§1626a - Verlustängste, Besitzansprüche und Kontrollbedürfnisse
Umfrage des Bundesministeriums der Justiz bei Jugendämtern und Rechtsanwälten
zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
– Zusammenfassung –
[...]
Die Ergebnisse der Befragung und die weiteren von den Teilnehmern genannten Motive zeigen, dass die Gründe der Ablehnung der gemeinsamen Sorge sehr vielschichtig sind:
Sie deuten darauf hin, die Entscheidung gegen die gemeinsame Sorge häufig auch emotinal gesteuert sind und dabei u.a. Verlustängste, Besitzansprüche und Kontrollbedürfnisse oder auch der Einfluss dritter Personen eine Rolle spielen können.
Resümee und Schlussabsatz des 7-seitigen Berichtes des BMJ:
Aus den vorgenannten Gründen müssen die Ergebnisse der Umfrage mit größter Vorsicht
interpretiert werden. Abschließende Aussagen dazu, ob die vom Bundesverfassungsgericht
in seinem Prüfauftrag herausgestellten gesetzgeberischen Annahmen zutreffen, sind auf
ihrer Grundlage nicht möglich. Die Auswertung der Umfrage und ihre Ergebnisse haben gezeigt,
dass eine wissenschaftliche Untersuchung erforderlich ist, um die tatsächlichen Gegebenheiten
näher und objektiver zu beleuchten. Hierbei sollen insbesondere auch Interviews
mit den betroffenen Müttern und Vätern durchgeführt werden. Das Bundesministerium der
Justiz erarbeitet derzeit ein Forschungsdesign und wird auf dieser Grundlage eine wissenschaftliche
Untersuchung in Auftrag geben.
http://www.trennungsfaq.de/forum/attachment.php?aid=70
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Das PDF-Dokument wurde am 12.06.2008 erstellt, also 5 Jahre nach Aufforderung des BVerfG zur Überprüfung der gemeinsamen elterlichen Sorge.
Weiter: nach 5 Jahren ist immer noch kein Auftrag für eine entsprechende Studie erteilt worden. Wenn die 'gute Frau Zypries' also schon 5 Jahre für eine Umfrage gebraucht hat, fragt man sich doch zurecht, wie lange sie wohl für eine Studie braucht.
Es zeigt aber wieder eines: (nicht nur) die Väterdiskriminierung ist politisch gewollt und wir sollten mMn den Antrag der Grünen bzgl. Sorgerecht für uneheliche Väter als Bürger wohlbegründet ablehnen, die entsprechenden Argumente wurden hier benannt.
Gruß - Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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Christine,
26.06.2008, 18:04
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adler,
26.06.2008, 22:32
- §1626a - Verlustängste, Besitzansprüche und Kontrollbedürfnisse - Christine, 27.06.2008, 12:15
- §1626a - Verlustängste, Besitzansprüche und Kontrollbedürfnisse -
adler,
26.06.2008, 22:32