EuGH: Ins Ausland entführte Kinder sollen möglichst rasch zurück
Ein Kind, das im Streit zwischen den Eltern ins Ausland entführt wurde, soll möglichst schnell wieder zurück. Eine EU-Verordnung, die dies gewährleisten soll, greift unabhängig vom Verlauf der gerichtlichen Auseinandersetzungen, urteilte am Freitag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Im konkreten Fall müssen danach die Gerichte in Litauen die Entscheidung des Amtsgerichts Oranienburg akzeptieren, dass die Mutter die nach Litauen entführte Tochter an den Vater in Deutschland herausgeben muss. Der EuGH entschied den Streit erstmals nach dem zum Jahresbeginn neu geschaffenen Eilverfahren innerhalb von nur zwei Monaten. (Az: C-195/08)
11. Juli 2008 - 13.54 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2008
gefunden bei wwww.123recht.net
Gruß
Flohgast