Warum das Sorgerecht des Vaters ...
... einen feuchten Furz wert ist:
http://www.spiegel.de/schulspiegel/ausland/0,1518,560760,00.html
"Zwölfjährige gewinnt Prozess gegen ihren Vater
Im kanadischen Ottawa wollte ein Vater seiner Tochter eine Klassenfahrt verbieten, weil sie zu viel im Internet gesurft hatte. Doch gegen diese Strafe klagte die 12-jährige Schülerin - mit Erfolg.
Der Grund für den Hausarrest des Vaters gegen seine Tochter: Sie surfte wiederholt auf Chat-Seiten, die der Vater zu sperren versucht hatte - die Zwölfjährige nutzte dann einfach den Internetzugang einer Freundin. Außerdem habe das Mädchen Fotos von sich ins Internet gestellt, die es in 'für ihr Alter unangemessenen Kleidung zeigten', so Kim Beaudoin, die Anwältin des Vaters.
Der Superior Court, der in diesem Fall gegen das Erziehungsrecht der Eltern (!) urteilte, ist das höchste Gericht in Kanadas französischsprachiger Provinz Quebec und entscheidet in Strafsachen, aber auch in Fällen des Familienrechts wie Scheidungen oder Sorgerechtsfragen. Daher war die kleine Klägerin auch mit einem Pflichtverteidiger des Gerichts vertraut, der sich der Klage gegen ihren Vater annahm. Der Anwalt war bereits in der zehnjährigen Auseinandersetzung um die Scheidung der Eltern und das Sorgerecht dabei."
Und wenn das Mädchen Opfer eines Pädophilen geworden wäre, dann hätte man den Vater wegen mangelnder Aufsichtspflicht gevierteilt. Wie Mann´s macht, macht Mann es (angeblich) verkehrt ...
der mm