Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Geldstrafe für Umgangsboykott

Provokat, Wednesday, 02.07.2008, 20:01 (vor 6382 Tagen)

Ich habe vor Kurzem im Radio gehört, dass umgangsboykottierende Frauen zukünftig mit einem Ordnungsgeld zu rechnen haben.

Das war doch theoretisch schon vorher so, oder?

Geldstrafe für Umgangsboykott

Lude, Wednesday, 02.07.2008, 20:10 (vor 6382 Tagen) @ Provokat

Ich habe vor Kurzem im Radio gehört, dass umgangsboykottierende Frauen
zukünftig mit einem Ordnungsgeld zu rechnen haben.

Das war doch theoretisch schon vorher so, oder?

Theoretisch schon, aber auch in der Justiz hat PISA gnadenlos zugeschlagen. Richter sind einfach schrecklich ungebildet.

Geldstrafe für Umgangsboykott

Felsenfresser, Wednesday, 02.07.2008, 23:42 (vor 6382 Tagen) @ Lude

Ich habe vor Kurzem im Radio gehört, dass umgangsboykottierende Frauen
zukünftig mit einem Ordnungsgeld zu rechnen haben.

Das war doch theoretisch schon vorher so, oder?


Theoretisch schon, aber auch in der Justiz hat PISA gnadenlos
zugeschlagen. Richter sind einfach schrecklich ungebildet.

Ist ähnlich wie bei Falschbeschuldigung. Theoretisch ja, aber praktisch bleibt es bei gelben Karten.

Geldstrafe für Umgangsboykott

Conny, NRW, Wednesday, 02.07.2008, 23:55 (vor 6382 Tagen) @ Felsenfresser

Ich habe vor Kurzem im Radio gehört, dass umgangsboykottierende Frauen
zukünftig mit einem Ordnungsgeld zu rechnen haben.

Das war doch theoretisch schon vorher so, oder?


Theoretisch schon, aber auch in der Justiz hat PISA gnadenlos
zugeschlagen. Richter sind einfach schrecklich ungebildet.


Ist ähnlich wie bei Falschbeschuldigung. Theoretisch ja, aber praktisch
bleibt es bei gelben Karten.

Das ist nicht wie bei Falschbeschuldigungen. Dabei gibt es niemals Zeugen, die die Tat bestätigen können. Beim Umgangsboykott sieht die Sache allerdings anders aus.

Geldstrafe für Umgangsboykott

Felsenfresser, Thursday, 03.07.2008, 00:05 (vor 6382 Tagen) @ Conny

Das ist nicht wie bei Falschbeschuldigungen. Dabei gibt es niemals Zeugen,
die die Tat bestätigen können. Beim Umgangsboykott sieht die Sache
allerdings anders aus.

Ich meinte ja nur den Aspekt der faktischen Nichtbestrafung. Im Fall der Falschbeschuldigung sollte es auch keine Zeugen brauchen, wenn man den wichtigen Grundsatz eines soliden Rechtstaates berücksichtigt: die Beweislast hat der Kläger zu erbringen. Bei Aussage gegen Aussage ist der Beschuldigte mangels Beweisen freizusprechen. In der Rechtswirklichkeit sieht es anders aus, wissen wir.

Geldstrafe für Umgangsboykott

Conny, NRW, Thursday, 03.07.2008, 00:29 (vor 6382 Tagen) @ Felsenfresser

Ich meinte ja nur den Aspekt der faktischen Nichtbestrafung. Im Fall der
Falschbeschuldigung sollte es auch keine Zeugen brauchen, wenn man den
wichtigen Grundsatz eines soliden Rechtstaates berücksichtigt: die
Beweislast hat der Kläger zu erbringen. Bei Aussage gegen Aussage ist der
Beschuldigte mangels Beweisen freizusprechen. In der Rechtswirklichkeit
sieht es anders aus, wissen wir.

Du kommst ab vom Thema. Mir gings hierbei um die Sanktionierung. Den Umgangsboykott kann man sich von Zeugen bestätigen lassen und somit weiß man eindeutig, daß diese stattfinden. Bei einen Falschbeschuldigung gibt es ja eben selten Zeugen, die zumindest ein Alibi für den gefragten Zeitraum liefern können. Im Falle einer sexuellen Falschbeschuldigung weiß der Kläger in aller Regel jedoch, daß der Angeklagte für den Zeitraum kein Alibi hat. Damit steht nur Aussage gegen Aussage und diese sollte zum Freispruch führen. Wie willst du dabei den Kläger aber wegen Verleumdung dran bekommen, wenn der Angeklagte nur wegen Mangels an Beweisen freigesprochen werden mußte? Genau hier kannst du die beiden Fälle eben nicht vergleichen.

Geldstrafe für Umgangsboykott

Sparrowhawk, Thursday, 03.07.2008, 05:08 (vor 6382 Tagen) @ Felsenfresser

Ich meinte ja nur den Aspekt der faktischen Nichtbestrafung. Im Fall der
Falschbeschuldigung sollte es auch keine Zeugen brauchen, wenn man den
wichtigen Grundsatz eines soliden Rechtstaates berücksichtigt: die
Beweislast hat der Kläger zu erbringen.

Tja, damit ist erwiesen: Deutschland ist kein Rechststaat, denn z.B. in Sachen AGG liegt die Beweislast beim Beklagten... wer also z.B. eie Türkin nicht einstellt, muss nachweisen, dass ihre Herkunft und am besten auch noch ihr Geschlecht nichts mit ihrer Nichteinstellung zu tun haben.

Sparrowhawk

Geldstrafe für Umgangsboykott

Conny, NRW, Thursday, 03.07.2008, 11:01 (vor 6382 Tagen) @ Sparrowhawk

Tja, damit ist erwiesen: Deutschland ist kein Rechststaat, denn z.B. in
Sachen AGG liegt die Beweislast beim Beklagten... wer also z.B. eie Türkin
nicht einstellt, muss nachweisen, dass ihre Herkunft und am besten auch
noch ihr Geschlecht nichts mit ihrer Nichteinstellung zu tun haben.

Beim §16a SGB II kannst du selbst aussuchen, ob ein entsprechender Kandidat dabei ist. Noch dazu mußt du dem späteren Arbeiter/Angestellten für die nächsten zwei Jahre, die man laut dem Gesetz auch verlängern kann, nur 25 % des Lohns bezahlen. Den Rest, bzw. der Hauptteil seines Lohns wird dann auch über Steuergelder finanziert.

Und damit ich hier nicht immer falsch verstanden werde: Die Unternehmer sitzten mit den Arbeitern/Angestellten im gleichen Boot, was die Finanzen angeht. Der Unternehmer hat im Grunde den noch schlechteren Stand, da er dank Marx zum eigentlich Bösen erklärt wird. Böse ist ein Mensch aber Grundsätzlich nicht, da er nur die Möglichkeiten nutzt, die ihm ein System bietet. Es hilft auch nichts, wenn man versucht, den Menschen umzuerziehen, da der Mensch immer wieder in seine Natürlichkeit zurückfallen wird, wenn er nicht krank werden will. Die Ungerechtigkeit in der Arbeits- und Wirtschaftswelt liegt allein an den Rahmenbedingungen, die uns ein Geldsystem gebracht hat, das menschliche Schwächen - hier die Gier - zuläßt. Diese menschliche Gier hat das AGG erst hervorgebracht.

Geldstrafe für Umgangsboykott

Dummerjan, Thursday, 03.07.2008, 08:38 (vor 6382 Tagen) @ Provokat

Ich habe vor Kurzem im Radio gehört, dass umgangsboykottierende Frauen
zukünftig mit einem Ordnungsgeld zu rechnen haben.

Das war doch theoretisch schon vorher so, oder?

1. Ja
2. Und, hilfts dem Kind?

Geldstrafe für Umgangsboykott

Conny, NRW, Thursday, 03.07.2008, 11:08 (vor 6382 Tagen) @ Dummerjan

2. Und, hilfts dem Kind?

Welche Alternative schlägst Du dann vor? Das Kind so heraus holen, wie es die Polizei bei einer Schulbesuchspflichtverletzung macht - wobei es hier auch zu einer Geldstrafe kommen kann, die dem Kind nicht hilft?

Geldstrafe für Umgangsboykott

chrima, Thursday, 03.07.2008, 15:09 (vor 6381 Tagen) @ Dummerjan

2. Und, hilfts dem Kind?

Sorry, diess heuchlerische, idiotische Frage erwarte ich in diesem Zusammenhang eigentlich von den Kindesenführerinnenunterstützerinnen vom Jugendamt oder den lila Pudeln bei Gericht. Es ist und bleibt pervers die Mißhandlung der Kinder durch die Mutter ausgerechnet mit dem "Argument" des sogenannten Kindeswohls sanktionsfrei zu stellen.
Im Übrigen hilft es dem Kind. So hat es wenigstens die Chance zu erkennen, dass das was es für eine liebende Mutter gehalten hat tatsächlich eine gestörte Person ist, die "ihr" Kind für ihre Interessen mißbraucht hat. Eine sicherlich schmerzliche Erkenntnis für das Kind, aber so erhält es wenigstens die Möglichkeit sich eines Tages von so einer Mutter zu befreien.

Geldstrafe für Umgangsboykott

Flohgast @, Friday, 04.07.2008, 00:29 (vor 6381 Tagen) @ Dummerjan

Ich habe vor Kurzem im Radio gehört, dass umgangsboykottierende Frauen
zukünftig mit einem Ordnungsgeld zu rechnen haben.

Das war doch theoretisch schon vorher so, oder?

1. Ja
2. Und, hilfts dem Kind?

Der Fehler im System liegt doch darin, das die Kinderbesitzerin im Falle der Verurteilung sich sagt:
" Der Alte zahlt doch. Ich warte bis er den Unterhalt bezahlt hat, damit zahle ich davon die Strafe!"

Psychologisch wesentlich besser wäre es, wenn in diesen Fällen der Unterhalt um die Höhe der Strafe reduziert wird.
Dieses würde eher zum Umdenken anregen.

Gruß
Flohgast

P.S.: Jeder Kraftfahrer weiß, was es kostet und wieviele Punkte es gibt,wenn er z.B.
bei Rot über die Ampel fährt, falsch parkt oder zu schnell fährt.
Beispiel: Fahren in der Umweltzone ohne Plakette oder Ausnahmegenemigung = 40.-€ + 1 Punkt in Flensburg.

Geldstrafe für Umgangsboykott

Aura, Friday, 04.07.2008, 23:26 (vor 6380 Tagen) @ Provokat

Ich habe vor Kurzem im Radio gehört, dass umgangsboykottierende Frauen
zukünftig mit einem Ordnungsgeld zu rechnen haben.

Das war doch theoretisch schon vorher so, oder?

Ja, in der Tat war das schon früher so,
aber wenn die Frau relativ finanzkräftig ist,
dann macht sie sich nichts daraus und der Vater sieht das Kind trotzdem nicht...

So ein Fall ist mir persönlich bekannt!

Der Vater hat sehr darunter gelitten
und das inzwischen volljährige Kind ist ihm total entfremdet...

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