Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hausverweis in Österreich

Maesi, Friday, 27.06.2008, 20:49 (vor 6387 Tagen) @ Besorgter

Hallo Besorgter

Das ist ja wirklich Wahnsinn, ich habe den Eindruck, dass jedes Gesetz, das
in den letzten Jahren unter dem Deckmantel des Schutzes gemacht wurde die
ganze Situation noch verschlimmert, meistens für Männer.

Nicht alle Gesetze, aber alle Gesetze, die zum Schutze der Frau erlassen wurden, die gesamte Gleichstellungsgesetzgebung, das meiste, das unter dem Label Familienpolitik installiert wurde und manches, das im Namen der Bildungspolitik durchgefuehrt wird.

Soetwas darf doch in einem Rechtsstaat nicht möglich sein, die Frau gehört
auf jedenfall in´s Gefängnis...

Das setzt voraus, dass der Rechtsstaat der Gerechtigkeit verpflichtet ist. Inwieweit man einen Staat, der nicht der Gerechtigkeit verpflichtet ist, ueberhaupt noch als Rechtsstaat bezeichnet werden kann, ist natuerlich Ansichtssache. Formaljuristisch bleibt er wahrscheinlich ein Rechtsstaat, denn die Ungerechtigkeit ist gesetzlich und damit zu 'Recht' geworden - aber zu Gerechtigkeit wird sie dadurch noch lange nicht.

Man muss sich bewusst sein. Advokaten haben eine ganz eigene Denkweise, die den meisten anderen Menschen voellig fremd ist. Sie fusst ausschliesslich auf juristischen Abstrakta, die im guenstigen Fall etwas mit der wirklichen Welt zu tun haben und im unguenstigen Fall eben nicht. Die Ueberbrueckung einer mehr oder weniger grossen Diskrepanz zwischen Wirklichkeit und juristischer Abstraktion ist nicht primaer die Aufgabe des Juristen. Der gute Jurist ist jedoch der, welcher die Diskrepanz zwischen Gerechtigkeit und Recht erkennt und das Recht der Gerechtigkeit anzunaehern sucht; der schlechte Jurist ist hingegen der, dem diese Diskrepanz egal ist und sich nur auf das abstrakte (Un-)Recht beruft. Erst wenn Recht und Gerechtigkeit weit auseinanderklaffen, entfaltet allerdings letzterer seine volle destruktive Energie.

Dieses hier genannte Beispiel wirft einige ganz wichtige Fragen auf:

1. Gibt es überhaupt irgendeine Chance aus so einer Situation
herauszukommen?

Aus der Rolle des mutmasslichen Taeters? Nein! Dieser Makel wird am verleumdeten Mann immer klebenbleiben. So funktioniert das System; das ist politisch so gewollt. Erhard M. ist in die Muehlen dieses Verleumdungs- und Beschuldigungssystems geraten. Er wird keine Hilfe erhalten, weil das System damit ja gegen sich selbst arbeiten wuerde. Eine solche Erkenntnis ist zweifellos niederschmetternd fuer Maenner wie Erhard M., aber das ist nun mal die Realitaet.

Ein privates Beziehungsnetz ist in solchen Faellen aeusserst wichtig. Freunde oder Verwandte, die einen (nicht zuletzt auch materiell) unterstuetzen. Ansonsten bleibt nichts anderes uebrig, als aus dem nichts ein neues Leben aufzubauen und die Vergangenheit hinter sich zu lassen. Auswandern waere z.B. eine radikale Loesung. Eine andere Alternative: konsequent den Sozialstaat beanspruchen, auf Arbeitsunfaehigkeit plaedieren etc.; wenn man das Staatssystem kennt, kann man dessen eigene Waffen gegen es richten. Andere Moeglichkeit: sich konsequent dem Staat entziehen. Das ist heute nicht mehr so einfach, und auch dazu muss man bis zu einem gewissen Grad das Staatssystem kennen; ausserdem muss man beizeiten damit beginnen und es konsequent durchziehen, ansonsten erlangt man keine Unabhaenigkeit vom Staat und kann sich somit dessen Regelungshoheit auch nicht entziehen.

2. Kann wirklich eine Frau einfach mit so einer Behauptung den Mann des
eigenen Hauses erfolgreich verweisen? (Sorry, aber wenn eine Frau sich
scheiden lassen möchte ist das ja dann wohl der einfachste Weg problemlos
an das komplette Vermögen ranzukommen und den Mann als brandgefährlichen
Vollidioten darzustellen und das gemeinsame Haus weiter zu bewohnen, am
besten gleich mit dem neuen Lover, den sie sicherlich nur als Freund
eingeladen hat, damit er ihr Schutz vor dem bösen Ehemann bietet)

Sofern sie die entsprechenden charakterlichen Maengel und die erforderliche kriminelle Energie zu einer Faschlbeschuldigung hat, dann kann sie den Mann tatsaechlich erfolgreich des eigenen Hauses verweisen lassen und genau so agieren, wie Du es beschreibst.

3. Kann man, da es ja anscheinend problemlos möglich ist, überhaupt noch
eine Partnerschaft in Österreich eingehen?

Ja, das kann man. Nicht jede Frau ist ein Miststueck und solche tragischen Ereignisse, wie es Erhard M. widerfahren ist, sind (noch) ziemlich selten; er hat einfach Pech gehabt mit seiner Frau. Aber: trau, schau wem. Unter den heutigen rechtlichen Bedingungen ist das bei der Partnersuche eine absolute Notwendigkeit - leider.

Wer hingegen hoechstmoegliche Sicherheit will, zeugt keine Kinder, heiratet nicht, zieht noch nicht einmal mit einer Frau zusammen. Damit verringert er die rechtlichen Zugriffsmoeglichkeiten des Staates auf ihn, seine Freiheit, seine Arbeitskraft und sein Vermoegen erheblich und das auf voellig legale Art und Weise. Ob das aber eine wuenschbare Option ist, muss jeder fuer sich selbst entscheiden.


Gruss

Maesi


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