Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Plenarprotokoll über gem. Sorgerecht, häusliche Gewalt und Genitalverstümmelung

Christine ⌂, Friday, 11.07.2008, 11:58 (vor 6373 Tagen) @ Christine

Bevor es jedoch zu einer so weitreichenden,
unter Umständen gegen die Interessen alleinerziehender
Mütter gerichteten Regelung kommt, sollte auf jeden
Fall zuerst die vom Bundesjustizministerium in Auftrag
gegebene wissenschaftliche Untersuchung sorgfältig
ausgewertet werden. Es muss selbstverständlich sein, zunächst
mehr über die Motivlagen der Mütter zu erfahren,
warum diese nicht mit einem gemeinsamen Sorgerecht
einverstanden sind. Dies entspricht auch dem Kindeswohl.
Es ist davon auszugehen, dass die Mütter sich
nicht ohne Grund weigern werden, eine gemeinsame
Sorgeerklärung abzugeben. Nicht klar in dem Antrag ist,
warum der Gesetzgeber diesen Müttern von vorneherein
misstrauen sollte. Daher lehnen wir den Antrag ab.

Zitat aus dem Protokoll Seite 264 links.

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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