Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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BITTE ALLE (!) DAGEGEN STIMMEN!!!!

Wolfgang, Tuesday, 08.07.2008, 19:30 (vor 6376 Tagen)

www.direktzu.de/kanzlerin/messages/16931

anmelden - auf minus drücken...-
so daß die Anfrage BITTE NOCH HEUTE auf Platz 4 oder 5 landen wird!!!! Und auf keinen Fall mehr auf den ersten 3 Plätzen steht!!!!!!!!!!!!!!!!!

Vielen Dank! - und weitersagen...- ... so viele Stimmen dagegen wie möglich.

Und den Typen persönlich anschreiben! Usw...

Grüsse...Wolfgang

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Holger, Tuesday, 08.07.2008, 19:48 (vor 6376 Tagen) @ Wolfgang

www.direktzu.de/kanzlerin/messages/16931

anmelden - auf minus drücken...-
so daß die Anfrage BITTE NOCH HEUTE auf Platz 4 oder 5 landen wird!!!!
Und auf keinen Fall mehr auf den ersten 3 Plätzen
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Wieso?
Ich fände es ausgezeichnet und entlarvend, wenn unsere Vorsteherin derlei Lügen auch noch wiederkäut.

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roser parks, Tuesday, 08.07.2008, 20:51 (vor 6376 Tagen) @ Holger

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anmelden - auf minus drücken...-
so daß die Anfrage BITTE NOCH HEUTE auf Platz 4 oder 5 landen wird!!!!
Und auf keinen Fall mehr auf den ersten 3 Plätzen
steht!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Wieso?
Ich fände es ausgezeichnet und entlarvend, wenn unsere Vorsteherin derlei
Lügen auch noch wiederkäut.

Habe ich mir auch gedacht, gerade in dem Jammerfragestil müsste es weiter gehen, das Ganze auf die Spitze treiben. Anders wird das sowieso nichts!

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Wolfgang, Tuesday, 08.07.2008, 21:20 (vor 6376 Tagen) @ Holger

Habe die e-mail-Adresse des Fragestellers ausfindig gemacht (Janerik471@aol.com) und ihm folgende e-mail geschickt:

Sehr geehrter Herr Hansen,

Hier ein paar unterschlagene Perspektiven zum Thema "Frauen und Geld" bzw. Beruf, Lebensumstände usw.:

"Einer der ehernen Überzeugungen des Feminismus, der die fortdauernde Benachteiligung von Frauen belegen soll, lautet: Frauen verdienen für die gleiche Arbeit immer noch 25 Prozent weniger als Männer. Nun ist diese Aussage nicht einmal sachlich falsch. Allerdings wird dieser Umstand gerne unterschwellig oder ganz offen auf die Diskriminierung von Frauen im nach patriarchalischen Mechanismen funktionierenden Berufsleben zurückgeführt. Eine Interpretation, die recht flott mit den Gesetzen der Logik kollidiert. Denn würde noch irgendein Arbeitgeber Männer einstellen, wenn Frauen die gleiche Arbeit genauso gut um 25 Prozent preiswerter machen können? Wohl kaum. Es gibt also genug Gründe, warum hier und da immer noch Männer eingestellt werden, und sie haben nur am Rande mit dem fehlenden Risiko von Schwangerschaften zu tun. Berücksichtigt man nämlich u.a. geleistete Überstunden, Lohnzulagen (z.B. für schmutzige Arbeit), berufliche Ausbildung und Qualifikationen, Branche und Betriebszugehörigkeit (bei denen Männer durchweg die Nase vorn haben), schrumpft der "diskriminierende Gehaltsrückstand" von Frauen auf einen ganz kleinen Rest zusammen. Und selbst der lässt sich noch mit der im Schnitt größeren beruflichen Motivation von Männern erklären, die nunmal auch deshalb engagierter zur Sache gehen, weil sie Frau und Kinder mit ernähren müssen. Welche Frau dagegen füttert mit ihrem Gehalt schon einen gesunden, arbeitsfähigen Mann mit durch, der sich lieber daheim selbst verwirklicht, als sich dem rauen Wind der Arbeitswelt auszusetzen?"

Allmählich scheinen Überlegungen dieser Art in die Medien vorzudringen. In der taz-Ausgabe (in NRW) vom 7. November erläutern Miriam Bunjes und Natalie Wiesmann (2 Frauen!), warum die altbekannten Diskriminierungs-Vorwürfe eher ins Leere gehen:

"Gleiche Qualifikation und trotzdem weniger Geld? Das wäre ein klarer Fall von Diskriminierung. So einfach funktioniert die Rechnung aber nicht. In NRW arbeiten Frauen wie im Rest der Republik zu einem großen Teil im Dienstleistungsbereich - und dort werden geringere Löhne gezahlt, auch an die Männer, die dort arbeiten. () Schwere körperliche Arbeit wird höher entlohnt als feinmotorische, deshalb kriegt man(n) im Männerberuf Bauarbeiter grundsätzlich einen Erschwerniszuschlag. Im Frauenjob Küchenhilfe gibt es den nur, wenn die Hilfen nachweislich mehrere Stunden am heißen Abwasch standen - und dann auch nur für eben diese Stunden. Na ja. Eingeschliffene Denkweisen (Frauen werden immer und überall benachteiligt) sind nunmal nicht so einfach aus den Köpfen zu bekommen. Dass die Arbeit am Bau, bei jedem Wetter und mit vielen schweren Lasten, die zu tragen sind, doch etwas weniger komfortabel ist als der Job in der gutgeheizten Küche, wollen wir dann doch noch anmerken. Und wer kann auf dem Bau schon fein säuberlich notieren, wann der Arbeiter Steine geschleppt und wann er Gerümpel weggeräumt hat? Auch andere Impulse schlagen immer wieder durch. So ist der Hang zum (Selbst-) Lob den Frauen inzwischen in Fleisch und Blut übergegangen: Die Frauen wollten sofort auf Gehalt verzichten, um ihre Projekte nicht zu gefährden. Die Männer waren strikt dagegen: Nur wenn wir gut verdienen, können wir erfolgreiche Projekte machen. Sehr unterschiedlich reagierten die Landesarbeitsgemeinschaften von Schwulen und Lesben Anfang 2006 auf die angekündigten Kürzungen der NRW-Landesgelder für ihre Netzwerke. Frauen sind bescheidener und wollen immer teilen, sagt Gabriele Bischoff, Geschäftsführerin der LAG Lesben in NRW. Bescheidenheit sei ein weibliches Verhalten, das sich auch immer wieder in Gehaltsverhandlungen beobachten ließe.Viele Männer, ob verheiratet oder geschieden, dürften das mit der weiblichen Bescheidenheit allerdings grundlegend anders sehen als Frau Bischoff.“

Übrigens wird auch immer vergessen, daß bei allen Studien bei denen es um "Teilzeitarbeit" geht, festgestellt wird, daß Frauen höhere Gehälter bekommen als Männer - wieso wird diese Diskriminierung von Männern nie thematisiert in den Medien?

Und noch ein interessanter Blickwinkel (einer Frau!)

"Mehrheitlich gesehen, verfügen Männer über deutlich höhere Machtanteile als Frauen. Egal ob in Politik, Wirtschaft, Sport, Gesellschaft - in den interessanten Positionen, die mit dem vielen Geld nämlich - sehen wir hauptsächlich Männer. Dies nimmt der Feminismus zum Anlaß zu jammern, wie ungerecht es doch ist, dass Männer immer noch, obwohl in gleicher Position wie eine Frau, ein höheres Gehalt beziehen als diese - und ein höherer Anteil des Umlaufvermögens in männlicher Hand ist. Das ist im Prinzip richtig. Gehälter von Frauen sind durch die Bank weg niedriger als die der Männer. Und ebenfalls richtig ist, dass das nicht korrekt ist! Gleiche Arbeit - gleicher Lohn, eigentlich sollte dieser Grundsatz gelten. Und sicher gibt es hier noch Handlungsbedarf. Ebenso richtig ist, dass der männliche Besitzanteil bei Vermögen höher ist als der weibliche. Ob das nun in Ordnung so ist, darüber kann man sich streiten. Denn schließlich wird in der Regel derjenige das Vermögen besitzen, der es auch (in welcher Form auch immer) erwirtschaftet hat. Und ich persönlich finde das durchaus in Ordnung so! ... ... ... Aber dies ist nur der äußerlich sichtbare Teil dieser Angelegenheit. Der Part, den niemand sieht, spielt sich im Verborgenen - weil im Privatleben - ab. Fakt ist, dass - und zwar gleichgültig, wer die Einnahmen erwirtschaftet - die Frauen über das meiste Geld verfügen. Es mag sein, dass Männer Eigentümer dieses Geldes sind. Frauen sind jedoch definitiv diejenigen, die mehr Geld ausgeben - sprich darüber verfügen. Selbst im Falle einer Trennung/Scheidung gehen Frauen in der Regel nicht leer aus. Meist ist es sogar so, dass häufig durchaus die Frauen besser abschneiden. Dieser Umstand liegt in unserem geänderten Scheidungsrecht begründet. Ich werde diese Thematik in einem späteren Kapitel noch ausführlich erläutern. ...... ....“ ...(www.bettinapeters.info)

"Eine Untersuchung großer Einkaufspassagen (Bekleidungsgeschäfte für Männer und Sportartikelgeschäfte eingeschlossen) hat ergeben, daß den persönlichen Bedürfnissen von Frauen siebenmal soviel Verkaufsfläche gewidmet ist als denen der Männer . Beide Geschlechter kaufen mehr für Frauen. Der Schlüssel zum Reichtum ist nicht, was jemand verdient, sondern was jemand für sich selber ausgeben kann, nach eigener Wahl - oder was für einen ausgegeben wird, auf einen Wink hin. In jeder Konsumkategorie bestimmen Frauen weitgehend über die Ausgaben . Mit der Entscheidung, wofür Geld ausgegeben wird, gehen andere Machtbefugnisse einher. Die Macht der Frauen über den Geldbeutel gibt ihnen auch Macht über die Fernsehprogramme, weil diese von der Werbung abhängig sind. Zusammen mit der Tatsache, daß Frauen zu allen Tageszeiten mehr fernsehen als Männer, erklärt dies, warum Fernsehsender es sich nicht leisten können, an dem Ast zu sägen, auf dem sie sitzen. Frauen sind dem Fernsehen das, was Arbeitgeber den Arbeitnehmern sind. Und das Ergebnis? Die Hälfte der 250 Fernsehfilme des Jahres 1991 stellen Frauen als Opfer dar - in "irgendeiner Weise physischer oder psychischer Mißhandlung unterworfen" . www.weltall-erde-ich.de/auszuege/76.shtml

Nochmal Warren Farrel...

"Die Hälfte des Himmels und aller Macht forderte die Frauenbewegung. O. k., dann aber bitte auch die Hälfte der Kanalreinigungs-, Müllmänner- und Bergarbeiterjobs und aller Nachtschichten. Auch die Retter von Tschernobyl hätten dann nicht zu 100 Prozent männlich sein müssen. Und die 24 am schlechtesten bezahlten Jobs in der USA sind ebenfalls Männern vorbehalten, es sind die so genannten Todesberufe. Auch Mordopfer sind zu 84 Prozent Männer. Kriege könnte man "Männertötungsveranstaltungen" nennen.

Überdeutlich daran, dass amerikanische Soldatinnen, die sich zu Friedenszeiten zwar den gleichen Lohn erkämpften, jedoch im Krieg keineswegs an die vorderste Front müssen. Das Privileg, sich totschießen zu lassen, ist den Männern vorbehalten!"

Für die Männergleichstellung setzte sich am 14. Februar auch eine Autorin mit dem Pseudonym Birgittt auf "RP-Online" ein und berichtet über ihr Wochenende: "Am Freitag habe ich meinen Termin beim Frauenarzt. Im Reisebüro buche ich für den Urlaub eine Studienreise nur für Frauen. Danach besuche ich einen Frauencomputerkurs aus dem Frauenveranstaltungsprogramm. Am Samstag lasse ich mich beim Damenfriseur stylen und lese dabei Frauenzeitschriften. Am Abend heißt es Ladiesnight: Frauen haben in der Diskothek freien Eintritt und bekommen Freigetränke. Männer dürfen rein, müssen aber für beides zahlen. Da schmeckt der Ladykiller doppelt gut. Natürlich parke ich auf dem reservierten Frauenparkplatz. Am Sonntag trainiere ich unbeobachtet im Frauenfitnessstudio und genieße die Ruhe in der Damensauna. Unser Grundgesetz und die Moral fordern die Gleichstellung von Mann und Frau. Nach dem Antidiskriminierungsgesetz soll niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden. Welches Geschlecht wird benachteiligt? Bald ist Schluss mit Weiberkram, Weiberfastnacht, Frauenministerium, Frauenbüro, Frauenstammtischen, Mädchenschule, Frauentag und Frauenbeauftragten, die Männerwünsche vernachlässigen. Bevor sie sich gerichtlich Zugang zu unseren Hochburgen verschaffen, will ich sie reinlassen. Eigentlich sind sie doch ganz nett." RELIef I ef-KULTUR Nr. 61 - April 2006 www.ef-magazin.de/ef61-hoffmann-eingeschnappt.pdf

Und hier noch ne ganz andere Perspektive:

"Die "Befreiung unterdrückter Frauen" habe zuhauf verschüchterte Männer und zickige Frauen hervorgebracht, so Astrid von Friesen. (Therapeutin) Der damals notwendige Kampf für Frauenrechte habe sich gegen ein Zerrbild von der Männermacht gewandt. Zu Recht, so die Autorin, habe die Frauenbewegung erkannt, dass Männer das Weltgeschehen bestimmten. Doch dass das nur auf ein Prozent der Männer beschränke, habe man im blinden Eifer übersehen.
Die anderen 99 Prozent der Männer sind ebenso Opfer, wie die Frauen, für die man gekämpft habe. Doch die Denkweise habe sich übertragen und sie wurde beibehalten. Und das sei falsch... Viele Männer nähmen heute zu Unrecht alle Marotten der Frauen hin, die als Mädchen keine Grenzen gesetzt bekamen."

Es ist ausdrücklich zu loben, wenn sich etwa Nicola Liebert (eine Frau!) in der taz vom 7. März dieser Augenwischerei verweigert: "Ich habe selbst nie einen männlichen Chef und auch keine männlichen Kollegen getroffen, die mich aktiv an der Karriere gehindert hätten. Im Gegenteil, es gab eine ganze Menge, die mich gefördert haben", berichtet sie und sieht für das bestehende Ungleichgewicht klar andere Gründe vorliegen: "Da muss ich nur mich selbst betrachten und meine Weigerung, eine karrierefördernde 50- bis 60-Stunden- Woche im Büro zu akzeptieren." Frau Liebert möchte lieber "meine Beziehung und mein übriges Privatleben, meine kulturellen Interessen und mein Lieblingshobby pflegen: morgens ausschlafen. Auch ohne Kinder eine schlechte Voraussetzung für eine steile Karriere."

Und noch ne Perspektive:

"Das Problem scheint darin zu liegen, dass die meisten Damen gar keine Lust auf den durchaus steinigen und entbehrungsvollen Weg einer beruflichen Karriere haben und weibliche Gurus wie Alice Schwarzer meinen, mit Gewalt für alle Frauen sprechen zu müssen. Natürlich ist es durchaus begrüßenswert, wenn Frauen sich vermehrt dem Beruf widmen, falls sie auch bereit sind, all die damit verbundenen Nachteile in Kauf zu nehmen! Die Frage ist nämlich, ob die Vollzeit-Damen und all jene, die heute so lauthals schreien, auch bereit wären, beim etwaigen Scheitern ihrer Ehe, Unterhalt zu bezahlen und ihre Kinder nur noch zwei mal im Monat oder noch weniger zu sehen, falls es dem alleinerziehenden Elternteil plötzlich einfällt in eine andere Stadt umzuziehen, so wie es die an den "Schalthebeln der Macht sitzenden Patriarchen" seit langem zu akzeptieren haben. Was für eine Art Macht es überhaupt sein soll, in einem 14-Stunden-Job, zwar eine Menge Geld zu scheffeln, sich jedoch seiner Familie zunehmend zu entfremden, um mit fünfzig den ersten Herzinfarkt zu erleiden, ist bis heute ungeklärt. Vielleicht sind ja damit jene Hampelmänner in der Politik gemeint, die ihre Entscheidungen von Lobbyst/innen abhängig machen, wo seit Jahrzehnten Gesetze von Männern für Frauen beschlossen werden? Und das in einem "patriarchalischen" Staat, der vor weiblichen Unterstützungs- Hilfs- und Förderungsorganen nur so strotzt. Wie verzerrt muss die Wahrnehmung eigentlich sein, um nicht mehr zu erkennen, wer hier eigentlich von wem gefoppt wird?"

Noch ein nettes Zitat von W. Farrell:

"Es dürfte schwer sein, auch nur ein historisches Beispiel für eine Gruppe zu finden, die sich als Opfer bezeichnen konnte, während sie die Hälfte der Stimmberechtigten stellte. Oder ein Beispiel für eine unterdrückte Gruppe, die lieber ihre "Unterdrücker" wählt, statt ein eigenes Mitglied dazu zu bewegen, die Verantwortung zu übernehmen und ins Rennen zu gehen. Frauen sind die einzige Minderheit, die eine Mehrheit ist, die einzige Gruppe, die sich als "unterdrückt" bezeichnet, dabei aber darüber bestimmen kann, wer in ein Amt gewählt wird, und zwar in buchstäblich jeder einzelnen Gemeinde des Landes. Frauen sind die einzige "unterdrückte" Gruppe, die die gleichen Eltern hat wie der "Unterdrücker"; die genau so oft in die Mittel- und Oberklasse hineingeboren wird, wie der "Unterdrücker"; die über mehr kulturellen Luxus verfügen als der "Unterdrücker". Sie sind die einzige "unterdrückte" Gruppe, deren "unbezahlte Arbeit" die in die Lage versetzt, für fast fünfzig Milliarden Dollar jährlich Kosmetika zu kaufen; die einzige "unterdrückte" Gruppe, die mehr für Mode- und Markenkleidung ausgibt, als ihre "Unterdrücker"; die einzige "unterdrückte" Gruppe, die zu allen Tageszeiten mehr fernsieht als ihre "Unterdrücker"." (Warren Farrell) "

Die Gesamtheit der eben geschilderten Perspektiven ergeben zusammen ein wahreres Bild, als die seit 30 Jahren als Glaubenssatz verkündete Lohndiskriminierung der Frau...

Ansonsten:

Die Lebenserwartung von Frauen ist heute fast überall erheblich höher als die von Männern. Die Ursachen sind nicht biologischer Natur, wie Farrell nachweist, sondern liegen in den Lebensumständen begründet."

"Wenn Männer sieben Jahre länger leben würden als Frauen, hätten uns Feministen längst klargemacht, dass die Lebenserwartung der beste Indikator ist, an dem sich ablesen läßt, wer die Macht hat. Und damit hätten sie recht."


In allen Altersstufen ist die Selbstmordrate von Männern um ein Vielfaches höher als die von Frauen.

Den eklatantesten Verstoß gegen das Gleichheitsgebot der Verfassung sieht Farrell in der einseitigen Wehrpflicht der Männer.


- Im Berufsleben wird Gleichheit zwar an der Spitze hergestellt - nicht aber an der Basis. Nach wie vor arbeiten in Todesberufen (z.B. Feuerwehr, Bergbau, Baugewerbe, Dachdecker, Müllfahrer) nahezu ausschließlich Männer. In den Statistiken zu Unfallhäufigkeit und berufsbedingten Krankheiten liegen die Männer vorn.


- Für gleiche Verbrechen (Raubüberfälle, Einbruch, Diebstahl) werden Männer härter bestraft als Frauen. Die Todesstrafe (in den USA) wurde gegen eine Frau bisher nur in ganz wenigen Fällen vollstreckt, aber zu hunderten gegen Männer.


- Auch mit dem Familienrecht und den Gesetzen gegen sexuelle Belästigung hält das System seine Hand über die Frauen. Ein Rechtsanwalt wird mit Worten zitiert, die auch in Deutschland gefallen sein könnten: "Ich vertrete viel lieber weibliche Klienten, weil das System ganz klar auf ihrer Seite ist."


Aus Farrels Analyse ergibt sich, daß die Behauptung von der Macht der Männer zwar für den Feminismus ihren Zweck erfüllt, kritischer Nachprüfung aber nicht standhält. In seinen Schlußfolgerungen tritt Farrell für einen Bewußtseinswandel ein, der streckenweise die Züge einer Utopie im besten Sinne annimmt.

Er plädiert dafür, Gleichberechtigung und Gleichverpflichtung in der Verfassung zu erankern. Er empfiehlt, Richter (in den USA) nicht mehr zu wählen die in Scheidungen in mehr als 60% der Fälle Müttern das alleinige Sorgerecht zusprechen. Er fordert die Männer dazu auf, eine politische Bewegung zu bilden, wie es vor ihnen die Frauen getan haben. Er fordert gezielte Hilfsangebote für Männer.

Er fordert die Medien auf, Beziehungsprobleme nicht ausschließlich aus Frauensicht zu behandeln. Und er verlangt, daß Väter die gleichen Rechte auf ihre Kinder haben sollen wie Mütter.

"Männer-Netzwerke" halten seit Jahren den unumstrittenen Platz eins in der Hitparade der
Erklärungen dafür, weshalb Frauen und Männer noch immer nicht in allen
Bereichen des Lebens gleich verteilt sind. Vom hohen Management bis in die
Spitzen der Parteien sieht man sie förmlich vor sich, wie sie beisammen hocken,
in Hinterzimmern und auf Vorstandsklos, mit dem einen Ziel: Frauen verhindern.
Wer sich ein wenig mit Netzwerken und ihrer Struktur beschäftigt, wird freilich
herausfinden, dass diese losen Zusammenschlüsse den Erfolg aller sichern und
möglichst mehren sollen. Das Geschlecht wäre deshalb ein denkbar schlechter
Parameter für einen Vorteilsbund auf Gegenseitigkeit. Gute Frauen im Klüngel
sind dem Fortkommen dienlicher als schlechte Männer. Gute Mitarbeiter(innen)
strahlen auf den Chef mit ab; erfolgreiche Frauen im Netzwerk ziehen auch die
Männer nach. Dass vielerorts mehr Männer um ihr Fortkommen buhlen, liegt (wie
etwa beim legendären "Anden-Pakt" der CDU) meist daran, dass weit und breit
keine Frau in entsprechender Position in Sicht ist, die mitrangeln will und
kann.

Nebenbei sollte man bei diesem Thema auch erwähnen, was ständig für eine Umverteilung von Männern an Frauen stattfindet. Sei es über die Steuern, Sozialversicherungen, Renten etc. ; sei es von Männern mit der Scheidung (die dann Unterhalt zahlen müssen – und z.B. manch einer schon das Haus, das er noch abzahlen muß, Frau und Kind überlassen mußte usw.), außerdem zahlen 2 Drittel der Einzahlungen ins deutsche Gesundheitssystem die Männer - zwei Drittel werden aber für Frauen entnommen! - und dazu gehört schließlich auch die Tatsache, daß Frauen doppelt so lange Rente bekommen als Männer (da sie 7 Jahre älter werden im Schnitt - und dennoch keine höheren Einzahlungen in die Rente machen müssen – entgegen jedem Versicherungsprinzip!)

Diese ganzen Zahlen - die milliardenschwere alljährliche Umverteilung von Mann zu Frau - findet man in keiner einzigen Gehaltstabelle wieder! Dennoch ist es alles Geld, das den Frauen zufließt!

Wenn man bedenkt, daß Männer 7 Jahre weniger leben - und dann raubt man ihnen noch ein Jahr in ihrer Jugend - für staatliche Zwangsdienste - macht zusammen über 8 Jahre...

Übrigens ist das Jahr eine Zeit, in der Frauen schon Geld verdienen können, - oder studieren, und dann wenigstens ein Jahr früher arbeiten...- In keiner Statistik erscheint das Gehalt von 1 Jahr auf der Seite der Frauen!

Kurzum: alle Statistiken über die Gehaltsunterschiede sind wissenschaftlich nicht haltbar!

Es sieht so aus, als ob Frauen eine höhere Lebensqualität und eine höhere Lebensquantität erhalten - und jeder findet das in Ordnung. Nicht nur das - sondern es wird noch die Stimmung verbreitet, daß Frauen das ausgebeutete Geschlecht seien...- und die vertrottelten Männer und leichtgläubigen Frauen fallen auf den Schwachsinn rein...

Ansonsten:

http://www.warrenfarrell.com/articles.php?id=4

http://de.wikipedia.org/wiki/Warren_Farrell

Büchertipp: 2005 Why Men Earn More. The Startling Truth Behind the Pay Gap – and What Women Can Do About It, AMACOM, ISBN 0-814-472-109

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roger, Wednesday, 09.07.2008, 00:25 (vor 6376 Tagen) @ Wolfgang

Habe die e-mail-Adresse des Fragestellers ausfindig gemacht
(Janerik471@aol.com) und ihm folgende e-mail geschickt:

Hi Wolfgang,

danke für deine Initiative. Deinem Rat folgend habe ich selbstverständlich auch dagegen gestimmt.
Das Registrieren ist zwar lästig, geht aber sehr schnell.

Kompliment auch für deine Mail an den "Naivling". So eine Aufstellung wollte ich mir auch immer schon einmal machen und diese dann bei Bedarf aktualisieren und ergänzen.

Wer nichts tut, hat Unrecht! - gruß roger

fight sexism - fuck 12 a GG

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adler, Kurpfalz, Wednesday, 09.07.2008, 03:11 (vor 6376 Tagen) @ Wolfgang

"Einer der ehernen Überzeugungen des Feminismus, der die fortdauernde
Benachteiligung von Frauen belegen soll, lautet: Frauen verdienen für die
gleiche Arbeit immer noch 25 Prozent weniger als Männer. Nun ist diese
Aussage nicht einmal sachlich falsch.


Hallo Wolfgang!

Doch, die Aussage ist sachlich falsch. Die richtige Aussage lautet:
"Frauen verdienen immer noch 25 Prozent weniger als Männer", wobei das 'immer noch' laut zu betonen ist, impliziert es doch die Aufforderung, diesen Zustand zu ändern. Freilich nicht an die Frauen, daß sie sich besser bezahlte Berufe wählen sollen und Arbeitsstellen, die mehr Einsatz fordern, sondern an die Anderen. Die sollen halt einfach was abgeben. Von dem, was sie erwirtschaften, versteht sich. Den frühen Herinfarkt, und daß sie dafür 5-6 (es waren mal 7, noch gar nicht so lange her) Jahre früher ins Gras beißen -dass freilich dürfen sie gerne behalten.

Über das warum nämlich schweigt die Feministische Wissenschaft. Das ist ihr zu kompliziert und paßt nicht zu ihrer ideologisch konstruierten Wirklichkeit, die möglichst weitab von der Wahrheit sich aufhalten soll. Am sichersten in einem Paralelluniversum wo frau sich selbsverwirklichen kann, das aber doch in diese Welt munter hineinregiert.

Das hast Du zwar alles später noch erleutert -und noch mehr. Aber es juckte mich in den Fingern und ich wollte das Ganze mal auf den Punkt bringen. Entschuldige ;-)

Natürlich stimme ich dagegen, angemeldet bin ich ja schon.

Gruß
adler

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar

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Wolfgang, Wednesday, 09.07.2008, 03:54 (vor 6376 Tagen) @ adler

Du hast natürlich recht...- das ist nicht richtig ausgedrückt. Der Feminismus sagt zwar: "Frauen verdienen für die gleiche Arbeit immer noch 25% weniger als Männer." Aber richtig daran ist nur: "Frauen verdienen 25 % weniger". Es ist eben nämlich NICHT für die gleiche Arbeit! Sondern für andere Arbeit. Oder für weniger Arbeit. Richtig wäre dann auch: "Frauen verdienen immer noch 25 % weniger als Männer". Das "immer noch" sollte dann aber nicht so interpretiert werden, daß ihnen damit ein Unrecht widerfährt - sondern so: "Frauen verdienen - nach wie vor zurecht - 25% weniger als Männer, da sie immer noch lieber Germanistik und Sozialwissenschaften anstatt Bauingenieur oder Wirtschaftsingenieur studieren, da sie immer noch zu mutlos dazu sind, sich selbständig zu machen und lieber in den öffentlichen Dienst gehen, da sie immer noch lieber Bibliothekarin oder Erzieherin werden anstatt Heizungen zu montieren oder bei schlechtem Wetter auf dem Bau zu arbeiten...usw....

P.S.: Pardon die Kleinlichkeit - aber ich bin Rechtschreibfanatiker...Es heißt nicht erleutert, sondern erläutert...

"Einer der ehernen Überzeugungen des Feminismus, der die fortdauernde
Benachteiligung von Frauen belegen soll, lautet: Frauen verdienen für

die

gleiche Arbeit immer noch 25 Prozent weniger als Männer. Nun ist diese
Aussage nicht einmal sachlich falsch.

Hallo Wolfgang!

Doch, die Aussage ist sachlich falsch. Die richtige Aussage lautet:
"Frauen verdienen immer noch 25 Prozent weniger als Männer", wobei das
'immer noch' laut zu betonen ist, impliziert es doch die Aufforderung,
diesen Zustand zu ändern. Freilich nicht an die Frauen, daß sie sich besser
bezahlte Berufe wählen sollen und Arbeitsstellen, die mehr Einsatz fordern,
sondern an die Anderen. Die sollen halt einfach was abgeben. Von dem, was
sie erwirtschaften, versteht sich. Den frühen Herinfarkt, und daß sie
dafür 5-6 (es waren mal 7, noch gar nicht so lange her) Jahre früher ins
Gras beißen -dass freilich dürfen sie gerne behalten.

Über das warum nämlich schweigt die Feministische Wissenschaft. Das ist
ihr zu kompliziert und paßt nicht zu ihrer ideologisch konstruierten
Wirklichkeit, die möglichst weitab von der Wahrheit sich aufhalten soll. Am
sichersten in einem Paralelluniversum wo frau sich selbsverwirklichen kann,
das aber doch in diese Welt munter hineinregiert.

Das hast Du zwar alles später noch erleutert -und noch mehr. Aber es
juckte mich in den Fingern und ich wollte das Ganze mal auf den Punkt
bringen. Entschuldige ;-)

Natürlich stimme ich dagegen, angemeldet bin ich ja schon.

Gruß
adler

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Rainer ⌂, Wednesday, 09.07.2008, 09:51 (vor 6376 Tagen) @ Wolfgang

Rainer

Du hast natürlich recht...- das ist nicht richtig ausgedrückt. Der
Feminismus sagt zwar: "Frauen verdienen für die gleiche Arbeit immer noch
25% weniger als Männer." Aber richtig daran ist nur: "Frauen verdienen 25 %
weniger". Es ist eben nämlich NICHT für die gleiche Arbeit! Sondern für
andere Arbeit. Oder für weniger Arbeit.

Das Frauenministerium war bis heute nicht in der Lage einen einzigen Fall als Beleg von unterschiedlicher Entlohnung zwischen Mann und Frau zu liefern. Ebensowenig war Herr Dr. Heiner Dribbusch Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans Böckler Stiftung Projekt Lohnspiegel in der Lage einen einzigen Fall für einen direkten Vergleich zu liefern.

Beide hatten nur ausweichende Antworten auf meine entsprechende Anfrage.

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

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Flint ⌂, Wednesday, 09.07.2008, 12:52 (vor 6375 Tagen) @ Wolfgang

Der
Feminismus sagt zwar: "Frauen verdienen für die gleiche Arbeit immer noch
25% weniger als Männer." Aber richtig daran ist nur: "Frauen verdienen 25 %
weniger". Es ist eben nämlich NICHT für die gleiche Arbeit! Sondern für
andere Arbeit. Oder für weniger Arbeit. Richtig wäre dann auch: "Frauen
verdienen immer noch 25 % weniger als Männer". Das "immer noch" sollte dann
aber nicht so interpretiert werden, daß ihnen damit ein Unrecht widerfährt
- sondern so: "Frauen verdienen - nach wie vor zurecht - 25% weniger als
Männer, da sie immer noch lieber Germanistik und Sozialwissenschaften
anstatt Bauingenieur oder Wirtschaftsingenieur studieren, da sie immer noch
zu mutlos dazu sind, sich selbständig zu machen und lieber in den
öffentlichen Dienst gehen, da sie immer noch lieber Bibliothekarin oder
Erzieherin werden anstatt Heizungen zu montieren oder bei schlechtem Wetter
auf dem Bau zu arbeiten...usw....


Exzellent formuliert und auf den Punkt gebracht. Ich finde es äußerst wichtig, zu formulieren was irgentetwas WIRKLICH ist wenn einem ständig "ein X für ein U" vorgemacht wird. Der Text kommt ins Antigehirnwäsche - Archiv.

Habe gestern auch dagegen gestimmt.

Gruß
Flint

.

--
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Der Maskulist
---
Familienpolitik

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Nihi, Helgaland, Tuesday, 08.07.2008, 21:40 (vor 6376 Tagen) @ Holger

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Vielen Dank! - und weitersagen...- ... so viele Stimmen dagegen wie
möglich.

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Grüsse...Wolfgang

Wieso?
Ich fände es ausgezeichnet und entlarvend, wenn unsere Vorsteherin derlei
Lügen auch noch wiederkäut.

Aber irgend jemand muss auch dagegen angehen, sonst wird das immer dreister.

Grüßla,
Nihi

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roger, Tuesday, 08.07.2008, 23:57 (vor 6376 Tagen) @ Nihi

Aber irgend jemand muss auch dagegen angehen, sonst wird das immer
dreister.

Grüßla,
Nihi

Hi Nihi,

habe in meinen Unterlagen eine Aufstellung über formale rechtliche Benachteiligungen von Männern gefunden - leider ohne Quelle.

Mir schwebt vage vor, dass dieses Thema mal bei Euch im Forum behandelt wurde.
Kannst Du mir die Quelle nennen, und gibt es vielleicht eine aktualisierte Form dieser Liste?

Habe übrigens abgestimmt und trage mich mit dem Gedanken, dem Initiator diese Liste zuzustellen - möchte diese aber nicht ohne Quellenangabe abschicken.

Grüße und ggf. Danke

roger

fight sexism - fuck 12a GG

Liste der Benachteiligungen von Männern im Deutschen Rechtssystem

GG Art. 12a "Allgemeine" Wehrpflicht:
Nur Männer sind verpflichtet, obwohl grundsätzlich auch Frauen für den Militärdienst geeignet sind.
Lösungsmöglichkeiten: Milizsystem abschaffen und reine Berufsarmee schaffen, oder Wehrpflicht für beide Geschlechter.

* Quotenregelungen im öffentlichen Dienst: Sind bisher immer nur eine einseitige Bevorzugungen von Frauen, in Bereichen in denen Frauen die Beschäftigungsmehrheit stellen gibt es keine entsprechende Regelung zugunsten von Männern (z.B. bei Pflegeberufen, Grundschullehrern, Kindergärtnern, ...) Die Quotenregelung wird so lange angewendet, bis Frauen die Mehrheit und Männer die Minderheit stellen. (BGleiG § 6-8)

* Diverse Detailbestimmungen in Gleichbehandlungsgesetzen: Das fängt an bei den Zielen des Gesetzes §1 BGleiG mit "Nach Maßgabe dieses werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen". Dass eventuelle Benachteiligungen von Männern abzubauen seien wird nirgendwo gefordert.

* §16 die Gleichstellungsbeauftragten können nur Frauen sein. Das lustiger weise, obwohl es in §5 heißt, dass die Vorschriften Anwendung finden sollte, soweit nicht ein bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für die auszuübende Tätigkeit sei. Ist also Frau zu sein eine unverzichtbare Voraussetzung um die Funktion von Gleichstellungsbeauftragten zu erfüllen?

* Die gesetzliche Definition von unterrepräsentiert, bei einem Frauenanteil unter 50%. Das bedeutet, das Frauen solange unterrepräsentiert sind, bis sie über 50% Anteil haben und damit Männer unterrepräsentiert sind, bzw. Frauen überrepräsentiert sind. Vernünftiger wäre eine Grenze wie in anderen Ländern bei 40%.

* Diverse Gleichstellungsgesetze auf Landesebene, welche analog zum BGleiG aufgebaut sind. Im einzelnen Gefunden (Großteils über http://www.rechtliches.de/Landesrecht.html abrufbar):
- Bayerisches Gleichstellungsgesetz – BayGlG
- Thüringer Gleichstellungsgesetz - ThürGleichG
- Gleichstellung behinderter Menschen – LGGBehM (§ 4)
- Gleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - GlG M-V & Wahlordnung zum GleichstellungsG
- Berliner Landesgleichstellungsgesetz & Frauenförderverordnung
- Brandenburg Landesgleichstellungsgesetz & Frauenförderverordnung
- Bremen Landesgleichstellungsgesetz
- Hamburger Gleichstellungsgesetz
- Hessisches Gleichberechtigungsgesetz – HglG
- Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz
- Nordrhein-Westfalen Landesgleichstellungsgesetz
- Rheinland-Pfalz Landesgleichstellungsgesetz
- Landesgleichstellungsgesetz des Saarlandes
- Sächsisches Frauenförderungsgesetz – SächsFFG
- Sachsen-Anhalt Frauenfördergesetz – FrFG
- Schleswig-Holstein Gleichstellungsgesetz

* Im Landesrichtergesetz von Schleswig-Holstein findet sich unter Abschnitt II/§10 Richterwahl, folgender diskriminierender Abschnitt:

(3) Die Präsidentinnen oder Präsidenten eines oberen Landesgerichts werden auf Vorschlag des Ministeriums für Justiz-, Bundes- und Europaangelegenheiten vom Landtag mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gewählt. Der Vorschlag soll drei Personen enthalten und mindestens eine Frau berücksichtigen. Dem Vorschlag sind die Personalübersichten für jede vorgeschlagene Bewerbung beizufügen. Die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber sind durch den zuständigen Landtagsausschuss anzuhören. Die Anhörung des Ausschusses soll in öffentlicher, die anschließende Beratung und Beschlussfassung müssen in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden.

Mit der Formulierung: "Der Vorschlag soll drei Personen enthalten und mindestens eine Frau berücksichtigen." werden Männer diskriminiert, da damit ein Dreiervorschlag von drei Frauen möglich ist, jedoch ein gleichartiger Dreiervorschlag aus drei Männern verhindert wird.

* SGB 5 § 25 Gesundheitsuntersuchungen:
(2) Versicherte haben höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an, Männer frühestens vom Beginn des fünfunddreißigsten Lebensjahres an.

* SGB 6 § 237a Altersrente für Frauen: Die Frauenaltersrente, die an sich in D eigentlich schon angeglichen wurde (im Gegensatz zu Österreich), aber in einem Detail noch eine geschlechterungleiche Übergangsbestimmung enthält, die es Frauen unter bestimmten Bedingungen ermöglicht früher in Rente zu gehen. Frauen, die vor 1952 geboren wurden können diese Bestimmung noch in Anspruch nehmen, damit lauft die Bestimmung praktisch mit 2012 aus.

* SGB 6 § 56 Kindererziehungszeiten: Eltern können, wenn sie ihr Kind gemeinsam erzogen haben, eine übereinstimmende Erklärung über die Zurechnung der Kindererziehungszeiten zur Pension abgeben. Geschieht das nicht, so wird automatisch der Mutter die Erziehungszeit zugerechnet. Daher folgt, wenn sich beide Elternteile die Erziehung geteilt haben und die Mutter weigert sich eine Erklärung zum Splitting der Rentenanrechnung zu unterschreiben, so hat der Vater keinerlei Möglichkeit seinen Teil der Erziehungszeit anerkannt zu bekommen.

* Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Sorgerecht für Väter nichtehelicher Kinder: Spricht Kindern aus nichtehelichen Beziehungen generell den Müttern zu, und Widerspricht damit der Gleichwertigkeit beider Elternteile. (Urteil unter http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20030129_1bvl002099 nachzulesen)

* StGB §183 Exhibitionistische Handlungen. Da heißt es "Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, oder mit Geldstrafe bestraft".

* Die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) mit dem Fakultativprotokoll zu deren Umsetzung: Im Fakultativprotokoll werden Verfahrensweisen festgelegt, wie bei Verstößen gegen diese UN-Konvention vorzugehen ist. Das Problem darin ist, dass die Konvention sich fast durchgängig einer sexistischen Sprache bedient, in der Form, dass für Frauen immer das gleiche Recht gelten muss wie für Männer. Die umgekehrten Fälle, in denen Männer eine Diskriminierung erfahren werden dadurch nicht erfasst. Somit wird über das Fakultativprotokoll eine separates Rechtsmittel geschaffen, dem sich im Endeffekt nur Frauen bedienen können.

Exemplarisch Artikel 12 der Konvention zum Gesundheitssystem an:

Artikel 12
1. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau im Gesundheitswesen, um Frauen zu den gleichen Bedingungen wie Männern Zugang zu den Gesundheitsfürsorgediensten, einschließlich der Dienste im Zusammenhang mit der Familienplanung zu gewährleisten.

Somit wäre mit diesen Artikel gegen die weiter unten angeführte unterschiedliche Bezahlung von Gesundheitsvorsorgen anzukämpfen, wenn sie zu Lasten von Frauen diskriminierend wäre. Da sie aber zu Lasten von Männern diskriminiert, bietet auch das die UN-Konvention/das Fakultativprotokoll keine Möglichkeit.

Nachzulesen ist das Fakultativprotokoll und die Konvention selbst unter http://www.gleichberechtigung-goes-online.de/pdf/ced_3.pdf
Im Text selbst ist ein Österreichbezug vorhanden, der Protokolltext an sich ist aber im Anhang des Dokuments vorhanden und der gilt auch für D, da auch D das CEDAW und das Fakultativprotokoll unterzeichnet haben.

* Art.6 GG
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(Kein Vorwurf, dass den Verfassungsvätern und -müttern 1948, 3 Jahre nach dem Ende des NS-Mutterkults ("Dabei betonte der Führer mit aller Entschiedenheit, dass nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind.") nichts anderes dazu eingefallen ist. Die ges. Realität war damals so, und es fehlten Millionen Väter, die gefallen oder noch interniert waren.
Aber dass im Jahre 2006, wo jeder fünfte bis sechste Alleinerziehende ein Vater ist, dieser Artikel noch immer so dasteht, ist schlicht eine Schande. )

* §1626a BGB (vom BVerfG am 29.1.2003 bestätigt)
Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder
2. einander heiraten.
(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

* BErzGG § 3 Absatz 2

Erfüllen beide Elternteile oder Lebenspartner die Anspruchsvoraussetzungen, so wird das Erziehungsgeld demjenigen gezahlt, den sie zum Berechtigten bestimmen.

Wird die Bestimmung nicht im Antrag auf Erziehungsgeld getroffen, ist die Mutter die Berechtigte; Entsprechendes gilt für den Lebenspartner, der Elternteil ist.

Die Bestimmung kann nur geändert werden, wenn die Betreuung und Erziehung des Kindes nicht mehr sichergestellt werden kann.

* SBG 3 Arbeitsförderung § 8 Frauenförderung: (2) Frauen sollen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit gefördert werden.

Wenn Männer unter ihrer relativen Betroffenheit gefördert werden, hat dieses Gesetz nichts dagegen. Die davon abgeleiteten SBG 3 §11 (2) 4. und SBG 3 §386 haben selbiges Problem.

* SGB 6 § 294-300 Leistungen für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921

Väter dieser Jahrgänge schauen für eine geleistet Kindererziehung in den betroffenen Jahren für ihre Pensionsberechnung durch die Finger.

* SGB 9 Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen mit diversen Bestimmungen einseitiger Frauenförderung von Behinderten.

Unklar: SGB 12 Sozialhilfe § 23 Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer:

(1) Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe zur Pflege nach diesem Buch zu leisten.

(Wenn hier in der Anwendung Mutterschaft im Sinne von Elternschaft angewendet wird, dann ist es eine diskriminierende Vorschrift. Wenn es nur biologischen Sinne für kurz nach der Geburt angewendet wird (analog zu Mutterschutzregelungen) dann stellt es keine Diskriminierung dar.)

* §213 StGB "Minderschwerer Totschlag" (Totschlag ohne eigene Schuld oder im Zorn) findet seit Abschaffung des §217 grundsätzlich Anwendung bei Kindstötung durch die Mutter. Ein Vater wird nach §211 (Mord) oder §212 (Totschlag) belangt.

BITTE ALLE (!) DAGEGEN STIMMEN!!!!

Nihi, Wednesday, 09.07.2008, 00:19 (vor 6376 Tagen) @ roger

Aber irgend jemand muss auch dagegen angehen, sonst wird das immer
dreister.

Grüßla,
Nihi


Hi Nihi,

habe in meinen Unterlagen eine Aufstellung über formale rechtliche
Benachteiligungen von Männern gefunden - leider ohne Quelle.

Mir schwebt vage vor, dass dieses Thema mal bei Euch im Forum behandelt
wurde.
Kannst Du mir die Quelle nennen, und gibt es vielleicht eine aktualisierte
Form dieser Liste?

Habe übrigens abgestimmt und trage mich mit dem Gedanken, dem Initiator
diese Liste zuzustellen - möchte diese aber nicht ohne Quellenangabe
abschicken.

Grüße und ggf. Danke

roger

fight sexism - fuck 12a GG

Das war Hetzi, ein österreichischer Forenteilnehmer, der sich ganz gut in juristischen Dingen auskannte. Seine Liste habe ich seinerzeit übernommen und etwas überarbeitet.

http://www.femdisk.com/includef.php?path=forum/showthread.php&threadid=471

Ob das alles noch aktuell ist, kann ich natürlich nicht wissen.

Grüßla,
Nihi

Oh, danke...

Wolfgang, Wednesday, 09.07.2008, 01:15 (vor 6376 Tagen) @ Nihi

Hallo Nihi,

danke für diese Seite...habe gleich mal was ans Familienministerium - und (in ähnlicher Form) auch noch ans Justizministerium geschrieben...

Ihre Nachricht wird an die BMFSFJ Redaktion weitergeleitet.

Folgender Text wird übermittelt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie lassen sich folgende Paragraphen mit dem Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz - und dem Ideal der Überwindung des Sexismus - vereinbaren?

* GG Art. 12a "Allgemeine" Wehrpflicht:
Nur Männer sind verpflichtet, obwohl grundsätzlich auch Frauen für den Miltärdienst geeignet sind.
Lösungsmöglichkeiten: Milizsystem abschaffen und reine Berufsarmee schaffen, oder Wehrpflicht für beide Geschlechter.

* Quotenregelungen im öffentlichen Dienst: Sind bisher immer nur eine einseitige Bevorzugungen von Frauen, in Bereichen in denen Frauen die Beschäftigungsmehrheit stellen gibt es keine ensprechende Regelung zugunsten von Männern (z.B bei Pflegebrufen, Grundschullehrern, Kindergärtnern, ...) Die Quotenregelung wird so lange angewendet, bis Frauen die Mehrheit und Männer die Minderheit stellen. (BGleiG § 6-8)

* Diverse Detailbestimmungen in Gleichbehandlungsgesetzen: Das fängt an bei den Zielen des Gesetzes §1 BGleiG mit "Nach Maßgabe dieses werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen". Dass eventuelle Benachteiligungen von Männern abzubauen seien wird nirgendwo gefordert.

* §16 die Gleichstellungsbeauftragten können nur Frauen sein. Das lustiger weise, obwohl es in §5 heisst, dass die Vorschriften Anwendung finden sollte, soweit nicht ein bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für die auszuübende Tätigkeit sei. Ist also Frau zu sein eine unverzichtbare Voraussetzung um die Funktion von Gleichstellungsbeauftragten zu erfüllen?

* Die gesetzliche Definition von unterrepräsentiert, bei einem Frauenanteil unter 50%. Das bedeutet, das Frauen solange unterrepräsentiert sind, bis sie über 50% Anteil haben und damit Männer unterrepräsentiert sind, bzw. Frauen überrepräsentiert sind. Vernünftiger wäre eine Grenze wie in anderen Ländern bei 40%.

* Diverse Gleichstellungsgesetze auf Landesebene, welche analog zum BGleiG aufgebaut sind. Im einzelnen Gefunden (grossteils über http://www.rechtliches.de/Landesrecht.html abrufbar):
- Bayerisches Gleichstellungsgesetz – BayGlG
- Thüringer Gleichstellungsgesetz - ThürGleichG
- Gleichstellung behinderter Menschen – LGGBehM (§ 4)
- Gleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - GlG M-V & Wahlordnung zum GleichstellungsG
- Berliner Landesgleichstellungsgesetz & Frauenförderverordnung
- Brandenburg Landesgleichstellungsgesetz & Frauenförderverordnung
- Bremen Landesgleichstellungsgesetz
- Hamburger Gleichstellungsgesetz
- Hessisches Gleichberechtigungsgesetz – HglG
- Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz
- Nordrhein-Westfalen Landesgleichstellungsgesetz
- Rheinland-Pfalz Landesgleichstellungsgesetz
- Landesgleichstellungsgesetz des Saarlandes
- Sächsisches Frauenförderungsgesetz – SächsFFG
- Sachsen-Anhalt Frauenfördergesetz – FrFG
- Schleswig-Holstein Gleichstellungsgesetz

* Im Landesrichtergesetz von Schleswig-Holstein findet sich unter Abschnitt II/§10 Richterwahl, folgender diskriminierender Abschnitt:

(3) Die Präsidentinnen oder Präsidenten eines oberen Landesgerichts werden auf Vorschlag des Ministeriums für Justiz-, Bundes- und Europaangelegenheiten vom Landtag mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gewählt. Der Vorschlag soll drei Personen enthalten und mindestens eine Frau berücksichtigen. Dem Vorschlag sind die Personalübersichten für jede vorgeschlagene Bewerbung beizufügen. Die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber sind durch den zuständigen Landtagsausschuß anzuhören. Die Anhörung des Ausschusses soll in öffentlicher, die anschließende Beratung und Beschlußfassung müssen in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden.

Mit der Formulierung: "Der Vorschlag soll drei Personen enthalten und mindestens eine Frau berücksichtigen." werden Männer diskriminiert, da damit ein Dreiervorschlag von drei Frauen möglich ist, jedoch ein gleichartiger Dreiervorschlag aus drei Männern verhindert wird.

* SGB 5 § 25 Gesundheitsuntersuchungen:
(2) Versicherte haben höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an, Männer frühestens vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.
Konkret wirkt sich das bei der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung aus. Frauen können schon mit 30 eine Gratis-Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, Männer erst mit 45 und das obwohl mehr Männer in dieser Altersgruppe an Hautkrebs erkranken und von den Erkrankten mehr sterben.

* SGB 6 § 237a Altersrente für Frauen: Die Frauenaltersrente, die an sich in D eigentlich schon angeglichen wurde (im Gegensatz zu Österreich), aber in einem Detail noch eine geschlechterungleiche Übergangsbestimmung enthält, die es Frauen unter bestimmten Bedingungen ermöglicht früher in Rente zu gehen. Frauen, die vor 1952 geboren wurden koennen diese Bestimmung noch in Anspruch nehmen, damit lauft die Bestimmung praktisch mit 2012 aus.

* SGB 6 § 56 Kindererziehungszeiten: Eltern können, wenn sie ihr Kind gemeinsam erzogen haben, eine übereinstimmende Erklärung über die Zurechnung der Kindererziehungszeiten zur Pension abgeben. Geschieht das nicht, so wird automatisch der Mutter die Erziehungszeit zugerechnet. Daher folgt, wenn sich beide Elternteile die Erziehung geteilt haben und die Mutter weigert sich eine Erklärung zum Splitting der Rentenanrechnung zu unterschreiben, so hat der Vater keinerlei Möglichkeit seinen Teil der Erziehungszeit anerkannt zu bekommen.

* Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Sorgerecht für Väter
nichtehelicher Kinder: Spricht Kindern aus nichtehelichen Beziehungen generell den Müttern zu, und Widerspricht damit der Gleichwertigkeit beider Elternteile. (Urteil unter http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20030129_1bvl002099 nachzulesen)

* StGB §183 Exhibistionistische Handlungen. Da heisst es "Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, oder mit Geldstrafe bestraft".

* Die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) mit dem Fakulativprotokoll zu deren Umsetzung: Im Fakulativprotokoll werden Verfahrensweisen festgelegt, wie bei verstössen gegen diese UN-Konvention vorzugehen ist. Das Problem darin ist, dass die Konvention sich fast durchgängig einer sexistischen Sprache bediehnt, in der Form, dass für Frauen immer das gleiche Recht gelten muss wie für Männer. Die umgekehrten Fälle, in denen Männer eine Diskriminierung erfahren werden dadurch nicht erfasst. Somit wird über das Fakulativprotokoll eine separates Rechtsmittel geschaffen, dem sich im Endeffekt nur Frauen bediehnen können.

Exemplarisch Artikel 12 der Konvention zum Gesundheitssystem an:

Artikel 12
1. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau im Gesundheitswesen, um Frauen zu den gleichen Bedingungen wie Männern Zugang zu den Gesundheitsfürsorgediensten, einschließlich der Dienste im Zusammenhang mit der Familienplanung zu gewährleisten.

Somit wäre mit diesen Artikel gegen die weiter unten angeführte unterschiedliche Bezahlung von Gesundheitsvorsorgen anzukämpfen, wenn sie zu Lasten von Frauen diskriminierend wäre. Da sie aber zu Lasten von Männern diskriminiert, bietet auch das die UN-Konvention/das Fakulativprotokoll keine Möglichkeit.

Nachzulesen ist das Fakulativprotokoll und die Konvention selbst unter http://www.gleichberechtigung-goes-online.de/pdf/ced_3.pdf
Im Text selbst ist ein Österreichbezug vorhanden, der Protokolltext an sich ist aber im Anhang des Dokuments vorhanden und der gilt auch für D, da auch D das CEDAW und das Fakulativprotokoll unterzeichnet haben.

* Art.6 GG
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(Kein Vorwurf, daß den Verfassungsvätern und -müttern 1948, 3 Jahre nach dem Ende des NS-Mutterkults ("Dabei betonte der Führer mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind.") nichts anderes dazu eingefallen ist. Die ges. Realität war damals so, und es fehlten Millionen Väter, die gefallen oder noch interniert waren.
Aber daß im Jahre 2006, wo jeder fünfte bis sechste Alleinerziehende ein Vater ist, dieser Artikel noch immer so dasteht, ist schlicht eine Schande. )

* §1626a BGB (vom BVerfG am 29.1.2003 bestätigt)
Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder
2. einander heiraten.
(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

* BErzGG § 3 Absatz 2

Erfüllen beide Elternteile oder Lebenspartner die Anspruchsvoraussetzungen, so wird das Erziehungsgeld demjenigen gezahlt, den sie zum Berechtigten bestimmen.

Wird die Bestimmung nicht im Antrag auf Erziehungsgeld getroffen, ist die Mutter die Berechtigte; Entsprechendes gilt für den Lebenspartner, der Elternteil ist.

Die Bestimmung kann nur geändert werden, wenn die Betreuung und Erziehung des Kindes nicht mehr sichergestellt werden kann.

* SBG 3 Arbeitsförderung § 8 Frauenförderung: (2) Frauen sollen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit gefördert werden.

Wenn Männer unter ihrer relativen Betroffenheit gefördert werden hat dieses Gesetz nichts dagegen. Die davon abgeleteten SBG 3 §11 (2) 4. und SBG 3 §386 haben selbiges Problem.

* SGB 6 § 294-300 Leistungen für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921

Väter dieser Jahrgänge schauen für eine geleistet Kindererziehung in den betroffenen Jahren für ihre Pensionsberechnung durch die Finger.

* SGB 9 Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen mit diversen Bestimmungen einseitiger Frauenförderung von Behinderten.

Unklar: SGB 12 Sozialhilfe § 23 Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer:

(1) Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe zur Pflege nach diesem Buch zu leisten.

(Wenn hier in der Anwendung Mutterschaft im Sinne von Elternschaft angewendet wird, dann ist es eine diskriminierende Vorschrift. Wenn es nur biologischen Sinne fuer kurz nach der Geburt angewendet wird (analog zu Mutterschutzregelungen) dann stellt es keine Diskriminierung dar.)

* §213 StGB "Minderschwerer Totschlag" (Totschlag ohne eigene Schuld oder im Torn) findet seit Abschaffung des §217 grundsätzlich Anwendung bei Kindstötung durch die Mutter. Ein Vater wird nach §211 (Mord) oder §212 (Totschlag) belangt.

Ich würde mich über eine ernstzunehmende Beantwortung meiner Frage herzlich freuen.
Schließlich ist Ihr Ministerium auch für das sog. "gender mainsteaming" zuständig!

Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Stadler

Danke!

roger, Wednesday, 09.07.2008, 12:30 (vor 6375 Tagen) @ Nihi

[image]

gruß roger

fight sexism - fuck 12a GG

Danke!

Hemsut (nicht eingeloggt), Wednesday, 09.07.2008, 15:19 (vor 6375 Tagen) @ roger

[image]

gruß roger

fight sexism - fuck 12a GG

... bist du das? Hättest das Röckchen ruhig ein bißchen höher heben können - man sieht ja gar nichts *maul* - *gg*

Frechheiten aller Art - Hemsut

Danke!

Christine ⌂, Wednesday, 09.07.2008, 16:27 (vor 6375 Tagen) @ Hemsut (nicht eingeloggt)

[image]

gruß roger

fight sexism - fuck 12a GG


... bist du das? Hättest das Röckchen ruhig ein bißchen höher heben können
- man sieht ja gar nichts *maul* - *gg*

Frechheiten aller Art - Hemsut

Zwei Weiber, ein Gedanke... Man gönnt sich ja sonst nichts [image]

Phantasievoll - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Danke!

Hemsut (nicht eingeloggt), Wednesday, 09.07.2008, 17:41 (vor 6375 Tagen) @ Christine

[image]

gruß roger

fight sexism - fuck 12a GG


... bist du das? Hättest das Röckchen ruhig ein bißchen höher heben

können

- man sieht ja gar nichts *maul* - *gg*

Frechheiten aller Art - Hemsut


Zwei Weiber, ein Gedanke... Man gönnt sich ja sonst nichts
[image]

Phantasievoll - Christine

Jow du - wir sind schon zwei... *gg*

[image] - Hemsut

Danke!

Conny, NRW, Wednesday, 09.07.2008, 17:16 (vor 6375 Tagen) @ Hemsut (nicht eingeloggt)

[image]

gruß roger

fight sexism - fuck 12a GG


... bist du das? Hättest das Röckchen ruhig ein bißchen höher heben können
- man sieht ja gar nichts *maul* - *gg*

Frechheiten aller Art - Hemsut

Das wurde durch mich zu FSK 18 - wie bei den Frauen :-p

Danke!

roger, Wednesday, 09.07.2008, 18:20 (vor 6375 Tagen) @ Hemsut (nicht eingeloggt)

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... bist du das?

Hätte ich mir ja denken können (müssen!), dass ihr zwei da anspringt...

Aber um deine Frage zu beantworten: Nein, ich sehe nicht so aus! Es geht voll in Richtung Süden.

Hättest das Röckchen ruhig ein bißchen höher heben können

- man sieht ja gar nichts *maul* - *gg*

Da hättest du nach Malle kommen müssen. Meine Frau hat mir am Strand einen Pareo umgehängt ... au weiha!


Frechheiten aller Art - Hemsut

Bleib so!

gruß roger

fight sexism - fuck 12a GG

BITTE ALLE (!) DAGEGEN STIMMEN!!!!

Wolfgang, Tuesday, 08.07.2008, 21:24 (vor 6376 Tagen) @ Wolfgang

NEIN!!! Ihr verkennt die Lage: Das steckt noch mehr Leute in die falsche Richtung an!!!
Die große Mehrzahl der Leute glaubt ja auch den Schwachsinn, den man in der Zeitung liest über die Ungerechtigkeit im Lohn gegenüber Frauen!

Zeigt allen den, die für die Frage stimmten, daß es auch viele viele intelligentere Leute gibt!!!!!

Seid bitte gegen die Frage! Stimmt dagegen!
Wollt ihr wirklich noch mehr Dummheit und Ungerechtigkeit auf der Welt - nur damit dann noch mehr Leute dafür aufwachen und Ihr im Nachhinein sagen könnt: Ätsche, ich hab das schon früher gewußt...?

BITTE ALLE (!) DAGEGEN STIMMEN!!!!

Wolfgang, Tuesday, 08.07.2008, 21:25 (vor 6376 Tagen) @ Wolfgang

Wäre doch eine herrliche Enttäuschung für den Frager, wenn er jetzt, wo er sich sicher auf Platz 1 dünkt, plötzlich runterrutschen würde auf Platz 5...

Demokratie ist die Diktatur der Dummheit.... das ist offensichtlich ^^(nT)

Swen, Tuesday, 08.07.2008, 22:30 (vor 6376 Tagen) @ Wolfgang

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