr gute faire Verteidigung und Vorbeugung gegen das männerfeindliche geschlechterrassistische vorprogrammierte Unrecht und Verbrechen aufgebaut.
Wenn Unrecht Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht, lassen wird das Unrecht nicht soweit kommen!
Im Streit zugeschlagen
Dummerjan, Monday, 28.07.2008, 00:26 (vor 6357 Tagen) @ Aura
Trotz dieser Auskunft möchte ich aber darauf hinweisen, dass ich
persönlich Gewalt als zwischenmenschliche Umgangsform zutiefst
verabscheue!!!!!!!!!!!!!!!!!
(aber das nur so nebenbei)
Mal so nebenbei, meiner Erfahrung nach sind sich die meisten Frauen gar nicht bewußt Gewaltakte zu begehen, vor allem dann wenn sie mit demeigenen Kind umgehen. Da wird geschubst, geohrfeigt und hart angefaßt ohne daß das jemand als Gewalt registriert und wenn man das als Mann mal anmerkt, dann erntet man grosses Erstaunen (im günstigsten Fall).
Ähnliche Ergebnisse erzielt die Pilotstudie zu Gewalterfahrungen von Männern aus dem Ministerium für alle ausser Single Männern zwischen 18 und 65.
Dort geben zwar die meisten Männer ann in einer gewaltfreien Beziehung zu leben bei konkreten Nachfragen nach schubsen, beworfen werden usw. fallen dann die antworten anders aus. Mit anderen Worten: Männer verstehen unter Gewalt gegen sich willkürlich oder überzogenen Gewalteinwirkungen, Frauen hingegen jede körperliche einwirkung die sie erfahren.
Im Streit zugeschlagen
Christine
, Friday, 25.07.2008, 10:55 (vor 6359 Tagen) @ Mecker
Im Streit zugeschlagen: Frau wird nicht bestraft
Wegen geringer Schuld eingestellt wurde beim Amtsgericht Kandel ein
Verfahren gegen eine 33 Jahre alte Frau aus dem Südteil des Kreises
Germersheim. Sie hatte ihren von ihr getrennt lebenden Ehemann
geohrfeigt
und ihm einen Faustschlag versetzt...Man müsste direkt mal bei der Staatsanwaltschaft Kandel nachfragen,
wieviele Schläge man frei hat wenn man seine Ex verprügeln will.
Da man bei jenen Menschen mit Fakten nichts erreichen kann, bleibt uns nur übrig, das ganze überspitzt oder mit Satire zu beantworten. In Anlehnung an einen Beitrag aus dem paPPa.com-Forum, der dieses ebenfalls gemacht hat, versuche ich nun, da etwas zusammen zu basteln. Für Anregungen und Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Nun zu meinem Beitrag, den ich gerne abschicken würde:
Sehr geehrte Damen (und Herren?),
als ich durch die Medien von der Einstellung des Verfahrens einer Frau durch ihre Behörde las, die ihren getrennt lebenden Mann geohrfeigt und geboxt hatte, habe ich in meinem inneren gejubelt.
Nach der brutalen, jahrtausendelangen Unterdrückung der Frauen ist es nur rechtens, wenn endlich mal die Männer ihr Fett ab bekommen.
Die richtigen Schritte wurde ja bereits eingeleitet durch das Gewaltschutzgesetz. Sie glauben gar nicht, wieviele Frauen ich schon aufgeklärt habe, wie man dieses Gesetz zu eigenen Gunsten ausnutzen kann, vor allen Dingen, wenn der Mann aufmuckt und meint, Rechte zu haben. Richtig toll finde ich es natürlich, das die Polizei uns armen Frauen da hilft und Anzeigen von Männern, weil Frauen ihnen manchmal nur eine Ohrfeige geben, abschmettern und gar nicht erst annehmen. Ja wo kämen wir denn hin, wenn das zur Mode würde und in die Statistik eingehen würden? Anschließend fordern Männer dann auch noch Männerhäuser, wo sie sich einen tollen Lenz machen können, nur weil uns Frauen aus nachvollziebaren Gründen mal die Hand ausrutscht.
Nun zu meinem eigenen Anliegen: da ich innerhalb unseres gemeinsamen Hauses von meinem Mann getrennt lebe, dieser aber partout nicht ausziehen will, ein paar Ohrfeigen bis jetzt nichts genutzt haben, möchte ich von Ihnen wissen, wie oft ich zuschlagen darf, bevor mir die Staatsanwaltschaft auf die Pelle rückt. Sie müssen sich mal vorstellen, wie das für eine Frau ist: Da habe ich mich jahrlang für meine Kinder aufgeopfert, während mein Mann sich auf seiner Arbeitsstelle selbst verwirklicht hat. Der hat mit Sicherheit einen tollen Job bei seiner Gießerfirma am Hochofen gehabt, aber das wurde ja auch gut belohnt, wovon er unser Haus dann bezahlt hat. Sie können mich bestimmt gut verstehen, das ich härtere Massnahmen ergreifen muss, um ihn aus meinem Haus zu vertreiben. Nun habe ich schon oft Werbung im Fernsehen oder Internet gesehen, wo Frauen mit ihren Männern ziemlich brutal umgehen, was ich natürlich absolut richtig finde. Trotzdem habe ich aber Angst, wenn ich das selber machen würde, das mich mein Mann irgendwann doch anzeigt und ich verurteilt werde. Was könnte mir denn passieren, wenn ich meinem Mann z.B. mit einem Katalog zusammenschlage und er versehentlich so blöd fällt, das er daran stirbt? Ich meine, das will ich natürlich nicht, schließlich muss er mir ja noch Unterhalt zahlen und das geht ja leider nicht, wenn er tot ist.
Also, wie oft darf ich meinen Mann boxen, damit er endlich begreift, das er aus meinem Haus ausziehen muß?
Mit freundlichen Grüßen
Frau XX
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein