BGH-Urteil - Alleinerziehende müssen nicht zwingend Vollzeit arbeiten
Grundsatzurteil zum Unterhaltsrecht: Alleinerziehenden kann nicht zwingend ein Vollzeitjob zugemutet werden, auch wenn die Kinder ganztags in Kita oder Schule untergebracht sind. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,566448,00.html
BGH-Urteil - Alleinerziehende müssen nicht zwingend Vollzeit arbeiten
Moin, Moin,
mal ehrlich, hat jemand was Anderes erwartet? Zypresse hat doch alles extra schwammig formuliert, damit die Richter auch weiter ordentlich Abkassierungsurteile fällen können.
Gruß
AJM
BGH-Urteil - Alleinerziehende müssen nicht zwingend Vollzeit arbeiten
Moin, Moin,
mal ehrlich, hat jemand was Anderes erwartet? Zypresse hat doch alles
extra schwammig formuliert, damit die Richter auch weiter ordentlich
Abkassierungsurteile fällen können.Gruß
AJM
Das Urteil zeigt mal wieder, dass Frauen keine Verantwortung für ihr eigenes Leben übernehmen können und somit selbst noch Kinder sind. Die Richter haben es gut erkannt und mussten daher so entscheiden. Damit die Frauen nicht schmollen, erhalten sie dennoch alle Rechte Erwachsener Männer. Später jammern sie, weil sie n ur eine mini-Rente erhalten und wie Kinder nunmal sind, werden sie die Schuld (immer die Anderen) in der Geselschaft und inbesondere bei den bösen Männern suchen, die ihnen das Arbeiten verboten ( erschwert ) haben.
Krank!!!
Schopenhauer: Über die Weiber
§ 364.
Zu Pflegerinnen und Erzieherinnen unserer ersten Kindheit eignen die Weiber sich gerade dadurch, daß sie selbst kindisch, läppisch und kurzsichtig, mit einem Worte, Zeit Lebens große Kinder sind: eine Art Mittelstufe, zwischen dem Kinde und dem Manne, als welcher der eigentliche Mensch ist. Man betrachte nur ein Mädchen, wie sie, Tage lang, mit einem Kinde tändelt, herumtanzt und singt, und denke sich, was ein Mann, beim besten Willen, an ihrer Stelle leisten könnte.
§ 365.
Mit den Mädchen hat es die Natur auf Das, was man, im dramaturgischen Sinne, einen Knalleffekt nennt, abgesehen, indem sie dieselben, auf wenige Jahre, mit überreichlicher Schönheit, Reiz und Fülle ausstattet, auf Kosten ihrer ganzen übrigen Lebenszeit, damit sie nämlich, während jener Jahre, der Phantasie eines Mannes sich in dem Maße bemächtigen könnten, daß er hingerissen wird, die Sorge für sie auf Zeit Lebens, in irgend einer Form, ehrlich zu übernehmen; zu welchem Schritte ihn zu vermögen, die bloße vernünftige Ueberlegung keine hinlänglich sichere Bürgschaft zu geben schien. Sonach hat die Natur das Weib, eben wie jedes andere ihrer Geschöpfe, mit den Waffen und Werkzeugen ausgerüstet, deren es zur Sicherung seines Daseyns bedarf, und auf die Zeit, da es ihrer bedarf; wobei sie denn auch mit ihrer gewöhnlichen Sparsamkeit verfahren ist. Wie nämlich die weibliche Ameise, nach der Begattung, die fortan überflüssigen, ja, für das Brutverhältniß gefährlichen Flügel verliert; so meistens nach einem oder zwei Kindbetten, das Weib seine Schönheit; wahrscheinlich sogar aus dem selben Grunde. Dem entsprechend halten die jungen Mädchen ihre häuslichen, oder gewerblichen Geschäfte, in ihrem Herzen, für Nebensache, wohl gar für bloßen Spaaß: als ihren allein ernstlichen Beruf betrachten sie die Liebe, die Eroberungen und was damit in Verbindung steht, wie Toilette, Tanz u.s.w.
§ 366.
Je edler und vollkommener eine Sache ist, desto später und langsamer gelangt sie zur Reife. Der Mann erlangt die Reife seiner Vernunft und Geisteskräfte kaum vor dem acht und zwanzigsten Jahre; das Weib mit dem achtzehnten. Aber es ist auch eine Vernunft danach: eine gar knapp gemessene. Daher bleiben die Weiber ihr Leben lang Kinder, sehn immer nur das Nächste, kleben an der Gegenwart, nehmen den Schein der Dinge für die Sache und ziehn Kleinigkeiten den wichtigen Angelegenheiten vor. Die Vernunft nämlich ist es, vermöge deren der Mensch nicht, wie das Thier, bloß in der Gegenwart lebt, sondern Vergangenheit und Zukunft übersieht und bedenkt; woraus dann seine Vorsicht, seine Sorge und häufige Beklommenheit entspringt. Der Vortheile, wie der Nachtheile, die Dies bringt, ist das Weib, in Folge seiner schwächern Vernunft, weniger theilhaft: vielmehr ist dasselbe ein geistiger Myops, indem sein intuitiver Verstand in der Nähe scharf sieht, hingegen einen engen Gesichtskreis hat, in welchen das Entfernte nicht fällt; daher eben alles Abwesende, Vergangene, Künftige, viel schwächer auf die Weiber wirkt, als auf uns. So viele Nachtheile Dies alles zwar mit sich führt, so hat es doch das Gute, daß das Weib mehr in der Gegenwart aufgeht, als wir, und daher diese, wenn sie nur erträglich ist, besser genießt, woraus die dem Weibe eigenthümliche Heiterkeit hervorgeht, welche sie zur Erholung, erforderlichen Falles zum Troste des sorgenbelasteten Mannes eignet.
Aus der selben Quelle ist es abzuleiten, daß die Weiber mehr Mitleid und daher mehr Menschenliebe und Theilnahme an Unglücklichen zeigen, als die Männer: hingegen aber im Punkte der Gerechtigkeit, Redlichkeit und Gewissenhaftigkeit, diesen nachstehn. Denn in Folge ihrer schwachen Vernunft übt das Gegenwärtige, Anschauliche, unmittelbar Reale eine Gewalt über sie aus, gegen welche die abstrakten Gedanken, die stehenden Maximen, die festgefaßten Entschlüsse, überhaupt die Rücksicht auf Vergangenheit und Zukunft, auf Abwesendes und Entferntes, selten viel vermögen. Demnach haben sie zur Tugend wohl das Erste und Hauptsächliche, hingegen gebricht es bei ihnen am Sekundären, am oft nothwendigen Werkzeug zu derselben. Man könnte sie, in dieser Hinsicht, einem Organismus vergleichen, der zwar die Leber, aber nicht die Gallenblase hätte. Ich verweise hierüber auf §.17 meiner Abhandlung über das Fundament der Moral. - Demgemäß wird man als den Grundfehler des weiblichen Charakters UNGERECHTIGKEIT finden. Er entsteht zunächst aus dem dargelegten Mangel an Vernünftigkeit und Ueberlegung, wird zudem aber noch dadurch unterstützt, daß sie, als die schwächeren, von der Natur nicht auf die Kraft, sondern auf die List angewiesen sind: daher ihre instinktartige Verschlagenheit und ihr unvertilgbarer Hang zum Lügen. Denn, wie den Löwen mit Klauen und Gebiß, den Elephanten mit Stoßzähnen, den Eber mit Hauern, den Stier mit Hörnern und die Sepia mit der wassertrübenden Tinte, so hat die Natur das Weib mit Verstellungskunst ausgerüstet, zu seinem Schutz und Wehr, und hat alle die Kraft, die sie dem Manne als körperliche Stärke und Vernunft verlieh, dem Weibe in Gestalt jener Gabe zugewendet. Die Verstellung ist ihm daher angeboren, deshalb auch fast so sehr dem dummen, wie dem klugen Weibe eigen. Von derselben bei jeder Gelegenheit Gebrauch zu machen ist ihm daher so natürlich, wie jenen Thieren, beim Angriff, sogleich ihre Waffen anzuwenden, und empfindet es sich dabei gewissermaßen als seine Rechte gebrauchend. Darum ist ein ganz wahrhaftes, unverstelltes Weib vielleicht unmöglich. Eben deshalb durchschauen sie fremde Verstellung so leicht, daß es nicht rathsam ist, ihnen gegenüber, es damit zu versuchen. - Aus dem aufgestellten Grundfehler und seinen Beigaben entspringt aber Falschheit, Treulosigkeit, Verrath, Undank u.s.w. [...]
§ 368.
Zwischen Männern ist von Natur bloß Gleichgültigkeit; aber zwischen Weibern ist schon von Natur Feindschaft. Es kommt wohl daher, daß das odium figulinum, welches bei Männern sich auf ihre jedesmalige Gilde beschränkt, bei Weibern das Ganze Geschlecht umfaßt; da sie Alle nur Ein Gewerbe haben. Schon beim Begegnen auf der Straße sehn sie einander an, wie Guelfen und Ghibellinen. Auch treten zwei Weiber, bei erster Bekanntschaft, einander sichtbarlich mit mehr Gezwungenheit und Verstellung entgegen, als zwei Männer in gleichem Fall. Daher kommt auch das Komplimentiren zwischen zwei Weibern viel lächerlicher heraus, als zwischen Männern. Ferner, während der Mann, selbst zu dem tief unter ihm Stehenden, doch, in der Regel, immer noch mit einer gewissen Rücksicht und Humanität redet, ist es unleidlich anzusehen, wie stolz und schnöde meistentheils ein vornehmes Weib sich gegen ein niederes (nicht in ihrem Dienste stehendes) gebärdet, wann sie mit ihm spricht. Es mag daher kommen, daß bei Weibern alles Unterschied des Ranges viel prekärer ist, als bei uns, und viel schneller sich ändern und aufheben kann; weil, während bei uns hundert Dinge auf die Waagschale kommen, bei ihnen nur eines entscheidet, nämlich welchem Manne sie gefallen haben; wie auch daher, daß sie, wegen der Einseitigkeit ihres Berufes, einander viel näher stehn, als die Männer, weshalb sie die Standesunterschiede hervorzuheben suchen.
§ 369.
Mit mehr Fug, als das schöne, könnte man das weibliche Geschlecht das UNÄSTHETISCHE nennen. Weder für Musik, noch Poesie, noch bildende Künste haben sie wirklich und wahrhaftig Sinn und Empfänglichkeit; sondern bloße Aefferei, zum Behuf ihrer Gefallsucht, ist es, wenn sie solche affektiren und vorgeben. Schon ROUSSEAU hat es gesagt: les femmes, en géneral, n'aiment aucun art, ne se connoissent à aucun, et n'ont aucun génie (lettre à d'Alembert, note xx). Auch wird jeder, der über den Schein hinaus ist, es schon bemerkt haben. Man darf nur die Richtung und Art ihrer Aufmerksamkeit im Koncert, Oper und Schauspiel beobachten, z.B. die kindliche Unbefangenheit sehn, mit der sie, unter den schönsten Stellen der größten Meisterwerke, ihr Geplapper fortsetzen. Wenn wirklich die Griechen die Weiber nicht ins Schauspiel gelassen haben; so thaten sie demnach recht daran; wenigstens wird man in ihren Theatern doch etwas haben hören können. - Man kann von den Weibern auch nichts anderes erwarten, wenn man erwägt, daß die eminentesten Köpfe des ganzen Geschlechts es nie zu einer einzigen wirklichen großen, ächten und originellen Leistung in den schönen Künsten haben bringen, überhaupt nie irgendein Werk von bleibenden Werth haben in die Welt setzen können: Diesem entspricht es eben, daß die gewöhnlichen nicht ein Mal eigentliche Empfänglichkeit dafür haben: denn natura non facit saltus. Einzelnen und theilweise Ausnahmen ändern die Sache nicht; sondern die Weiber sind und bleiben, im Ganzen genommen, die gründlichsten und unheilbarsten Philister: deshalb sind sie, bei der höchst absurden Einrichtung, daß sie Stand und Titel des Mannes theilen, die beständigen Ansporner seines UNEDLEN Ehrgeizes; und ferner ist, wegen der selben Eigenschaft, ihr Vorherrschen und Tonangeben der Verderb der modernen Gesellschaft. Chamfort sagt sehr richtig: elles sont faites pour commercer avec nos faiblesses, avec notre folie, mais non avec notre raison. Il existe entre elles et les hommes des sympathies d'épiderme, et très-peu de sympathies d'esprit, d'âme et de caractère. So haben eben auch die Alten und die orientalischen Völker die Weiber angesehen und danach die ihnen angemessene Stellung viel richtiger erkannt als wir mit unsrer altfranzösischen Galanterie und abgeschmackter Weiberveneration, dieser höchsten Blüthe christlich-germanischer Dummheit, welche nur gedient hat, sie so arrogant und rücksichtslos zu machen, daß man bisweilen an die heiligen Affen in Benares erinnert wird, welche, im Bewußtsein ihrer Heiligkeit und Unverletzlichkeit, sich Alles und Jedes erlaubt halten.
(Schopenhauer: Parerga und Paralipomena - Über die Weiber)
Gruß
Zeitgenosse
Schopenhauer: Über die Weiber
Hi,
und Danke für den Schopenhauer und besonderen Dank für
§369
„...So haben eben auch die Alten und die orientalischen Völker die Weiber angesehen und danach die ihnen angemessene Stellung viel richtiger erkannt als wir mit unsrer altfranzösischen Galanterie und abgeschmackter Weiberveneration, dieser höchsten Blüthe christlich-germanischer Dummheit, welche nur gedient hat, sie so arrogant und rücksichtslos zu machen, daß man bisweilen an die heiligen Affen in Benares erinnert wird, welche, im Bewußtsein ihrer Heiligkeit und Unverletzlichkeit, sich Alles und Jedes erlaubt halten.“ Schopenhauer: Parerga und Paralipomena - Über die Weiber)
(Hervorhebungen durch mich)
Treffender kann man den Sachverhalt nicht auf den Punkt bringen. Damit hat er genau den Nährboden beschrieben, in dem der Parasit „Feminismus“ in den letzten 4 Jahrzehnten wachsen konnte.
Nur, Schopenhauer schrieb dies in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, in einer Zeit also, als die Chevaliers noch die Hosen anhatten und nicht die Weiber.
Es ist leicht, quasi vom hohen Ross herab, die "Ritterlichkeit" gegenüber Frauen im allgemeinen und Witwen und Weisen im besonderen herabtropfen zu lassen. Wie tief muss so ein Ritter aber wohl gefallen sein, wenn er sich heutzutage in der Rolle des Steigbügelhalters dreister, dummfetter Weiber gefällt.
Was würde Schopenhauer wohl angesichts der aktuellen Verhältnisse schreiben; was zu solchen Vaginalschranzen wie Fritz Kuhn, Gregor Gysi oder Erhard Eppler?
gruß roger
fight sexism – fuck 12a GG
Schopenhauer: Über die Weiber
Was würde Schopenhauer wohl angesichts der aktuellen Verhältnisse
schreiben; was zu solchen Vaginalschranzen wie Fritz Kuhn, Gregor Gysi oder
Erhard Eppler?
Hältst Du die drei für lila Pudel?
Schopenhauer: Über die Weiber
Was würde Schopenhauer wohl angesichts der aktuellen Verhältnisse
schreiben; was zu solchen Vaginalschranzen wie Fritz Kuhn, Gregor Gysi
oder
Erhard Eppler?
Hältst Du die drei für lila Pudel?
Nein, das sind nur deren Arschlöcher! Denn jeder der von mir Aufgezählten steht ja nur als Platzhalter ganzer Legionen von lila Pudeln in seiner jeweiligen Partei.
Wie sonst hätte so etwas wie:
„Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden.“ Eingang in das „Grundsatzprogramm der SPD“ finden und wie das „Frauenstatut der Grünen“ jemals verabschiedet und wie der Kot von Sprachlesben jemals verpflichtender Code der Politik- u. Funktionärseliten werden können - zum Beispiel.
gruß roger
fight sexism – fuck 12a GG
BGH-Pressestelle: Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 139/2008
Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelichen Kindes (§ 1615 l Abs. 2 BGB) zu befassen. Weil dieser Anspruch und der Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz einander weitgehend angeglichen worden sind, hat die Entscheidung auch erhebliche Auswirkungen auf die Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts.
Die 1968 geborene Klägerin und der 1962 geborene Beklagte lernten sich kennen, als die Klägerin von ihrem früheren Ehemann getrennt lebte und ihren im März 1995 geborenen ehelichen Sohn versorgte. Als die Klägerin von dem Beklagten schwanger war, zogen die Parteien zusammen; im Dezember 1997 wurde ihre gemeinsame Tochter geboren. Ein weiteres gemeinsames Kind wurde im Januar 2001 geboren.
Die Parteien trennten sich im Juni 2002. Seit Februar 2004 hat die Klägerin einen neuen Freund. Der Beklagte ist seit Oktober 2004 mit einer neuen Partnerin verheiratet.
Das Berufungsgericht hatte den Beklagten verurteilt, neben dem Kindesunterhalt an die Klägerin rückständigen und laufenden Betreuungsunterhalt, zuletzt in Höhe von monatlich 216 EUR, zu zahlen. Den Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat es allerdings auf die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des jüngsten gemeinsamen Kindes, also bis Januar 2007, beschränkt. Auf die Revision der Klägerin, die einen unbefristeten und höheren (monatlich 1.335 EUR) Unterhalt begehrt, und die Anschlussrevision des Beklagten, der Klagabweisung und Rückzahlung eines Teils des in der Vergangenheit geleisteten Unterhalts anstrebt, hat der Bundesgerichtshof die angegriffene Entscheidung aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Der Bundesgerichtshof hatte neben Fragen der Einkommensermittlung vor allem zwei in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Rechtsfragen zu beantworten, die sich auf die Höhe des Unterhaltsbedarfs und auf die Dauer des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt auswirken.
1. Zur Bedarfsbemessung:
Der Unterhaltsbedarf richtet sich beim nachehelichen Unterhalt allgemein nach den fortgeschriebenen ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 BGB; vgl. insoweit BGH FamRZ 2008, 968), wird also vom beiderseitigen Einkommen der geschiedenen Ehegatten abgeleitet. Der nacheheliche Betreuungsunterhalt stellt den Unterhaltsberechtigten allerdings nur so, wie er stünde, wenn er selbst voll arbeiten könnte. Die Differenz zu den - auch vom Einkommen des unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten abgeleiteten - ehelichen Lebensverhältnissen sichert hingegen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB).
Beim Anspruch auf Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelichen Kindes richtet sich der Unterhaltsbedarf nach ihrer eigenen Lebensstellung (§§ 1615 l Abs. 2 und 3, 1610 Abs. 1 BGB). Auch dieser Anspruch stellt die Unterhaltsberechtigte so, wie sie stünde, wenn das gemeinsame Kind nicht geboren wäre. Hatte die unterhaltsberechtigte Mutter vor der Geburt eigene Einkünfte, bemisst sich ihr Unterhaltsbedarf nach diesen Einkünften, allerdings nicht über die Hälfte des Einkommens des Unterhaltspflichtigen hinaus. War die Mutter des gemeinsamen Kindes - wie hier - geschieden und hatte sie wegen der Betreuung eines ehelichen Kindes einen Unterhaltsanspruch gegen ihren geschiedenen Ehemann, richtet sich ihre Lebensstellung und somit ihr Bedarf für den Unterhaltsanspruch gegen den Vater des später nichtehelich geborenen Kindes nach diesem Unterhaltsanspruch. Umstritten war, ob sich bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vor der Geburt des Kindes die für den späteren Unterhaltsbedarf ausschlaggebende Lebensstellung auch aus einem höheren Einkommen des nichtehelichen Lebenspartners ergeben kann. Das Oberlandesgericht hatte dies angenommen, weil die Parteien schon vor der Geburt des Kindes zusammengezogen waren und die Klägerin durch das Zusammenleben eine entsprechende - vom Einkommen des Beklagten abgeleitete - Lebensstellung erworben habe. Der Bundesgerichtshof hat diese Auffassung nicht geteilt. Im Unterschied zur Ehe ergeben sich allein aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (ohne Kind) keine Unterhaltsverpflichtungen. Sollten die Parteien seinerzeit also zusammen von dem Einkommen des Beklagten gelebt haben, lägen darin freiwillige Leistungen, die der Beklagte vor Beginn des Mutterschutzes jederzeit hätte beenden können. Eine nachhaltige Lebensstellung konnten diese tatsächlichen Umstände nicht begründen, sodass es bei der Lebensstellung nach der Höhe des Unterhaltsanspruchs gegen den geschiedenen Ehegatten verblieb.
2. Zur Dauer des Betreuungsunterhalts:
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die frühere Regelung für verfassungswidrig und nur noch bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung für anwendbar erklärt hatte (BVerfG FamRZ 2007, 965), hat der Gesetzgeber den Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils neu geregelt. Lediglich für Unterhaltsansprüche, die vor dem 1. Januar 2008 fällig geworden waren, gilt nach § 36 Nr. 7 EGZPO das frühere Recht weiter.
Das bis Ende 2007 geltende Recht sah für den nachehelichen Betreuungsunterhalt in § 1570 BGB a.F. einen zeitlich unbegrenzten Anspruch vor, der von der Rechtsprechung sehr weitgehend, aber auch sehr pauschaliert in Sinne eines Altersphasenmodells ausgelegt wurde. Bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes musste der betreuende Elternteil nicht arbeiten und hatte einen vollen Unterhaltsanspruch. Danach, bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, sollte nur eine halbschichtige Tätigkeit zumutbar sein und der Unterhaltsanspruch nur wegen des restlichen Unterhaltsbedarfs fortbestehen. Für den Betreuungsunterhalt der Mutter des nichtehelich geborenen Kindes sah das Gesetz nur einen zeitlich begrenzten Unterhaltsanspruch bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres vor, der nur dann verlängert werden konnte, wenn es grob unbillig gewesen wäre, den Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen. Allerdings hatte der Bundesgerichtshof schon die Verlängerungsmöglichkeit nach dieser früheren Regelung aus verfassungsrechtlichen Gründen weit ausgelegt (BGH FamRZ 2006, 1362).
Die für Unterhaltsansprüche ab Januar 2008 geltende gesetzliche Neuregelung hat den nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) und den Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes (§ 1615 l Abs. 2 BGB) auch zur Dauer einander weitgehend angeglichen. Allerdings kann danach in beiden Fällen zunächst nur für die Dauer von mindestens drei Jahren nach der Geburt Betreuungsunterhalt verlangt werden. Verlangt der betreuende Elternteil aus Billigkeitsgründen Unterhalt über diese Dauer hinaus, muss er die Gründe dafür darlegen und beweisen, was eine individuelle Beurteilung der Verhältnisse erfordert.
Gründe, die für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts sprechen können, ergeben sich zunächst nach den insoweit wortgleichen Vorschriften der §§ 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3, 1615 l Abs. 2 Satz 4 und 5 BGB aus kindbezogenen Gründen, wobei die Belange des Kindes und die Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen sind. Insoweit darf aus verfassungsrechtlichen Gründen und wegen der identischen gesetzlichen Regelung nicht zwischen ehelich und nichtehelich geborenen Kindern differenziert werden.
Daneben können aber auch elternbezogene Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts sprechen. Beim nachehelichen Betreuungsunterhalt sieht § 1570 Abs. 2 BGB dies ausdrücklich vor und verweist dabei auf die Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie deren Dauer. Auch die gesetzliche Regelung zum Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes schließt dies nicht aus, indem es eine Verlängerung "insbesondere" aus kindbezogenen Gründen vorsieht. Daraus und aus dem Schutz der Familie in Art. 6 Abs.1 GG lässt sich entnehmen, dass sich die Möglichkeit zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes aus elternbezogenen Gründen um so mehr der Verlängerungsmöglichkeit beim nachehelichen Betreuungsunterhalt annähern kann, als die Beziehung der Eltern einer Ehe vergleichbar war, also bei längerem Zusammenleben oder bei einem gemeinsamen Kinderwunsch.
Ferner hat der Bundesgerichtshof auf einen weiteren Gesichtspunkt hingewiesen, der ebenfalls für einen verlängerten Anspruch spricht und im Gegensatz zu den zuvor genannten Umständen möglicherweise nach dem Alter des Kindes generalisiert werden kann. Selbst wenn ein Kind im Kindergarten volltags betreut wird, führt dies nämlich noch nicht notwendig zu einer vollschichtigen Erwerbspflicht des betreuenden Elternteils. Denn zusätzlich zur Betreuung insbesondere in den Abendstunden könnte eine vollschichtige Erwerbspflicht überobligatorisch sein. Ob sich aus dem Gesichtspunkt einer überobligationsmäßigen Doppelbelastung ungeachtet des gesetzlichen Regelfalls eines dreijährigen Betreuungsunterhalts Fallgruppen bilden lassen, die auf Erfahrungswerten beruhen und - z.B. nach dem Alter des Kindes - einer gewissen Pauschalierung zugänglich sind, wird das Berufungsgericht prüfen müssen. Allerdings wird dieser Gesichtspunkt allein regelmäßig angesichts einer eingeschränkten Erwerbspflicht nicht zu einem vollen Unterhaltsanspruch führen können.
Urteile vom 16. Juli 2008 XII ZR 109/05
AG Düsseldorf - 253 F 174/03 - Entscheidung vom 16.3.2004
OLG Düsseldorf - II-2 UF 125/04 - Entscheidung vom 23.5.2005
Karlsruhe, den 17. Juli 2008
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Man kann aber was tun
Grundsatzurteil zum Unterhaltsrecht: Alleinerziehenden kann nicht zwingend
ein Vollzeitjob zugemutet werden, auch wenn die Kinder ganztags in Kita
oder Schule untergebracht sind. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,566448,00.html
Und so steht man dann mal wieder vor der Frage, die schon einst Lenin umtrieb: Was tun?
Die Antwort ist denkbar einfach: umfassender Zeugungsboykott!
Wenn Frauen unter diesen Umständen Kinder haben wollen, sollen sie sich halt welche schnitzen. Frei nach der Losung des Hamburger Hafenarbeiterstreiks* vor mittlerweile 111 Jahren sollte es nunmehr heißen: Jeder Mann, der auch nur einen Funken Ehrgefühl besitzt, zeugt, solange das Familienrecht ihn zum rechtlosen Zahlesel degradiert, kein einziges Kind!
So eine Vasektomie ist eine relativ unproblematische Sache - eine Zahnwurzelbehandlung ist schlimmer. Und für Freunde der Promiskuität ist das Kondom, schon wegen Aids, ein absolutes Muss.
Lasst die Geburtenquote kräftig absacken! Kommt erst mal ein Jahr lang nur noch eine Handvoll Kinder in D. zur Welt, dann wird auch die Rechtslage bald eine andere sein. Und dem überbevölkerten Planeten wird es auch nicht schaden.
DaPis & Autobahnabriss
Beelzebub
P.S. Ich fürchte nur, dass auch und gerade in diesem Forum sich einige tummeln, denen das Urteil eigentlich ganz gut in den Kram passt. Jene netten rückwärtsgewandten Zeitgenossen, die Kindergärten und Ganztagsschulen für kommunistisches Teufelswerk halten und Frauen am liebsten die Erwerbsarbeit ganz verbieten würden. Die haben es dann aber auch nicht anders verdient, als kräftig zur Kasse gebeten zu werden.
*Die Losung lautete im Original: "Ein Arbeiter, der auf seine Ehre hält, rührt während des Streiks im Hafen kein Stück Arbeit an!"
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"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)
Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)
Man kann aber was tun
Lasst die Geburtenquote kräftig absacken! Kommt erst mal ein Jahr lang nur
noch eine Handvoll Kinder in D. zur Welt, dann wird auch die Rechtslage
bald eine andere sein. Und dem überbevölkerten Planeten wird es auch nicht
schaden.
Der Zeugungsstreik ist auch mein Prinzip (und war Inhalt meiner Signatur im pappa.com-Forum). Jedoch ist zu bedenken, daß wirklich gebärwillige Frauen sich den Samen auch anderswie beschaffen, entweder bei Samenbanken oder durch einen Ausländer. Ferner gibt es genügend deutsche Männer (vor Allem in Mitteldeutschland), die sich gerne hergeben, weil sie aufgrund des Arbeitsmarktes und ihrer Ausbildung ohnehin nicht Gefahr laufen, Unterhalt zahlen zu müssen.
Für alle Anderen gilt: Setzt kein Leben in die Welt, solange es - aufgrund der Gesetze und der Rechtsprechung - als Waffe gegen euch verwandt werden kann !
Gruß
Student
Gerichtlich bestätigt: Mann und Frau nicht gleich und nicht gleichstellbar.
Das Urteil zeigt mal wieder, dass Frauen keine Verantwortung für ihr
eigenes Leben übernehmen können und somit selbst noch Kinder sind. Die
Richter haben es gut erkannt und mussten daher so entscheiden.
Die Richter sagten zwar nicht explizit, daß Frauen von Männern soweit entfernt sind wie Kinder von Erwachsenen (und höhere Tiere von Menschen). Aber sie haben aufgrund dieser Annahme geurteilt.
Krank!!!
Die Frauen können Nichts dafür. Kinder können auch nichts dafür, wenn man sie zu Soldaten macht. Aber die Inkonsequenz der Männer, welche solche Gesetze machen oder zulassen, die weist hin auf Kulturkrankheit. Oder ist es eine Geschlechtskrankheit ?
Gruß
Student
Nach diesem Urteil rufen immer mehr Männer zum Zeugungsstreik auf
Sollen sie doch
Der Zeugungsstreik ist auch mein Prinzip (und war Inhalt meiner Signatur
im pappa.com-Forum). Jedoch ist zu bedenken, daß wirklich gebärwillige
Frauen sich den Samen auch anderswie beschaffen, entweder bei Samenbanken
oder durch einen Ausländer. Ferner gibt es genügend deutsche Männer (vor
Allem in Mitteldeutschland), die sich gerne hergeben, weil sie aufgrund des
Arbeitsmarktes und ihrer Ausbildung ohnehin nicht Gefahr laufen, Unterhalt
zahlen zu müssen.
Sollen sie sich doch solchermaßen Samen beschaffen so viel sie wollen. Das ist im Grunde ja nicht viel anders als das, was ich selber schnitzen genannt habe. Maßgeblich ist: weder auf Samenbanken, noch bei kenianischen oder karibischen Call-Boys noch im ostdeutschen Prekariat werden sie Wirtstiere für Unterhaltsschmarotzerei finden.
Für alle Anderen gilt: Setzt kein Leben in die Welt, solange es - aufgrund
der Gesetze und der Rechtsprechung - als Waffe gegen euch verwandt werden
kann !
Siehstewoll, da hat der BGH für ein richtiges kleines Wunder gesorgt: es gibt ein Thema, wo wir beide 100%ig der gleichen Ansicht sind.
Greets
Beelzebub
P.S. Mir hat ein Beitrag zu diesem Thema aus dem "stern" ausgesprochen gut gefallen. Ein Auszug:
"Kondome retten Leben!
Jetzt bekommt der Slogan eine neue Bedeutung! Jungs, immer an die Tüte denken! Schaut euch das Foto des Artikels an und stellt Euch vor, das sei eure lachende Ex für die ihr jetzt 5, 6, 7 und mehr Jahre ingesamt Zehntausende Euro abdrückt, nur weil Ihr ein paar mal faden Sex hattet...
Für die Kohle kann man sich im Puff mit jungen, hübschen, geilen Frauen die Seele aus dem Leib vögeln und hat dann noch ne Menge übrig!"
Der wird die mitlesenden Femis bestimmt schön in Wallung bringen.
![[image]](http://www.GratisSmilies.de/smilies/fiese/17.gif)
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"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)
Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)
Hier noch weitere 77 Kommentare zum Zahlesel Väter
Sollen sie doch
Sollen sie sich doch solchermaßen Samen beschaffen so viel sie wollen. Das
ist im Grunde ja nicht viel anders als das, was ich selber schnitzen
genannt habe. Maßgeblich ist: weder auf Samenbanken, noch bei kenianischen
oder karibischen Call-Boys noch im ostdeutschen Prekariat werden sie
Wirtstiere für Unterhaltsschmarotzerei finden.
Na ja, demnächst wird es in Deutschland eh nur noch Arm und Reich geheb und von daher ergibt sich diese Unterhaltsschmarotzerei von selbst. Mit den heutigen Steuern holt man die besser verdienenden schon auf die Armut herab und das muß auch sein bei der schwindenden Arbeit, die nur weniger und nicht mehr werden kann, da die Weltwirtschaft ganz sicher demnächst auch zurück gehen wird und wir ja noch dazu den ganzen Exportüberschuß über Steuern selbst bezahlen müssen. Daher mache ich mir keine so großen Sorgen, was den Unterhalt in der Zukunft angeht. Den werden noch ein paar wenige Reiche bezahlen können, so daß er so eine Alleinerziehende samt Kinder durchfüttern kann, aber die masse wird das schlichtweg nicht mehr können. Denen kann der Staat dann nur noch ein klein wenig abnehmen, so daß dieser Mensch zumindest noch ein Dach über dem Kopf hat und etwas zu fressen, damit er als Sklave für die reichen Teufel(zumindest im Koran steht dazu etwas zu den Zinsnehmern) arbeiten kann. Nur seltsam, daß die Sklaven auch heute noch dieses Geld verteidigen, da es angeblich natürlich entstand.
P.S. Mir hat ein Beitrag zu diesem Thema aus dem "stern" ausgesprochen gut
gefallen. Ein Auszug:"Kondome retten Leben!
Jetzt bekommt der Slogan eine neue Bedeutung! Jungs, immer an die Tüte
denken! Schaut euch das Foto des Artikels an und stellt Euch vor, das sei
eure lachende Ex für die ihr jetzt 5, 6, 7 und mehr Jahre ingesamt
Zehntausende Euro abdrückt, nur weil Ihr ein paar mal faden Sex hattet...
Für die Kohle kann man sich im Puff mit jungen, hübschen, geilen Frauen
die Seele aus dem Leib vögeln und hat dann noch ne Menge übrig!"
Genau mein Reden. Leider sieht das der überwiegende Teil der Männer ganz anders. Die wollen es gar nicht anders als für die Liebe zu verarmen. Aus dieser angeblichen Liebe heraus Arbeitet der dressierte man eben allzugerne für zwei und mehr. Der Mann hat eben durch seine Erziehung - oder ist es doch angeboren? - ein besonderes Interesse, es seiner geliebten besonders schön zu machen, wohingegen die Frau sich in der Liebe fallen lassen kann und diesen Taumel des Umsorgtseins genießt. Für die Frau scheint daher die Liebe etwas gänzlich anderes zu sein wie für den Mann - ob nun durch Frauen andressiert, wie es Esther Vilar meint, oder angeboren sei mal dahin gestellt.
Ich bemerke aber immer mehr, daß immer mehr Männer zu Frauen werden. Die reden nicht mehr klar Deutsch sondern so, daß man zw. den Worten etwas rein interpretieren muß. Das habe ich gerade vor ein paar Tagen festgestellt. Ich bekam von einem Nachbarn etwas und die Bedingung, die daran geknüpft war erfuhr ich nun erst, als er ziemlich zickig und trotzig wurde. Wie eine Frau eben. Bei ihm hat wohle eine jahrelange Mitgliedschaft in einer Ortsgruppe der Grünen sehr abgefärbt - vielleicht auch noch seine Fernsehsucht.
Man kann aber was tun
Frauen sich den Samen auch anderswie beschaffen, entweder bei Samenbanken
Da gibts aber keinen Unterhalt, deswegen ist das ja ziemlich unbeliebt.
oder durch einen Ausländer.
Auch nur selten ist da was zu holen.
Daher auch unbeliebt.
Arbeitsmarktes und ihrer Ausbildung ohnehin nicht Gefahr laufen, Unterhalt
zahlen zu müssen.
Auch nicht gerade der Knueller fuer arbeitsunwillige Frauen.
Für alle Anderen gilt: Setzt kein Leben in die Welt, solange es - aufgrund
der Gesetze und der Rechtsprechung - als Waffe gegen euch verwandt werden
kann!
Das sollte sich jeder Mitt-Zwanziger gut einpraegen.
Cheers!
Sollen sie doch
Für die Kohle kann man sich im Puff mit jungen, hübschen, geilen Frauen
die Seele aus dem Leib vögeln und hat dann noch ne Menge übrig!
Sehr wahr! Aber im Hotelzimmer ist's geiler als im Puff selbst.
Lieber die Kleine mit nach Hause nehmen.
Der wird die mitlesenden Femis bestimmt schön in Wallung bringen.
Das ist wohl das Einzige, was solche Schachteln noch in Wallung bringt.
Sonst geht da nichts mehr, glaube ich.
Cheers!
Man kann aber was tun
Und für
Freunde der Promiskuität ist das Kondom, schon wegen Aids, ein absolutes
Muss.
Naja, darueber liesse sich nun trefflich streiten, aber gehoert nicht hierher.
Ficken mit Kondom ist wie Jubeln in der Gummizelle!
Cheers!
Man kann aber was tun
Arbeitsmarktes und ihrer Ausbildung ohnehin nicht Gefahr laufen,
Unterhalt
zahlen zu müssen.
Auch nicht gerade der Knueller fuer arbeitsunwillige Frauen.
Man muß heute ja nicht nur bei arbeitsunwilligen Frauen aufpassen. Es gibt sicher auch welche, die gerne arbeiten würden, aber einfach nichts finden und Kinder dann als ausweg ansehen. Damit sind sie heute auch auf drei Jahre vor den menschenunwürdigen Zwangsmaßnahmen einer ArGe sicher. Es besteht im Volk halt trotz 10 Millionen Arbeitslosen das Vorurteil, daß jeder der arbeiten will, auch Arbeit findet. WAS NICHT SEIN DARF, KANN EINFACH NICHT SEIN! Es ist nicht genug Geld dafür da, die ganze Arbeit auch zu bezahlen, da das Geld bei der Arbeit heute zu wenig Rendite abwirft. Daher geht es ins Glücksspiel Spekulation und baut dort Blasen auf (siehe platzende Imobilienblase in den USA), die bei uns heute wohl auch für die teuren Lebensmittel schuld sind. Die Rendite will heute aber jeder Investor, da er sonst das Geld ab die Bank bringt und dafür Zinsen bekommt. Wobei dann eine Bank das Geld investieren muß (falls sie es nicht mehr verleihen kann), damit sie ihrem Kunden auch den Zins geben kann. Es ist ein Teufelskreis mit unserem Geld. Es muß uns zwangsläufig immer mal wieder in ein großes Unglück führen.
Ach wirklich? (was:Man kann aber was tun)
Frauen sich den Samen auch anderswie beschaffen, entweder bei
Samenbanken
Da gibts aber keinen Unterhalt, deswegen ist das ja ziemlich unbeliebt.
Google ist dein Freund: Samenbank und Unterhalt (GB/USA)
Gruß
MI
Man kann aber was tun
Ficken mit Kondom ist wie Jubeln in der Gummizelle!
Eher wie mit Boxhandschuhen Gitarre spielen.....
"Kinderwunsch" - positiv?
"Daraus und aus dem Schutz der Familie in Art. 6 Abs.1 GG lässt sich entnehmen, dass sich die Möglichkeit zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes aus elternbezogenen Gründen um so mehr der Verlängerungsmöglichkeit beim nachehelichen Betreuungsunterhalt annähern kann, als die Beziehung der Eltern einer Ehe vergleichbar war, also bei längerem Zusammenleben oder bei einem gemeinsamen Kinderwunsch."
Mir ist der Begriff "Kinderwunsch" aufgefallen. Das heißt, es wird in einem gewissen Sinn Rücksicht darauf genommen, dass der Mann kein Kind wollte.
Das gab es vorher noch nicht, oder?
Da wurde ja der Sexualakt mit Kinderwunsch gleichgestellt.
"Kinderwunsch" - positiv?
"Daraus und aus dem Schutz der Familie in Art. 6 Abs.1 GG lässt sich
entnehmen, dass sich die Möglichkeit zur Verlängerung des
Betreuungsunterhalts der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes aus
elternbezogenen Gründen um so mehr der Verlängerungsmöglichkeit beim
nachehelichen Betreuungsunterhalt annähern kann, als die Beziehung der
Eltern einer Ehe vergleichbar war, also bei längerem Zusammenleben oder bei
einem gemeinsamen Kinderwunsch."Mir ist der Begriff "Kinderwunsch" aufgefallen. Das heißt, es wird in
einem gewissen Sinn Rücksicht darauf genommen, dass der Mann kein Kind
wollte.
Das gab es vorher noch nicht, oder?
Da wurde ja der Sexualakt mit Kinderwunsch gleichgestellt.
Mein lieber Provokat,
Du glaubst jetzt nicht ernsthaft, nur weil da etwas von "gemeinsam" steht, das der alleinige Kinderwunsch einer Frau und das zustandekommen Desselben, Berücksichtung in der Rechtssprechung finden wird, oder?
Wenn es so wäre, dann würde ich das schlicht und einfach Illusion nennen.
Gruß - Christine
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Man kann aber was tun
Hallo Beelzebub
Grundsatzurteil zum Unterhaltsrecht: Alleinerziehenden kann nicht
zwingend
ein Vollzeitjob zugemutet werden, auch wenn die Kinder ganztags in Kita
oder Schule untergebracht sind. Das hat der Bundesgerichtshof
entschieden.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,566448,00.html
Das Urteil war in etwa dieser Form zu erwarten. Die Gerichte sind mit ihrer muetterfreundlichen Rechtsprechungspraxis seit dreissig Jahren wesentlicher Teil des Problems; zu glauben, sie seien jetzt urploetzlich zur Loesung des Problems mutiert, ist schon ziemlich blauaeugig.
Man muss sich bewusst sein, dass neben der staatlichen Buerokratie die zahllosen Anwaelte und Richter Hauptnutzniesser des heutigen Scheidungs- und Unterhaltsrechts sind. Die haben ein existentielles Interesse daran, dass die jetzige Situation mit moeglichst vielen Rechtsverfahren bei einer hohen Scheidungszahl aufrechterhalten wird. Anwaelte/Richter leben davon, dass moeglichst viele Leute sich vor Gericht streiten und gleichzeitig die Gerichtsverfahren routinemaessig mit einem Minimum an Aufwand durchgezogen werden koennen. Am einfachsten ist das zu erreichen, indem die eine Partei schon von vorneherein vor Gericht als Verlierer dasteht; das motiviert den mutmasslichen Gewinner zu klagen und die Anwaelte und Richter koennen ihre tausendfach benutzten Standardfloskeln in den Verfahren vorbringen. Exakt so laufen die weitaus meisten 08/15-Scheidungs-, Sorgerechts- und Unterhaltsverfahren ab. Auch der Anwaltszwang bei Scheidungen ist ein wunderbares Mittel, um die Kosten kuenstlich in die Hoehe zu treiben.
Die sich stetig ausweitende Verrechtlichung immer weiterer Bereiche unseres Lebens ist ganz im Sinne der Juristen; garantiert das doch einen stetigen Nachschub an Rechtshaendeln. Die Gleichstellungsgesetze sind somit ebenso wie das gesamte Familienrecht Teil einer juristischen Arbeitsbeschaffungsmaschinerie, welche sehr effektiv Juristenfutter produziert. All diese Gesetze stellen keineswegs einen hoeheren Grad an Gerechtigkeit her, kosten die Betroffenen sowie den Steuerzahler nichtsdestotrotz Milliarden von Euronzen jedes Jahr.
Und so steht man dann mal wieder vor der Frage, die schon einst Lenin
umtrieb: Was tun?Die Antwort ist denkbar einfach: umfassender Zeugungsboykott!
Wenn Frauen unter diesen Umständen Kinder haben wollen, sollen sie
sich halt welche schnitzen. Frei nach der Losung des Hamburger
Hafenarbeiterstreiks* vor mittlerweile 111 Jahren sollte es nunmehr heißen:
Jeder Mann, der auch nur einen Funken Ehrgefühl besitzt, zeugt, solange das
Familienrecht ihn zum rechtlosen Zahlesel degradiert, kein einziges Kind!So eine Vasektomie ist eine relativ
unproblematische Sache - eine Zahnwurzelbehandlung ist schlimmer. Und für
Freunde der Promiskuität ist das Kondom, schon wegen Aids, ein absolutes
Muss.
Gewollte Kinderlosigkeit erscheint natuerlich als das Ei des Kolumbus. Keine Kinder --> kein Kindesunterhalt und somit auch kein Betreuungsunterhalt. Letzten Endes muss aber jeder Mann selbst entscheiden, ob er diese Kinderlosigkeit will oder nicht.
Lasst die Geburtenquote kräftig absacken! Kommt erst mal ein Jahr lang nur
noch eine Handvoll Kinder in D. zur Welt, dann wird auch die Rechtslage
bald eine andere sein. Und dem überbevölkerten Planeten wird es auch nicht
schaden.
Hier spricht allerdings eine gehoerige Portion Naivitaet aus Dir, Beelzebub. In der Vergangenheit ist die Geburtenrate schon kraeftig abgesackt, waehrend gleichzeitig sowohl die Scheidungszahlen gestiegen sind, als auch die Unterhaltsrechtsprechung die Unterhaltspflichtigen immer staerker belastet hat. Was wird von den merkresistenten Politikern jedoch als politisches Mittel gegen diesen Geburtenschwund seit Jahr und Tag verordnet? Noch mehr Foerderung/Entlastung von Frauen zulasten des mehrheitlich maennlichen Unterhalts- bzw. Steuerzahlers. Es ist nicht zu erwarten, dass die politischen Traumtaenzer ihren Wahn zu Grabe tragen; solange noch das noetige Kleingeld und die rechtlichen Zwangsmittel vorhanden sind, um den Wahn aufrechtzuerhalten, wird das auch getan. So sieht die bittere Realitaet aus.
Und genau hier liegt der Knackpunkt an dieser ganzen Zeugungsverweigerungsstrategie. Das grundsaetzliche gesellschaftliche Problem der staatlichen Ausbeutung von Maennern zugunsten der Frauen wird durch die Zeugungsverweigerung zwar stark entschaerft, aber eben nur voruebergehend. Die Ausbeutung verlagert sich dann lediglich vom Unterhaltsrecht zum Steuerrecht und zu den Sozialwerken hin. Und dort ist mit der Zeugungsverweigerung ueberhaupt nichts zu gewinnen, denn steuerpflichtig und sozialabgabenpflichtig ist jeder. Anstatt sich hinter den Kindern zu verstecken und Kindes- und Betreuungs-/Ehegattenunterhalt zu kassieren, verstecken sich Frauen dann halt hinter staatlichen Planstellen, die ihnen einen vergleichsweise unbelasteten krisensicheren Erwerb garantieren (siehe Schweden). Alternativ verstecken sie sich hinter einer Gleichstellungspolitik, die ihnen alles 'ihnen zustehende' (die Haelfte der Macht, die Haelfte der Einkuenfte etc.) per Gesetzesdekret auf dem Silbertablett ueberreicht. Oder sie verstecken sich gleich verstaerkt hinter aerztlichen Attesten und zocken uns ueber den Sozialstaat ab. Letzterer Trend existiert heute schon. Wer die Arbeitsunfaehigkeitszahlen bei erwerbstaetigen Frauen und v.a. die windigen Begruendungen bei deren Arbeitsunfaehigkeit zur Kenntnis nimmt, weiss das schon laengst. Die clevere Sozialbetruegerin reitet voll auf der Psychowelle und findet immer irgendeinen Psychologen, der ihr Simulantentum fuer bare Muenze nimmt und ihr den Freifahrtschein ins staatlich alimentierte Schmarotzertum ausstellt.
Eigentlich hilft nur eines wirklich: naemlich dieses ganze auf dem umverteilenden Gleichstellungs- und Wohlfahrtsstaat basierende Abzocksystem auf ein vernuenftiges Mass zurueckzustutzen und den regulierenden Rechtsstaat aus wesentlichen Bereichen wieder zurueckzupfeifen. Die Verrechtlichung und die staatliche Buerokratisierung des Privaten ist konsequent zu unterbinden. Den obenerwaehnten politischen Traumtaenzern sind also sowohl das Geld als auch die rechtlichen Zwangsmittel zu entziehen. Die menschlichen Mikrogesellschaften (=Familien) regulieren sich auch ohne jegliche juristische Hilfe von selbst, mehrere Jahrtausende Kulturgeschichte belegen das eindeutig.
P.S. Ich fürchte nur, dass auch und gerade in diesem Forum sich einige
tummeln, denen das Urteil eigentlich ganz gut in den Kram passt. Jene
netten rückwärtsgewandten Zeitgenossen, die Kindergärten und
Ganztagsschulen für kommunistisches Teufelswerk halten und Frauen am
liebsten die Erwerbsarbeit ganz verbieten würden. Die haben es dann aber
auch nicht anders verdient, als kräftig zur Kasse gebeten zu werden.
Du breitest wieder mal Deine Phantasien ueber andere Poster aus, Beelzebub; zur Sache gehoert das jedenfalls nicht.
Im uebrigen war es den Eltern schon immer freigestellt, ihren Nachwuchs fremdbetreuen zu lassen, sofern sie diese Fremdbetreuung auch selbst bezahlten. Es gab nie ein Gesetz, das ihnen das verboten haette. Die meisten Eltern machen hier jedoch die Rechnung auf und erkennen, dass sie mit der Fremdbetreuung finanziell wenig gewinnen, denn ein marktkonformer Preis fuer Kinderbetreuung frisst bei der grossen Mehrheit der Eltern den groessten Teil des zusaetzlich erwirtschafteten Nettoeinkommens gleich wieder weg; die Eigenbetreuung besitzt neben der unbestreitbaren Muehe auch noch einen erheblichen immateriellen, einen emotionalen Wert, und diesen Wert verliert man bei der Fremdbetreuung ebenso unbestreitbar.
Erst mit der mehr oder weniger starken Subventionierung der Fremdbetreuung erlangt diese eine hoehere Attraktivitaet, denn durch die staatlichen Subventionen verbleibt Ende Monat mehr Kohle im Lohncouvert. Dass bei flaechendeckender Subventionierung der Fremdbetreuung ein erheblicher Teil der Subventionen von den Subventionsempfaengern selbst ueber Steuern und Abgaben bezahlt werden, scheint den meisten dabei nicht aufzufallen. Ein Gewinn ergibt sich nur aus der Tatsache, dass nicht alle Zahler gleichzeitig Subventionsempfaenger sind (z.B. Kinderlose und eigenbetreuende Eltern); wenn jedoch erst einmal alle eigenbetreuende Eltern auf den Subventionszug aufspringen und obendrein noch Muetter ohne Job oder nur mit Teilzeitarbeit ihre Kinder in die subventionierten KiTas geben ohne einen adaequaten Steuerobolus entrichten (was ja die Richter am BGH im verlinkten Urteilsspruch ausdruecklich zulassen), dann wird's ziemlich eng mit dem Gewinn.
Allgemeiner Trend im Wohlfahrtsstaat: Der Staat greift dem Buerger immer tiefer in die Tasche, um ihm etwas weniger davon wieder zurueckzuzahlen, denn die Differenz verbleibt immer in der Buerokratie des staatlichen Umverteilungssystems. In ihrer Einfaeltigkeit merken die meisten Leute das gar nicht. Die Parallelen zu den Schildbuergern sind offensichtlich. Die wussten ja mit der Zeit auch nicht mehr, wie dumm ihr Verhalten eigentlich ist, obwohl sie der Sage nach urspruenglich die kluegsten Leute in ganz Europa und deswegen ueberall in der Fremde als Berater von Koenigen und Fuersten im Einsatz gewesen waren.
Wer hingegen immer vom Wohlfahrtsstaat profitiert sind die Mitarbeiter in der staatlichen Buerokratie, sie werden durch einen vergleichsweise krisensicheren Job in Lohn und Brot gebracht, waehrend ihr Nutzen haeufig ziemlich fragwuerdig ist. Ihr Ziel ist denn auch eine stetige Ausdehnung der Wohlfahrtsbuerokratie. Damit sichern sie nicht bloss ihren eigenen Arbeitsplatz dauerhaft ab, sie schaffen sich dadurch auch Aufstiegsmoeglichkeiten in der parallel mit der Buerokratie wachsenden Hierarchie (vgl. Parkinsons Gesetze, die dieser schon vor ueber 50 Jahren formuliert hat).
Gruss
Maesi
"Kinderwunsch" - positiv?
Hallo Christine,
Bevor es eine Berücksichtigung in der Rechtsprechung geben kann, ist es auf jeden Fall günstig, wenn es irgendwo einmal festgeschrieben steht.
Hier gibt es ein Bewusstsein, dass Männer ungewollt zu Vätern gemacht werden. Das ist bezüglich "passive Vergewaltigung" doch schon beachtlich.
Vielleicht kein Meilenstein, aber ein Anfang.
Provokat
"Daraus und aus dem Schutz der Familie in Art. 6 Abs.1 GG lässt sich
entnehmen, dass sich die Möglichkeit zur Verlängerung des
Betreuungsunterhalts der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes aus
elternbezogenen Gründen um so mehr der Verlängerungsmöglichkeit beim
nachehelichen Betreuungsunterhalt annähern kann, als die Beziehung der
Eltern einer Ehe vergleichbar war, also bei längerem Zusammenleben oder
bei
einem gemeinsamen Kinderwunsch."
Mir ist der Begriff "Kinderwunsch" aufgefallen. Das heißt, es wird in
einem gewissen Sinn Rücksicht darauf genommen, dass der Mann kein Kind
wollte.
Das gab es vorher noch nicht, oder?
Da wurde ja der Sexualakt mit Kinderwunsch gleichgestellt.
Mein lieber Provokat,Du glaubst jetzt nicht ernsthaft, nur weil da etwas von "gemeinsam" steht,
das der alleinige Kinderwunsch einer Frau und das zustandekommen Desselben,
Berücksichtung in der Rechtssprechung finden wird, oder?
Wenn es so wäre, dann würde ich das schlicht und einfach Illusion nennen.Gruß - Christine