Noch nicht mal Unitasking beherrscht das Merkel
Zitat: In der F.A.Z. sagte Angela Merkel: "Allen Empfängern von Arbeitslosengeld II werden Heizkosten und Strom bezahlt, sie sind damit nicht von den Preissteigerungen betroffen."
http://www.readers-edition.de/2008/06/21/aufreger-der-woche-frau-merkel-und-das-arbeitslosengeld-2/
Damit das Merkel nicht gar so dumm dasteht, hat das Sozialgericht Frankfurt schnell ein passendes Urteil gesprochen.
Die Märchen-Kanzlerin auf der Suche nach dem Lichtschalter
Angela "Maggie" Merkel hat erneut ein Machtwort gesprochen. In einem Interview mit "Blöd am Montag" wandte sich die Märchen-Kanzlerin gegen Bestrebungen, den Hartz IV- Beziehern die Müllgebühr teilweise zu erlassen oder ihnen gar Ermäßigungen beim Theaterbesuch einzuräumen. Im Hartz IV- Regelsatz sei alles enthalten, sagte die Kanzlerin, auch der Müll und die Show ihres Vorgängers Schröder.
Vorsicht!
Zitat: In der F.A.Z. sagte Angela Merkel: "Allen Empfängern von
Arbeitslosengeld II werden Heizkosten und Strom bezahlt, sie sind damit
nicht von den Preissteigerungen betroffen."http://www.readers-edition.de/2008/06/21/aufreger-der-woche-frau-merkel-und-das-arbeitslosengeld-2/
Damit das Merkel nicht gar so dumm dasteht, hat das Sozialgericht
Frankfurt schnell ein passendes Urteil gesprochen.
So wie ich das in den Kommentaren lese, ist das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt schon etwas älter (vom 29.12.06) und gilt auch nicht in jedem Bundesland (siehe dazu Kommentar von Detlef Brock).
Daher kann das Bundesmärkelchen diese Aussage wohl bringen, da sie von den Sozialgerichten in einigen Bundesländern nach Eingang einer Klage wohl stimmt. Wie im Kommentar hervor geht, hat allerdings das LSG Hamburg am 21.03.2007 entschieden, dem Frankfurter entscheid nicht zu folgen. Das VG Bremen zog am 08.05.2007 nach und entschied wie das LSG Hamburg. Daher ist Bundesmärkelchens Aussage Richtig und Falsch zugleich. Zu begrüßen ist diese Aussage natürlich, da nun andere Sozialgerichte sich nicht mehr so einfach gegen das frankfurter Urteil entscheiden können.