Zitat: In der F.A.Z. sagte Angela Merkel: "Allen Empfängern von
Arbeitslosengeld II werden Heizkosten und Strom bezahlt, sie sind damit
nicht von den Preissteigerungen betroffen."
http://www.readers-edition.de/2008/06/21/aufreger-der-woche-frau-merkel-und-das-arbeitslosengeld-2/
Damit das Merkel nicht gar so dumm dasteht, hat das Sozialgericht
Frankfurt schnell ein passendes Urteil gesprochen.
http://www.readers-edition.de/2008/06/22/sozialgericht-sagt-stromkosten-fuer-alg-ii-empfaenger-muessen-uebernommen-we...
So wie ich das in den Kommentaren lese, ist das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt schon etwas älter (vom 29.12.06) und gilt auch nicht in jedem Bundesland (siehe dazu Kommentar von Detlef Brock).
Daher kann das Bundesmärkelchen diese Aussage wohl bringen, da sie von den Sozialgerichten in einigen Bundesländern nach Eingang einer Klage wohl stimmt. Wie im Kommentar hervor geht, hat allerdings das LSG Hamburg am 21.03.2007 entschieden, dem Frankfurter entscheid nicht zu folgen. Das VG Bremen zog am 08.05.2007 nach und entschied wie das LSG Hamburg. Daher ist Bundesmärkelchens Aussage Richtig und Falsch zugleich. Zu begrüßen ist diese Aussage natürlich, da nun andere Sozialgerichte sich nicht mehr so einfach gegen das frankfurter Urteil entscheiden können.